Geschichte des spanischen Bildungssystems: Von 1812 bis heute

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Die Anfänge: Die Verfassung von Cádiz (1812)

In Spanien legte die erste Verfassung von Cádiz im Jahr 1812 großen Wert auf Bildung, da man davon überzeugt war, dass Freiheit und Bürgerrechte nur durch die Bildung der Menschen möglich seien. In Titel XII, Artikel 366–371, wurde die allgemeine Primarbildung sowie die staatliche Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen verankert.

Der Quintana-Bericht (1813)

Der Quintana-Bericht legte den Grundstein der modernen Bildungspolitik, basierend auf vier Prinzipien:

  • Gleiche Rechte: Universelle Bildung für alle Bürger.
  • Einheitlichkeit: Ein zentrales Bildungssystem, das jedoch in autonome Regionen dezentralisiert wurde.
  • Freie Ausbildung: Zugang für alle.
  • Individuelle Freiheit: Recht auf Freiheit der Lehre und Vortragstätigkeit.

Das Moyano-Gesetz (1857)

Das Moyano-Gesetz von 1857 prägte das spanische Bildungssystem bis 1970 durch folgende Merkmale:

  • Einheitlichkeit und Zentralisierung.
  • Eingeschränkte Freiheit der Bildung.
  • Starke Säkularisierung und staatliche Intervention.
  • Festlegung des Bildungssystems auf drei Ebenen und Einführung der obligatorischen Primarstufe.

Die Republikanische Verfassung von 1931

Diese Verfassung knüpfte an die liberale Tradition an und etablierte eine allgemeine Schulpflicht, die säkular und dezentral organisiert war. Das Bildungssystem wurde durch die Gründung von Schulräten demokratisiert, die Primarstufe als fünfjährige Schule gestaltet und der Status sowie die Ausbildung der Lehrkräfte verbessert.

Die Franco-Ära

Das Bildungssystem war in dieser Zeit durch eine starke religiöse und patriotische Ideologisierung geprägt.

Das Bildungsgesetz von 1970

Mit diesem Gesetz erfolgte eine Öffnung des Bildungswesens:

  • Einführung einer achtjährigen allgemeinen Grundbildung (EGB).
  • Nicht-selektives System.
  • Pädagogische Erneuerung (Gruppenarbeit, kontinuierliche Bewertung).
  • Einheitliche Schulen und Einführung des COU (Curso de Orientación Universitaria) als Hochschulzugang.
  • Verbesserung der Lehrerausbildung (Master-Absolventen und Einführung des CAP – pädagogischer Eignungskurs).
  • Gründung von Instituten für die Pädagogik der Naturwissenschaften.

Die Verfassung von 1978 und moderne Reformen

Die spanische Verfassung von 1978 erkennt das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen an und fördert die Solidarität zwischen ihnen. Der Begriff der Dezentralisierung wird in Artikel 103 und Titel VIII verankert, wodurch den Autonomen Gemeinschaften erhebliche bildungspolitische Aufgaben übertragen wurden. In der Folgezeit prägten Gesetze wie die LRU, LODE und LOPEG die weitere Entwicklung.

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