Gesellschaftsformen, Kommissionsvertrag und Versicherung Übersicht

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Soc. irregulars

Soc. irregulars: Wenn ein Unternehmen wirksames Verkehrsmanagement benötigt, ist dies von Belang und kann nicht ignoriert werden. Wenn die Gesellschaft als reg. colectiva gilt und die Disziplin (z. B. socie. mercantil) sie regelt, ist sie strenger und schützt die Rechte Dritter. Wenn die Rechtsform soc. adopta comand. simple den geltenden Normen entspricht, ist sie diesem Typ zuzuordnen. Bei soc. anónima, comand. por acciones oder beschränkten Formen sowie bei Vorschriften einer zivilen soc. colectiva gelten jeweils spezifische Verpflichtungen im Hinblick auf die Aktivität. Gültige soc. irregular haben eine solidarische Verantwortung (respo. solidaria); Art. 120 CC stellt die Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten fest.

De-facto-Gesellschaft und Mercantile Societies

De-facto: Der Name der Gesellschaft, die, obwohl sie durch einen Mangel oder die Anfechtung (Nichtigkeit oder Aufhebung) betroffen ist, weiterhin im Geschäftsverkehr interveniert. Die Gesellschaften gelten als gültig, bis ein Richter etwas anderes entscheidet, und bleiben (ohne förmliche Auflösung) bestehen.

Mercantile Societies:

  • Socie. anónimas, soc. limitada, comand. por acciones: Aktionäre; Beginn der Handelsgesellschaft (immer gewerblich).
  • Socie. colectiva und soc. comandita simple: Die Einordnung hängt davon ab, ob die Tätigkeit zivil oder gewerblich ist.

Kommissionsvertrag

Kommissionsvertrag: Ein Vertrag, bei dem der Kommissionär (die Kommission) eine Leistung für den Auftraggeber (Principal) erbringt, z. B. im Rahmen eines Kaufgeschäfts durch einen Kaufmann. Kurzbeschreibung und Pflichten:

  1. Die Provision kann im eigenen Namen einen Vertrag abschließen (wenn der Kommissionär nicht als Vertreter des Auftraggebers auftritt), sofern das Geschäft als sein eigenes erscheint.
  2. Handelt der Vermittler im Namen des Auftraggebers, wird dies deutlich und es entstehen andere rechtliche Folgen.

Aufgaben und Pflichten der Kommission umfassen u. a.: Informationen zu liefern, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, Mittel zu stellen, die Provision zu vereinbaren und zu zahlen sowie Auslagen zu erstatten. Diese Regelungen sind ausdrücklich im Vertrag zu berücksichtigen. Das Verhältnis endet im Normalfall mit Tod oder dem Entzug der Kommission.

Versicherungspolice (Policy)

Policy bedeutet die vertraglichen Bedingungen; sie benennt die Vertragsparteien, das zugrunde liegende Konzept und die vereinbarte Deckung. Wenn der Inhalt der Police von einem Antrag oder Vorschlag abweicht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats auf die Klauseln Einfluss nehmen oder Änderungen verlangen. Führt der Versicherer in Bezug auf die Police in die Irre, entsteht ggf. eine Verpflichtung, eine Kopie der relevanten Unterlagen bereitzustellen.

Je nach den Versicherten kann die Zahlung in Bezug auf Reihenfolge und Frachtführer geregelt sein.

SA: Der Fonds

Der Fonds (SA) — relevante Punkte:

  1. Anfrage (Anliegen, Publizität).
  2. Form und Überschreibung sowie statutarische Regelungen.
  3. Abonnements und Auszahlungen (abos. y desemb.).
  4. Klassen (clases).
  5. Fonds (Kapitalbestandteile).
  6. Nichtigkeit.

Der Verwaltungsrat (General)

Der Verwaltungsrat Gen — Kernaufgaben und Aspekte:

  1. Typen (tipos).
  2. Einberufung (conv.).
  3. Satzung / Verfassung (const.).
  4. Anwesenheit / Assistenz (asist.).
  5. Vertretung (repres.).
  6. Funktionen und Vereinbarungen (func. y agreement).
  7. Protokolle / Minuten.

Text: Failure to Pay und Garantien

Failure to Pay:

  • 1 – Direkt: sofort (frei).
  • 2 – Rückstand (Back): für alle Betroffenen.

Garantie: Wenn angegeben wird, das Buch (wenn nicht akzeptiert), die Schublade — d. h. es bestehen besondere formale Regeln zur Geltendmachung oder Hinterlegung bei Nichtakzeptanz.

Hinweis: Der Text enthält beratende und beschreibende Hinweise zu verschiedenen Gesellschaftsformen (soc.), Kommissionsverträgen und Versicherungsbedingungen; die internationalen / spanischen Begriffe (socie.*, comand.*, anónima etc.) wurden beibehalten, jedoch orthographisch und grammatikalisch konsolidiert, um Lesbarkeit und juristische Präzision zu erhöhen.

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