Gesetz Nr. 16.744: Unfallversicherung und Berufskrankheiten

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Gesetz Nr. 16.744: Obligatorische Sozialversicherung

Dieses Gesetz regelt die obligatorische Sozialversicherung gegen Gefahren am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten.

Ziele des Gesetzes

  • Vorsorge
  • Gesundheitsversorgung
  • Wirtschaftliche Leistung
  • Rehabilitation und Umschulung

Sicherheitsprinzipien

  • Solidarität
  • Universalität
  • Integrität
  • Einheit

Geschützte Personen (Artikel 2)

  • Arbeitnehmer, unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit
  • Studierende
  • Beamte der Zivilverwaltung des Staates
  • Selbstständige und mithelfende Familienangehörige
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Definitionen (Bürgerliches Gesetzbuch)

  • Artikel 54: Menschen sind natürliche oder juristische Personen.
  • Artikel 55: Menschen sind alle Individuen der Spezies Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse oder Status, sowohl in Chile als auch im Ausland.

Arbeitnehmer und Selbstständige

Arbeiter: Alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt ist.

Selbstständige: Personen, die eine Tätigkeit in Industrie oder Handel ausüben, unabhängig oder in Zusammenarbeit mit anderen, wobei die intellektuelle oder physische Anstrengung überwiegt und kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber besteht.

Abgedeckte Risiken

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle
  • Berufskrankheiten

Ausnahmen: Höhere Gewalt (fremd zur Arbeit) und vorsätzlich herbeigeführte Unfälle durch das Opfer.

Definition Arbeitsunfall

  • Verletzung einer Person infolge oder im Zusammenhang mit der Arbeit, die zu Invalidität oder Tod führt.
  • Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohn- und Arbeitsplatz.
  • Der Weg zwischen zwei Arbeitsorten gilt ebenfalls als Arbeitsunfall.

Kausalitätsprinzip

  • Direkte Kausalität: Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Verletzung.
  • Indirekte Kausalität: Indirekte Schadensursache, aber zweifelsfreier Zusammenhang mit der Arbeitsleistung.

Berufskrankheiten (Artikel 7)

Eine Berufskrankheit ist ein Leiden, das direkt durch die Ausübung des Berufs oder der Arbeit verursacht wurde und zu Behinderung oder Tod führt.

Sicherheitsverwaltung und Finanzierung

Verwaltung: Staat (Gesundheitsdienst, INP) oder private Träger (Mutuals).

Finanzierung:

  • Basisbeitrag von 0,9 %
  • Zusätzliche differenzierte Beiträge je nach Unternehmensrisiko
  • Geldbußen
  • Erträge aus Kapitalanlagen

Versicherungsleistungen (Artikel 29)

Das Opfer hat Anspruch auf kostenlose medizinische Leistungen bis zur vollständigen Heilung:

  • Medizinische, chirurgische und zahnärztliche Versorgung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Medikamente
  • Physische Rehabilitation und Umschulung

Pflichten und Meldewesen

  • Unfallbericht: Bei Krankheiten als „Berufskrankheitsbericht“ (DEP) zu führen.
  • Rückübernahme: Wiedereingliederung des Arbeitnehmers nach einem Unfall.
  • Pflichten des Staates: Überwachung, Kontrolle und Erlass von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Pflichten der Träger: Prävention von Risiken und Einhaltung der Vorschriften.
  • Pflichten des Unternehmens: Umsetzung präventiver Maßnahmen und Einrichtung interner Sicherheitsstandards.
  • Pflichten der Mitarbeiter: Befolgung von Anweisungen, Nutzung von Schutzausrüstung und Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen.

Artikel 70: Bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers können gemäß Artikel 68 Geldstrafen verhängt werden, auch wenn die Person selbst das Unfallopfer ist.

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