Das Gesetzesdekret und der soziale Rechtsstaat
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Das Gesetzesdekret nach Artikel 86 der Verfassung
Inhalt des Artikels 86
- Im Falle einer außerordentlichen und dringenden Notwendigkeit kann die Regierung provisorische Rechtsvorschriften in Form von Dekreten erlassen. Diese dürfen keine Auswirkungen auf die grundlegenden Institutionen des Staates, die Rechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger gemäß Titel I, das System der Autonomen Gemeinschaften oder das allgemeine Wahlrecht haben.
- Die Dekrete müssen unverzüglich zur Debatte und Abstimmung im gesamten Kongress vorgelegt werden. Dieser wird zu diesem Zweck einberufen, sofern er nicht bereits tagt, und zwar innerhalb von dreißig Tagen nach der Verabschiedung. Der Kongress muss sich innerhalb dieser Frist ausdrücklich über die Bestätigung oder Aufhebung erklären, wofür die Geschäftsordnung ein besonderes abgekürztes Verfahren vorsieht.
- Während der im vorherigen Abschnitt genannten Frist können die Cortes diese als Gesetzentwürfe im Eilverfahren bearbeiten.
Voraussetzungen und Einschränkungen
- 1. Notwendigkeit (Necessitat)
- 2. Dringlichkeit (Urgència)
- 3. Außergewöhnlichkeit (Extraordinarietat)
- 4. Sachlicher Geltungsbereich (Àmbit Material): Eine Regelung des bürgerlichen Rechts könnte unter bestimmten Umständen Gegenstand eines Gesetzesdekrets sein.
Form: Verabschiedung und Inkrafttreten
- Die Gesetzesdekrete müssen innerhalb einer Frist von dreißig Tagen genehmigt werden.
- Das Dekret-Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Intervention des Parlaments
- 1. Validierung (Convalidació): Das Ergebnis der Validierung ist kein formales Gesetz des Parlaments. Das Gesetzesdekret existiert dann nicht mehr nur als vorläufige Anordnung der Regierung, sondern wird zum Ausdruck des gemeinsamen Handlungswillens von Regierung und Kongress. Die Validierung ist keine Aufhebung, sondern ein notwendiger Akt vor einer weiteren Verarbeitung als Gesetz.
- 2. Umwandlung in ein Gesetz (Conversió): Das Dekret-Gesetz kann als Gesetzentwurf im Dringlichkeitsverfahren behandelt werden, wenn dies von einer parlamentarischen Gruppe beantragt und vom Haus genehmigt wird.
Das Gesetzesdekret in der Rechtsordnung
- Wirkungen des Dekrets: Diese sind zunächst vorläufig.
- Wirkungen der Validierung (Passiver Widerstand): Das Dekret-Gesetz kann nur durch ein Gesetz geändert oder aufgehoben werden, das heißt durch eine andere Norm mit der gleichen spezifischen Rechtskraft.
- Validierung und Recht.
Der soziale und demokratische Rechtsstaat
Einleitung und historische Entwicklung
- 1. Historische Entstehung: Grundgesetz in Bonn (1949).
- 2. Überwindung des liberalen Rechtsstaats: Das Proletariat betrachtete die Trennung von Staat und Gesellschaft als Instrument zur Sicherung der Interessen der Bourgeoisie. In der neuen Form nimmt die Gesellschaft an der Kontrolle von Entscheidungen teil.
- 3. Sozialer und demokratischer Rechtsstaat:
- Sozialstaat: Der Staat greift bei sozialen Problemen ein und strebt die Gleichheit der Bürger an.
- Demokratischer Staat: Der Staat sieht Wahlen als Gegenmodell zum marxistischen Wohlfahrtsstaat.
Merkmale des Systems
- Schwächung der Gewaltenteilung: Das Parlament wählt die Mitglieder der Exekutive.
- Ausweitung der öffentlichen Intervention: Vergrößerung der Sphäre staatlichen Handelns.
- Transformative Berufung: Der Wunsch, die Gesellschaft durch mehr Fairness zu verwandeln.
Der Rechtsstaat in der spanischen Verfassung von 1978
- 1. Verankerung: Dies zeigt sich in Artikel 1.1.
- 2. Rechtlicher Wert des vorläufigen Titels:
- 2A. Verfassungsrechtliche Superlegalität: Die Verfassung ist die oberste Norm, die die restliche Rechtsordnung regelt.
- 2B. Direkte Wirksamkeit (Eficàcia directa): Regeln zur direkten Anwendung; kein Gesetz ist erforderlich, damit sie wirksam werden.
- 2C. Hermeneutischer Wert: Behörden müssen gesetzliche Vorschriften im Sinne der Verfassung interpretieren.
- 3. Der Sozialstaat in der spanischen Verfassung:
- 3a. Materielle Gleichheit (Artikel 9.2): Maßnahmen gegen Diskriminierung.
- 3b. Rückwirkungsverbot sozialer Errungenschaften: Situationen vor der Verkündung von Vorschriften dürfen nicht negativ berührt werden.
- 3c. Soziale Rechte.
- 3d. Intervention im volkswirtschaftlichen Prozess.
- 4. Der demokratische Staat in der spanischen Verfassung:
- 4a. Fortgeschrittene Demokratie.
- 4b. Volkssouveränität (Sobirania popular).
- 4c. Politischer Pluralismus.
- 4d. Bürgerbeteiligung.