Gesetzgebungsverfahren: Ordentliche und Organische Gesetze

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Ordentliche Gesetze (Leyes Ordinarias)

Verfahren zur Delegation (Art. 75.2 der Verfassung)

Artikel 75.2 der Verfassung (EG)

Die Kammern können das Gesetzgebungsverfahren oder die Genehmigung von Gesetzentwürfen an ständige Ausschüsse delegieren.

Das Haus kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Debatte und Abstimmung über einen Gesetzentwurf, der Gegenstand der Delegation war, im Plenum stattfindet.

Ablauf im Parlament

  1. Ordentliche oder gemeinsame Behandlung.
  2. Plenum – Ausschuss – Parlament: Zuerst Debatte über das Gesetz in seiner Gesamtheit im Plenum, dann Organisation in einem Ausschuss, und schließlich Rückkehr zur Genehmigung ins Plenum.

Delegation an den Gesetzgebungsausschuss

Delegation an den Gesetzgebenden Ausschuss (Art. 148, 149 RCD 130–132 RS)

1. Delegation an den Gesetzgebenden Ausschuss (auf Initiative des Kongresses (CD) oder des Senats (S)):

Reglement des Kongresses

Das Reglement schließt eine solche Delegation aus, die von der Kammer vereinbart werden muss, sowohl für die Aussprache als auch für die schnelle Abstimmung über den gesamten Entwurf.

Die legislative Delegation ist nicht möglich, wenn Projekte oder Gesetzentwürfe, sei es vom Repräsentantenhaus oder vom Senat, mit einem Veto belegt oder geändert wurden.

Das Plenum kann die Zuständigkeit für seine Beratung und Schlussabstimmung in der Phase der vollständigen Debatte oder der schnellen Behandlung zurückfordern, und zwar vor Beginn der Debatte im zuständigen Ausschuss.

Reglement des Senats

Die Delegation und ihr möglicher späterer Widerruf werden vom Haus auf Vorschlag des Präsidiums oder einer Gruppe von 25 Senatoren beschlossen.

Es wird nur die Delegation von der hypothetischen Annahme eines Vetos durch den Ausschuss ausgeschlossen, das vom Haus ratifiziert oder abgelehnt werden sollte.

Delegierte Materien (Ausschluss von Delegation)

  1. Verfassungsreform.
  2. Internationale Angelegenheiten.
  3. Organische Gesetze.
  4. Basisgesetze.
  5. Allgemeiner Staatshaushalt (PGE).

Delegiertes Verfahren

Vollständige Debatte und Berücksichtigung.

Organische Gesetze (Leyes Orgánicas)

Art. 81 der Verfassung (EG)

  1. Organische Gesetze sind jene, die die Entwicklung der Grundrechte und öffentlichen Freiheiten betreffen, die die Genehmigung der Autonomiestatute und des allgemeinen Wahlsystems regeln und im Rahmen der Verfassung stehen.
  2. Die Genehmigung, Änderung oder Aufhebung der organischen Gesetze erfordert eine absolute Mehrheit im Kongress bei einer Schlussabstimmung über das gesamte Projekt.

Rechtsnatur

  1. Die Beziehung zu den gewöhnlichen Gesetzen:
    • Es gilt das Prinzip der Zuständigkeit (Kompetenz).
    • Organische Gesetze werden nicht wie gewöhnliche Gesetze behandelt, da sie für bestimmte Materien reserviert sind und der Gesetzgeber eine besondere Form der Verabschiedung wünschte.
  2. Die Verfügbarkeit von Organischen Gesetzen: Strenge Auslegung:
    • Wenn es stimmt, dass Materien dem organischen Gesetz vorbehalten sind, so stimmt auch, dass organische Gesetze nur für diese Fragen reserviert sind. Ein Gesetz, das in organische Materien eindringt, die dem einfachen Recht vorbehalten sind, wäre verfassungswidrig.
  3. Die Fragen "im Zusammenhang":
    • Themen, die auch durch Vorschriften geregelt werden, aber aufgrund des systematischen oder thematischen Zusammenhangs oder einer guten Gesetzgebungspolitik als angemessen erachtet werden, um Themen einzubeziehen, die ausschließlich dem organischen Gesetz vorbehalten sind.
    • Später wird davon ausgegangen, dass das organische Gesetz nur dann über den streng reservierten Anwendungsbereich hinausgehen darf, wenn es den Kern des Inhalts und der organischen Entwicklung betrifft und eine notwendige Ergänzung darstellt.

Materielle Reichweite

  • Entwicklung der Grundrechte und öffentlichen Freiheiten (DDFF LLPP): Nicht alle Rechte, die in Titel I anerkannt sind, sondern nur jene, die in Abschnitt 1, Kapitel II festgelegt sind (d. h. die Rechte und Freiheiten der Art. 15–29).
  • Autonomiestatute.
  • Allgemeines Wahlsystem.
  • Andere.

Verfahren

  1. Absolute Mehrheit der Stimmen des gesamten Repräsentantenhauses:
    • Es ist die Zustimmung der Hälfte plus eins aller Abgeordneten erforderlich (unabhängig von der Anwesenheit).
  2. Verfahren bei Veto des Senats:
    • Der Senat kann ein Veto einlegen, das eine absolute Mehrheit erfordert.

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