Gesetzliche Regelung: Definition, Vergleich und Autorität
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Gesetzliche Regelung: Definition und Perspektiven
Definition nach aristotelisch-scholastischer Form
Eine erste Perspektive einer gesetzlichen Regelung könnte sich aus ihrer Definition ableiten, wie sie von der aristotelisch-scholastischen Form bereitgestellt wird. Die Definition ist der Ausdruck des Wesens einer Sache und soll einen Hinweis auf die allgemeine Kategorie geben, der sie angehört, sowie auf die Merkmale, die sie von anderen Entitäten innerhalb derselben Kategorie unterscheiden.
Definition und systematischer Rahmen
Mit Blick auf eine rechtliche Institution trägt ihre Definition innerhalb eines systematischen, "regionalen" Rahmens. Die Definition beinhaltet die Bildung von generischen Begriffen (wie Rechtsverhältnis, Rechtsgeschäft etc.). In der dogmatischen Rechtslehre entstanden so Begriffe, nach denen bestimmte rechtliche Konzepte zeitlich isoliert untersucht wurden. Andererseits macht diese Art der Beziehung die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen ihnen deutlich und ermöglicht die Identifikation von Subtypen.
Aristoteles: Vier Ursachen
- Materialursache (oder Stoff)
- Formursache (oder Form/Existenz)
- Wirkursache (Effektursache oder genetische Elemente)
- Finalursache (Zweck)
Sobald Materialursache und Formursache gleichgesetzt werden, bleiben nur noch die Perspektiven der Wirkursache und der Finalursache. Obwohl es nicht möglich ist, Institutionen allein aus der Sicht ihres Wesens vollständig zu erklären, könnte man sie vielleicht durch die Faktoren erfassen, die Anlass gaben (Wirkursache) oder durch einen bestimmten Zweck (Finalursache).
Vergleich und Parität der Vernunft
Viele der Beziehungen zwischen Rechtssubjekten waren zum Vergleich geeignet, entweder weil sie durch dialektische Prozesse gewonnen wurden. Häufig wurde der Vergleich so angewandt, ohne die Beziehungen an Ort und Stelle hinsichtlich der de definitione oder causis locus zu prüfen. Darüber hinaus erlaubt die Verwendung des Vergleichsarguments "Parität der Vernunft" bzw. "Mehrheit der Vernunft" die Vereinheitlichung rechtlicher Regelungen und die Konsolidierung von Widersprüchen innerhalb derselben Rechtsordnung.
Perspektive der Autoritäten
Eine andere Perspektive für juristische Erkenntnisse bestand darin, rechtliche Institutionen und Personen als deren Urheber zu betrachten: die Perspektive der Autoritäten. In einer Wissensgesellschaft, in der Wahrheit meist nur wahrscheinlich ist, herrschte die Auffassung vor, dass vielfache Meinungen eher als wahr gelten. Anwälte bemühten sich daher, das Recht zu aktualisieren und zu systematisieren; sie orientierten sich nicht allein an Gesetzestexten, sondern übernahmen häufig die Stellungnahmen von Juristen niedrigerer oder höherer Autorität.