Das Recht auf Gesundheitsschutz: Förderung und Rehabilitation
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Artikel 19, Nr. 9: Recht auf Gesundheitsschutz
Artikel 19, Absatz 2, Nummer 9 gewährleistet den Schutz des freien und gleichberechtigten Zugangs zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung, des Gesundheitsschutzes, der Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Rehabilitation des Einzelnen. Dies umfasst folgende Aspekte:
a) Förderung der Gesundheit
Der Staat erfüllt diese Verpflichtung durch präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität. Dies ist nicht nur eine Aufgabe des öffentlichen Sektors, sondern soll auch unter Beteiligung des Privatsektors durch staatlich geförderte Richtlinien umgesetzt werden. Ein Beispiel ist der vom Gesundheitsministerium im Jahr 2004 eingeführte Plan „Healthy Living Plan of the State of Chile“. Dieser zielt darauf ab, Risikofaktoren zu reduzieren und Schutzfaktoren zu stärken durch:
- Entwicklung von Schutzfaktoren im gesundheitlichen, sozialen, ökologischen und psychologischen Bereich
- Stärkung der Sicherheit und der bürgerlichen Netzwerke
- Festigung der staatlichen Regulierung bezüglich der Determinanten von Gesundheit
b) Schutz der Gesundheit (Medizinische Versorgung)
Dies umfasst alle Maßnahmen der Präventivmedizin. Der Staat erfüllt diese Aufgabe beispielsweise durch Impfkampagnen, um dem Ausbruch von Krankheiten vorzubeugen.
c) Wiederherstellung der Gesundheit
Dieser Punkt bezieht sich auf Leistungen der kurativen Medizin. Hierbei gibt es zwei aufeinanderfolgende Phasen:
- Diagnostischer Prozess: Feststellung der vorliegenden Erkrankung.
- Behandlungsprozess: Festlegung der geeigneten Behandlungsoptionen.
d) Rehabilitation des Einzelnen
Die Rehabilitation richtet sich an Personen, die nach einer Krankheit oder einem Leiden Unterstützung benötigen, um sich von den Nachwirkungen zu erholen und wieder ein normales Leben führen zu können. Ein Beispiel hierfür ist das Gesetz über die Pflichtversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei abhängig Beschäftigten. Die Beiträge für diese Versicherung werden vom Arbeitgeber entrichtet. Das Gesetz deckt alle Arbeitsunfälle ab, einschließlich Wegeunfällen. Ziel ist es, neben der Behandlung auch die Rehabilitation zu gewährleisten, damit die betroffene Person unter den bestmöglichen Bedingungen an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.