Gewaltenteilung: Montesquieu und moderne Regierungssysteme
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Die Aufteilung der Zuständigkeiten (Gewaltenteilung)
Unter 3 Jahren. Das von Baron de Montesquieu vorgeschlagene Modell wurde eindeutig von der britischen Verfassungspraxis in Verfassungsfragen beeinflusst. Seine grundlegenden Ideen sind wie folgt:
- Die wichtigsten Funktionen des Staates, aufgeteilt in Legislative, Exekutive und Judikative, sind dem Parlament, der Regierung bzw. den Gerichten zugeordnet.
- Die Befugnisse sind durch ein System von Korrekturmaßnahmen, Vetos und der gegenseitigen Kontrolle der Tätigkeiten miteinander verknüpft. Es handelt sich um eine Integration technischer Kriterien und Werte. Die Grundidee dieses Ansatzes ist, dass die Überwachung und Beeinflussung staatlicher Macht nur durch dieselbe staatliche Macht erfolgen kann. Dies dient als Ergänzung zum institutionellen gesellschaftlichen Pluralismus.
Dieses Modell wurde von der gesamten Tradition des Konstitutionalismus übernommen. Der Schwerpunkt auf spezifische Funktionen variierte je nach politischen Umständen. Im Allgemeinen wurden die Verfassungen durch das demokratische Prinzip und eine starke Vision der Volkssouveränität beeinflusst. Dies führte dazu, dass der Gesetzgeber eine größere Rolle einnahm, wie in der Französischen Revolutionären Verfassung von 1791 oder der Spanischen Verfassung von 1812. Heute gibt es zwei Hauptmodelle der Organisation der Verteilung der Zuständigkeiten, die den Unterschieden zwischen parlamentarischen Systemen und präsidentiellen Systemen entsprechen.
Hauptmodelle der Organisation der Zuständigkeiten
1. Die präsidentielle Auslegung (Präsidialsystem)
Es handelt sich um eine starre Aufteilung der Zuständigkeiten. Das wichtigste Beispiel ist die amerikanische Verfassung von 1787, die älteste geschriebene Verfassung der Welt, die immer noch in Kraft ist und weiterhin als maßgeblich gilt.
In diesem System gibt es eine strikte Trennung verschiedener Organe, die dem Prinzip der demokratischen Legitimität entspricht. Die Merkmale sind:
- Der Präsident ernennt oder ersetzt Minister oder Staatssekretäre. Weder er noch seine Regierung sind Teil der Legislative (die das Repräsentantenhaus und den Senat umfasst).
- Der Kongress kann kein Misstrauensvotum gegen die Exekutive einleiten.
- Die unabhängige Justiz genießt eine Stellung, die in anderen Systemen schwer zu finden ist.
- Der Präsident hat bestimmte Gesetzgebungskompetenzen, wie das Vorschlagen eines legislativen Programms und die Möglichkeit des Veto-Rechts gegen Kongressbeschlüsse.
- Er hat auch Funktionen, die die Unabhängigkeit der Justiz beeinflussen, indem er Mitglieder des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) mit Zustimmung des Senats ernennt.
- Der Kongress (insbesondere der Senat) ist an der Ernennung von Beamten in Schlüsselpositionen beteiligt und hat wichtige Funktionen bei der Entwicklung und Verabschiedung des Haushalts sowie bei der Einrichtung von Untersuchungsausschüssen zur Kontrolle der Arbeit der Exekutive. Der Kongress kann niemals von der Exekutive aufgelöst werden.
2. Die parlamentarische Auslegung (Parlamentarisches System)
Dies ist technisch gesehen eine typische flexible Teilung der Gewalten.
- Es besteht eine enge Abhängigkeit zwischen der Legislative und der Exekutive, da die Exekutive das Vertrauen des Gesetzgebers genießen muss und durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden kann.
- Die Regierung ist Teil des Parlaments und arbeitet aktiv mit ihm zusammen.
- Das Parlament behält eine gewisse Autonomie zur Kontrolle der Regierung durch Anfragen, Anträge und Untersuchungsausschüsse sowie die Möglichkeit, die Regierung durch eine Abstimmung zu stürzen.