Gewerkschaften, Betriebsrat und Tarifverhandlungen
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Gewerkschaftliche Vertretung und Mandatsgrenzen
Die meisten Vertreter der Gewerkschaften auf der staatlichen Ebene, die Wahlen gewonnen haben, vertreten im Staatenbund mindestens 10 % der Abgeordneten. In autonomen Regionen müssen Gewerkschaften, die mehr Vertreter stellen, mindestens 15 % der gewählten Vertreter erreicht haben. Gewerkschaftsvertreter, die bei den letzten Gewerkschaftswahlen mindestens 10 % erzielt haben, gelten ebenfalls als relevant.
Mitbestimmung und Delegiertenwahlen
Die Beteiligung der Mitarbeiter in Unternehmen wird durch Ausschüsse und Delegierte ausgeübt. Die einheitliche Vertretung gilt für alle Beschäftigten im Unternehmen oder am Arbeitsplatz, unabhängig von Zugehörigkeit oder Kategorie. Die Wahl der Delegierten erfolgt durch rechtlich konstituierte Gewerkschaften oder durch Koalitionen von zwei oder mehr Gewerkschaften.
Die Amtszeit der Delegierten beträgt vier Jahre. Delegierte sind persönliche Vertreter der Beschäftigten in Unternehmen oder Arbeitsgruppen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. In Gruppen mit weniger als sechs Arbeitnehmern wird in der Regel kein Arbeitnehmervertreter gewählt; bei Gruppen mit mehr als sechs und weniger als zehn Arbeitnehmern kann ein Vertreter gewählt werden, sofern die Mehrheit dies gemäß der jeweiligen Verfassung entscheidet.
Der Betriebsrat und Vertretungsstrukturen
Der Betriebsrat ist das Vertretungsorgan der Arbeitnehmer ab 50 oder mehr Beschäftigten. Bei Arbeitsplätzen mit weniger als 50 Beschäftigten werden vielfach Vorlagen genutzt, und dort, wo mehrere Arbeitsplätze in einer Provinz jeweils unter 50 Beschäftigten haben, kann ein gemeinsamer Rat gewählt werden. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten stellt jede Gruppe Delegierte, es sei denn, die Gruppe erreicht die Schwelle von 50 Beschäftigten nicht.
Rechte, Informationen und Gleichbehandlung
Die Rechte der Arbeitnehmervertretung umfassen insbesondere das Recht auf Information über die Lage und die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors und des Unternehmens, einschließlich Produktions- und Umsatzprognosen, Beschäftigungs- und Auftragsvergabedaten sowie Informationen zur Gesundheit am Arbeitsplatz. Es müssen Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung getroffen werden.
Vertreter haben Garantien, etwa das Recht, vor einer Sanktion angehört zu werden. Bei Ausübung ihrer Pflichten dürfen sie während ihrer Amtszeit nicht diskriminiert, entlassen oder anderweitig benachteiligt werden. Sie haben das Recht, frei ihre Meinung über den Umfang der Arbeitnehmervertretung zu äußern. Optionen umfassen die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder Entschädigung im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen.
Tarifverhandlungen und kollektive Vereinbarungen
Kollektive Tarifverhandlungen finden im Rahmen eines formellen Dialogs in der Autonomie der Gewerkschaften und der Wirtschaft statt. Sie ermöglichen Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen und grundlegende Regelungen.
Ergebnisse und Arten von Vereinbarungen
Ein Rahmenvereinbarung hat zum Zweck, einvernehmlich die Struktur und den Rahmen festzulegen, innerhalb dessen Betriebsvereinbarungen geschlossen werden. Die kollektive Vereinbarung ist das wichtigste Abkommen zwischen Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgebern und regelt die Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz.
Arten von Tarifverträgen:
- Gesetzliche: Ihre Wirkungen erstrecken sich auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ihrem Geltungsbereich, unabhängig davon, ob sie angeschlossen sind oder nicht.
- Extraestatutario: Gilt nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den unterzeichnenden Organisationen angehören.
Inhalt und Verfahren
Inhalt von Vereinbarungen und Konventionen umfasst Arbeitsverträge, gewerkschaftliche Angelegenheiten, Arbeitsbedingungen, besondere Vereinbarungen und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung. Mindestinhalte der Vereinbarungen sind die Parteien, die Verhandlungsgebiete, Berichte der Vereinbarung, gemeinsame Ausschüsse und Bestimmungen zum Lohnsystem.
Das Verfahren des Vermittlungsausschusses soll innerhalb eines Monats erfolgen; Handel, Registrierung und Veröffentlichung sind vorgesehen.
Bildung kollektiver Verhandlungen
Die kollektive Verhandlung entsteht, wenn ein Arbeitgeber mit einer oder mehreren Gruppen von Arbeitnehmern konfrontiert ist, die ein gemeinsames Interesse oder ein gesetzliches bzw. wirtschaftliches Anliegen verfolgen. Sie kann durch die betroffenen Gruppen initiiert werden.
Streik: Definition, Rechte und Ablauf
Der Streik ist die vollständige oder teilweise Arbeitsniederlegung und die Störung der betrieblichen Tätigkeit durch Arbeitnehmer zur Verteidigung ihrer Interessen. Er ist ein Grundrecht der Arbeitnehmer. Streik kann gemeinsam ausgeübt werden; die Entscheidung trifft jeder Arbeitnehmer individuell.
Politische Streiks sind illegal. Solidarit2t und Unterst52tzung durch Dritte sind zulässig, wenn diese Gruppen ein legitimes Interesse am Schicksal des Kollektivs haben (z. B. finanzielle Unterst56tzung f56r streikende Berufsgruppen).
Vorgehensweise zum Streik:
- Zustimmung der Mehrheit der Betroffenen.
- Kommunikation an die Arbeitsmarktbehörde und den jeweiligen Arbeitgeber.
- Festlegung der Entwicklung und Beendigung des Streiks.
Aussperrung (Lockout) und Schutzmaßnahmen
Die Aussperrung ist die vorübergehende Schließung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber im Falle eines Konflikts mit seinen Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber kann eine Aussperrung anordnen, wenn die Gefahr von Gewalt oder erheblichem Schaden besteht, bei illegaler Besetzung des Arbeitsplatzes oder bei massiven Fehlzeiten von Mitarbeitern.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsmarktbehörde innerhalb von 12 Stunden informieren. Die Aussperrung gilt nicht als präventive Maßnahme, sondern als rein defensives Mittel.
Administrativer und besonderer kollektiver Prozess
Verwaltungsverfahren im Kollektivrecht können nur von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer eingeleitet werden. Die Entwicklung beginnt innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung und kann nach Vermittlung durch die Verwaltung abgeschlossen werden.
Ein besonderer kollektiver Prozess kann von einer interessierten Partei eingeleitet werden. Er umfasst den Versuch einer Versöhnung vor Gericht; das Urteil soll innerhalb von drei Tagen ergehen.
Zusammenfassung
Dieser Text fasst die grundlegenden Regelungen zu gewerkschaftlicher Vertretung, Delegiertenwahlen, Betriebsrat, Rechten der Arbeitnehmervertretung, Tarifverhandlungen, Streik und Aussperrung sowie zu administrativen und besonderen kollektiven Verfahren zusammen. Er enthält die entscheidenden Fristen, Quoten und Verfahrensschritte, die für die praktische Anwendung und für die rechtliche Orientierung relevant sind.