Gewerkschaften: Rechte, Gesetze und Garantien für Arbeitnehmer

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Gewerkschaften: Definition und Bedeutung

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern zur Verteidigung ihrer gemeinsamen Interessen, zum Schutz und zur Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen ihrer Mitglieder.

Rechtliche Grundlagen der Gewerkschaftsfreiheit

Die Rechte und Pflichten der Gewerkschaften sind in verschiedenen Gesetzen verankert:

  • Spanische Verfassung (Art. 7 und 28.1)

    Die Verfassung regelt die Vereinigungsfreiheit und die Rolle von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden.

    Rechte und Beschränkungen

    • Rechte: Gewerkschaften frei bilden, Verbände gründen und ihnen beitreten.
    • Einschränkungen: Betrifft die Streitkräfte und andere Organe, die der militärischen Disziplin unterworfen sind, sowie Beamte.
  • Arbeitnehmerstatut (ET/LET)

    Regelt das Recht auf kollektive Vertretung und Versammlung der Arbeitnehmer in den Unternehmen.

  • Organgesetz zur Gewerkschaftsfreiheit (LOLS)

    Regelt die Vereinigungsfreiheit, die rechtliche Regelung von Streiks und den Schutz der Koalitionsfreiheit.

Allgemeine Gewerkschaftsrechte

  • Ausarbeitung der Satzungen und Regeln sowie Sorge für deren Verwaltung.
  • Aufbau von Verbänden und Konföderationen sowie Beitritt zu internationalen Organisationen.
  • Aussetzung oder Auflösung erfordert das Eingreifen der Justiz.
  • Ausübung der gewerkschaftlichen Tätigkeit innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

Rechte der repräsentativsten Gewerkschaften

  • Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber den Behörden.
  • Führen von Tarifverhandlungen.
  • Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen in öffentlichen Organisationen.
  • Mitwirkung bei der Lösung von Arbeitskämpfen, in denen kein Richter eingreift.
  • Förderung der Wahl von Arbeitnehmervertretern.
  • Erhalt der Nutzungsrechte für historische Gebäude (falls zutreffend).

Befugnisse der Arbeitnehmervertreter und Ausschüsse

  • Erhalt von Informationen über den Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist.
  • Einsichtnahme in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie andere Dokumente, die den Gesellschaftern bekannt sein sollten.
  • Erstellung von Berichten.
  • Erhalt von Informationen über das Beschaffungswesen.
  • Anwesenheit bei der Unterzeichnung von Abwicklungen/Vereinbarungen, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht.
  • Kenntnis von Daten über Fehlzeiten, Unfälle und Berufskrankheiten.
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften bezüglich Beschäftigung, Sozialversicherung, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Information über Sanktionen bei grobem Fehlverhalten.
  • Teilnahme an Tarifverhandlungen.
  • Information des INAEM (Spanische Arbeitsagentur) über Beschaffungen.

Garantien für Arbeitnehmervertreter

  • Recht auf ein Widerspruchsverfahren im Falle von schweren oder sehr schweren Sanktionen.
  • Vorrangiges Recht auf Verbleib in der gleichen Position im Falle von Aussetzung, Kündigung oder Mobilität aus technologischen Gründen.
  • Sie dürfen wegen der Ausübung ihrer Funktion oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Mandats weder entlassen noch bestraft werden.
  • Freie Äußerung ihrer Ansichten sowie Veröffentlichung und Verbreitung von Publikationen.
  • Anspruch auf eine bestimmte Anzahl bezahlter Stunden pro Monat zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Recht auf Versammlung

Arbeitnehmer desselben Unternehmens haben das Recht, sich zu versammeln. Diese Versammlungen unterliegen den folgenden Regeln:

  • Kann durch Personalvertreter oder 33 % der Arbeitnehmer einberufen werden.
  • Der Ausschuss wird von den Personalvertretern oder dem Betriebsausschuss geleitet.
  • Der Ort des Treffens ist der Arbeitsplatz.
  • Findet außerhalb der Arbeitszeit statt, sofern nichts anderes mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.
  • Es darf nur die festgelegte Tagesordnung behandelt werden.
  • Einberufung mindestens 48 Stunden im Voraus.
  • Beschlüsse gelten, wenn die Hälfte plus eins der Arbeitnehmer zustimmt.

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