Gewerkschaften: Rechtliche Grundlagen und Organisation

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Kollektive Vertretung: Die Rolle der Gewerkschaften

Gewerkschaften sind Vereine und Non-Profit-Organisationen von Mitarbeitern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Mitglieder zu fördern, d. h. die Erhaltung oder Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Sie haben einen beständigen Charakter, da sie unabhängig von wechselnden Partnern bestehen bleiben.

Organisches Gesetz der Vereinigungsfreiheit

Inhalt des Rechts auf Vereinigungsfreiheit
Bestandteile des RechtsDas Recht, eine Gewerkschaft zu gründen; das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten; das Recht, aus einer Gewerkschaft auszutreten; das Recht, die Gewerkschaft frei zu wählen; das Recht jedes Mitglieds, seine Vertreter innerhalb der Gewerkschaft zu wählen; das Recht auf gewerkschaftliche Tätigkeit.
Wer kann beitreten?Erwerbstätige, Arbeitslose, Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung, behinderte Erwerbstätige während ihres Dienstes sowie Rentner.
Vom Recht ausgeschlossenMitglieder der Streitkräfte und bewaffnete Kräfte militärischer Natur; Richter, Magistrate und Staatsanwälte, solange sie im aktiven Dienst sind.

Repräsentativität der Gewerkschaften

Die repräsentativsten Gewerkschaften haben folgende Möglichkeiten:

  1. Wahrnehmung der institutionellen Vertretung vor öffentlichen Regierungen.
  2. Teilnahme als Partner bei der Bestimmung von Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung.
  3. Teilnahme an Kollektivverhandlungen.
  4. Lösung von Zuständigkeitsfragen und Arbeitskonflikten.
  5. Teilnahme an Wahlen für Delegierte der Mitarbeiter und Mitglieder der Betriebsausschüsse.
  6. Förderung der Nutzung öffentlichen Eigentums durch die öffentliche Verwaltung.
  7. Wahrnehmung jeder anderen gesetzlich festgelegten repräsentativen Funktion.

Die interne Organisation der Gewerkschaften

Vereinigungen von Arbeitnehmern (Konföderationen) sind nach beruflichen Tätigkeiten oder Branchen gruppiert, sogenannte Gewerkschaftsverbände. Die Gruppierung derselben Gewerkschaftsverbände bildet eine Gewerkschaft.

Gewerkschaftsmitglieder, die in einem Unternehmen arbeiten, haben das Recht auf Gewerkschaftsniederlassungen an ihrem Arbeitsplatz. Eine Betriebsgewerkschaft kann so viele Bereiche haben, wie Gewerkschaften im Unternehmen implantiert sind. In Unternehmen oder Arbeitsstätten mit mehr als 250 Beschäftigten werden die Gewerkschaften durch Gewerkschaftsdelegierte vertreten, die aus den Reihen der Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen gewählt werden.

Rechte der Gewerkschaftsdelegierten

Die Delegierten haben die gleichen Garantien wie die Mitglieder des Betriebsrats sowie folgende Rechte:

  • Zugang zu denselben Informationen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellt.
  • Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats und der internen Organe zur Arbeitssicherheit und Risikoprävention.
  • Anhörung durch das Unternehmen vor kollektiven Maßnahmen, Entlassungen oder Bestrafungen von Arbeitnehmern.

Ebenen der gewerkschaftlichen Repräsentativität

Typ der GewerkschaftEbeneVoraussetzung
Repräsentativste GewerkschaftenLandesweite EbeneNachweis von 10 % oder mehr der gesamten Personaldelegierten und Mitglieder der Betriebsausschüsse.
Repräsentativste GewerkschaftenEbene der Autonomen GemeinschaftNachweis von 15 % oder mehr der Personalvertreter und Ausschussmitglieder (mindestens 1.500 Personen), sofern sie nicht bereits landesweiten Verbänden angehören.
Kleinere GewerkschaftenTerritoriale oder funktionale EbeneNachweis von 10 % oder mehr der Personalvertreter oder Mitglieder des Ausschusses in ihrem Bereich.

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