Gewerkschaften und Tarifverhandlungen: Ein Leitfaden
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Gewerkschaften: Definition und Gründung
Gewerkschaften sind nationale Organisationen zur Vertretung der allgemeinen Interessen von Arbeitnehmern in verschiedenen Produktions- und Dienstleistungssektoren. Sie werden durch Konföderationen, Verbände oder Gewerkschaften gebildet, die von Einzelpersonen gemäß ihrer eigenen Satzung gegründet wurden. Auch Organisationen von Rentnern können mit eigener Rechtspersönlichkeit existieren.
Die Gründung erfolgt durch die Hinterlegung der Gründungsurkunde und zweier beglaubigter Kopien der Satzung bei der Gewerbeaufsicht innerhalb von 15 Tagen nach der Gründungsversammlung. Mit der Eintragung in das Register erwirbt die Gewerkschaft ihre Rechtspersönlichkeit.
Kontrolle der Rechtmäßigkeit
Die Gewerbeaufsicht kann innerhalb von 90 Tagen nach der Hinterlegung Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit erheben. Die Gewerkschaft hat daraufhin zwei Optionen:
- Berichtigung: Mängel innerhalb von 60 Tagen beheben.
- Klage: Innerhalb der gleichen Frist vor einem zuständigen Gericht gegen die Beobachtungen vorgehen.
Gewerkschaftliche Freiheit
Die Gewerkschaften genießen das Recht, ihre Vertreter ohne staatliche Einmischung zu wählen und kollektive Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele durchzuführen. Dies unterliegt lediglich dem demokratischen Grundsatz.
Organisationsstruktur und Führung
Die Mitgliederversammlung ist das souveräne Organ der Gewerkschaft, in dem über Aktivitäten und wichtige Entscheidungen beraten wird. In der Regel wird die Gewerkschaft durch ein Kollegialorgan (Vorstand) geleitet. Bei Gewerkschaften mit weniger als 25 Mitgliedern kann auch ein einzelner Leiter bestimmt werden.
Der Vorstand besteht aus Direktoren, deren Anzahl in der Satzung festgelegt ist. Zu den gewählten Ämtern gehören üblicherweise:
- Präsident
- Sekretär
- Schatzmeister
Tarifverhandlungen und Vertretung
Der Arbeitnehmervertreter dient als Kommunikationsbrücke zwischen der Arbeitnehmergruppe und dem Arbeitgeber sowie als Repräsentant gegenüber Arbeitsmarktbehörden. Tarifverhandlungen können jederzeit eingeleitet werden, auch wenn bereits ein bestehender Tarifvertrag existiert.
Anforderungen an den Entwurf eines Tarifvertrags
Ein Entwurf muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Identifikation der Parteien (Unternehmen und Standorte).
- Liste der beteiligten Arbeitnehmer.
- Liste der Gewerkschaftsmitglieder und beitretenden Arbeitnehmer.
- Kopie des Protokolls über die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Arbeitnehmer zur kollektiven Verhandlung.
- Unterschriften der Mitglieder der Verhandlungsdelegation.
- Vorgeschlagene Vertragslaufzeit und Klauseln.
Bei Gruppen von Arbeitnehmern, die sich nur für den Zweck der Verhandlung zusammenschließen, gelten besondere Bestimmungen (z. B. Mindestanzahl von 8 Arbeitnehmern und eine Verhandlungsdelegation von drei bis fünf Mitgliedern). In diesem speziellen Fall besteht kein Recht auf Immunität, kein Streikrecht und keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verhandlung.