Gewerkschaftsrechte & Arbeitsrecht: Struktur und Vertretung
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Die Gewerkschaft und das Arbeitsrecht
Das Inkrafttreten der spanischen Verfassung führte zur Anerkennung des Rechts auf freie Assoziation als Grundrecht.
Das Recht auf freie Assoziation: Positive und Negative Seite
Dieses Recht hat zwei Seiten:
- Die positive Seite: Das Recht, sich zu organisieren und einer Gewerkschaft beizutreten.
- Die negative Seite: Das Recht, nicht gezwungen zu werden, einer Gewerkschaft beizutreten.
Kernrechte der Gewerkschaften
Zu den grundlegenden Gewerkschaftsrechten gehören:
- Das Recht auf Kollektivverhandlungen.
- Die Ausübung des Streikrechts.
- Der Ansatz zur Beilegung individueller oder kollektiver Streitigkeiten.
- Das Recht, eigene Statuten und Reglemente schriftlich festzulegen.
Eine Gewerkschaft kann nicht aufgelöst oder suspendiert werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Rechtsverstöße vor.
Konzept und Struktur der Gewerkschaften
Gewerkschaften sind Organisationen, die gebildet werden, um primär die Interessen der Arbeitnehmer, die ihnen beitreten, zu verteidigen und zu vertreten.
Grundsätzlicher Aufbau einer Gewerkschaft
- Die Versammlung (Montage)
- Annahme der wichtigsten gewerkschaftlichen Vereinbarungen.
- Das Exekutivkomitee (Executive Committee)
- Durchführung der Vereinbarungen.
- Der Generalsekretär
- Die Person, die die Beschlüsse des Exekutivkomitees leitet.
- Ein beratendes Gremium
- Zuständig für Organisation und Betrieb.
Gewerkschaftliche Vertretung und Repräsentativität
Die Repräsentativität von Gewerkschaften wird durch bestimmte Schwellenwerte definiert:
- Gesamtstaatliche Ebene: Delegierte, die insgesamt 10% oder mehr des Personals in diesem Bereich vertreten.
- Autonome Ebene: 15% der Vertreter und ein Minimum von 1500 Vertretern, wobei staatliche Einrichtungen der Union ausgeschlossen sind.
- Andere Bereiche: Gewerkschaften, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, gelten als nicht repräsentativ.
Gewerkschaftliche Organe im Unternehmen
Die Vertretungsorgane der Gewerkschaften in den Unternehmen sind die Gewerkschaftssektionen und die Betriebsobleute (Stewards).
Gewerkschaftssektionen
Die primäre Mission der Gewerkschaftssektion ist es, die Organisation den Mitgliedern näherzubringen und die Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen zu erleichtern. Sie können kollektive Tarifverhandlungen ausüben und haben Anspruch auf ein lokales und angemessenes Schwarzes Brett, sofern das Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.
Betriebsobleute (Stewards)
Betriebsobleute sind gewerkschaftliche Vertreter im Unternehmen, die von den Gewerkschaften ernannt werden. Sie werden durch die Mitglieder gewählt.