Glossar: Öffentliche Finanzen und Steuern

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Ausgaben

Ausgaben sind Mittel, die für bestimmte, autorisierte Zwecke von staatlichen oder behördlichen Stellen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit interner und externer öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Land benötigt werden.

Öffentliche Haushaltsführung

Öffentliche Haushaltsführung umfasst die Prozesse der Beschaffung und Verwaltung von Geldmitteln im öffentlichen Sektor sowie deren Verteilung und Kontrolle entsprechend den Anforderungen öffentlicher Aufgaben.

Besteuerungsbefugnis

Die Besteuerungsbefugnis ist die Macht des Staates oder das rechtliche Mittel, Beiträge zu verlangen, und ist eine Manifestation der Staatsgewalt.

Grundsatz der Steuergerechtigkeit

Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit bedeutet, dass jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen sollte, sodass steuerliche Gleichheit als Gleichheit des Opfers manifestiert wird.

Grundsatz der Nichtzweckbindung von Steuern

Der Grundsatz der Nichtzweckbindung von Steuern ist der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass Steuern erhoben werden, um dem Staatshaushalt zuzuführen, und nicht für einen bestimmten Zweck abgetreten werden können.

Ausnahmen von der Nichtzweckbindung

  • Steuern, die in der Verfassung vom 11. März 1980 für einen bestimmten Zweck vorgesehen waren, bleiben in Kraft, solange nicht ausdrücklich ihre Aufhebung festgelegt ist (gemäß Siebter Übergangsbestimmung);
  • Das Gesetz kann die Zweckbindung bestimmter Steuern für Ziele der nationalen Verteidigung zulassen;
  • Regionale Gesetze können die Zweckbindung bestimmter Steuern zur Finanzierung klar definierter Entwicklungsprojekte ermächtigen. Diese Steuern sind von den regionalen Behörden umzusetzen;
  • Das Gesetz kann die Zweckbindung bestimmter Steuern zur Finanzierung klar definierter Projekte lokaler Selbstverwaltung zulassen. Diese Steuern sollten von den lokalen Behörden angewendet werden.

Umsetzung und Durchsetzung von Steuerrecht

Die Umsetzung und Durchsetzung von Steuerbestimmungen umfasst die rechtmäßige Kontrolle, Auslegung und Anwendung des Steuerrechts durch die Steuerbehörden. Die einzige Ausnahme bilden von Gemeinden erhobene Steuern.

Öffentlicher Kredit

Öffentlicher Kredit bedeutet die Befugnis des Staates, Mittel durch die Ausgabe von Anleihen zu beschaffen.

Öffentlicher Darlehensvertrag

Der öffentliche Darlehensvertrag (öffentliche Anleihe) ist ein besonderer öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den der Staat Mittel erhält, die gemäß den dafür geschaffenen Bedingungen zurückgezahlt werden müssen.

Ausgeglichener Haushalt

Ein ausgeglichener Haushalt bedeutet die Situation, in der die gesamten Staatseinnahmen den gesamten Staatsausgaben für ein bestimmtes Geschäftsjahr entsprechen.

Öffentlicher Schuldenstand

Der öffentliche Schuldenstand besteht aus zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, die der Staat infolge eines Kreditgeschäfts übernommen hat. Er kann direkt oder indirekt sein:

  • a) Die öffentliche Verschuldung ist direkt, wenn das Finanzministerium sie direkt eingegangen ist.
  • b) Die öffentliche Verschuldung ist indirekt, wenn das Finanzministerium oder eine andere öffentliche Stelle eine Bürgschaft oder Billigung für eine rechtliche Verpflichtung eines privaten Sektors übernommen hat.

Schuldumwandlung

Schuldumwandlung ist die Ersetzung eines oder mehrerer Staatsschuldtitel durch neue Fremdkapitaltitel unter Änderung der finanziellen und sonstigen Bedingungen.

Schuldenkonsolidierung

Schuldenkonsolidierung ist die Umwandlung von einem oder mehreren Teilen der inländischen öffentlichen Verschuldung in mittel- oder langfristige Schuldtitel unter Änderung der finanziellen Bedingungen.

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