GmbH gründen: Verfahren, Steuern & Pflichten

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Gründungsprozess im Detail

  • Negativbescheinigung Firmenname

    Bescheinigung, die bestätigt, dass kein anderes Unternehmen denselben Namen führt. Muss dem Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung vorgelegt werden.

    • Frist: Vor der notariellen Beurkundung.
    • Zuständig: Handelsregister.
  • Notarielle Beurkundung

    Die Gesellschafter genehmigen die Satzung, die Bestandteil der Urkunde ist. Die Gründungsgesellschafter unterzeichnen die Gesellschaftsgründung. Die Urkunde wird vom Notar und allen Gründungsgesellschaftern unterzeichnet.

    Erforderliche Dokumente:

    • Negativbescheinigung (siehe 1.1)
    • Ausweisdokumente aller Gründungsgesellschafter
    • Gesellschaftsvertrag (Satzung)
    • Bankbestätigung über die Einzahlung der Kapitaleinlage
    • Informationen zur Gesellschaft (Stammkapital, Geschäftsadresse, Unternehmenszweck, etc.)
    • Frist: Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Negativbescheinigung (1.1).
    • Zuständig: Notar.
  • Steuer-Identifikationsnummer (St-IdNr.)

    Die Gesellschaft erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, unabhängig von späteren Änderungen.

    • Frist: 30 Tage nach Beurkundung.
    • Gültigkeit: Die vorläufige St-IdNr. ist 6 Monate gültig, bis die endgültige erteilt wird.
    • Zuständig: Finanzamt.
  • Stempelsteuer auf Rechtsakte

    Besteuerung der Kapitalerhöhung (z.B. 1% des Stammkapitals).

    • Frist: [Frist einfügen].
    • Zuständig: Finanzamt.
  • Eintragung ins Handelsregister

    Offizielles Register für Unternehmen. Legalisiert die Geschäftsbücher und macht bestimmte Unternehmensdokumente (z.B. Jahresabschlüsse) öffentlich zugänglich. Für Kapitalgesellschaften obligatorisch.

    • Frist: Innerhalb von Monaten nach Beurkundung.
    • Zuständig: Handelsregister.

Verfahren vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

  • Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE)

    Anmeldung zur Gewerbesteuer, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeit, der Gemeinde und steuerlichen Kriterien.

    • Frist: 10 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit.
    • Zuständig: Finanzamt.
  • Steuerliche Erfassung (Zählungserklärung)

    Mittels Formular 036/037 werden die steuerlichen Pflichten und die Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE) kommuniziert.

    • Frist: Vor Aufnahme der Tätigkeit.
    • Zuständig: Finanzamt.

Arbeitsrechtliche Verfahren

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung und Betriebsnummer

  • Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung

    Siehe oben.

  • Anmeldung von Selbstständigen bei der Sozialversicherung

    Obligatorisch für Einzelunternehmer und Freiberufler. Die Anmeldung schließt eine mögliche Mitgliedschaft in anderen Sozialversicherungssystemen nicht aus.

    • Zuständig: Sozialversicherung.
    • Frist: 30 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit.
  • Anmeldung zur Unfallversicherung

  • Abschluss von Arbeitsverträgen

  • Meldung der Arbeitsstättenöffnung

  • Erstellung eines Arbeitszeitkalenders

Lokale Verfahren

Antrag auf Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen der Stadtwerke, Genehmigungen für Gebäude, Anlagen und Umbauten.

Anmeldung industrieller Tätigkeit

Siehe oben.

Anmeldung der Geschäftsräume

Siehe oben.

Anmeldung beim Patent- und Markenamt

Siehe oben.

Wichtige Buchführungspflichten

  • Bücher für Gesellschaftsakte & Gesellschafter

    Eine Ein-Personen-GmbH ist verpflichtet, ein Buch zu führen, das die Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem alleinigen Gesellschafter dokumentiert.

  • Buchhaltungsbücher

    Führen von Inventar, Erstellung von Jahresabschlüssen und Führen eines Journals.

Wichtigste Steuerpflichten

  • Körperschaftsteuer

    Die Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer (Regelsatz z.B. 30%). Für kleine Unternehmen mit einem Gewinn unter 8.000.000 € kann ein reduzierter Satz (z.B. 25%) gelten, für höhere Gewinne der Regelsatz.

  • Umsatzsteuer (MwSt.)

    Unternehmer und Freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig. Es müssen Aufzeichnungen geführt werden über: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Investitionen in Immobilien, innergemeinschaftliche Vorgänge. Diese Aufzeichnungen müssen tagesaktuell geführt, aber nicht legalisiert werden.

  • Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte

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