GmbH gründen: Verfahren, Steuern & Pflichten
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Gründungsprozess im Detail
Negativbescheinigung Firmenname
Bescheinigung, die bestätigt, dass kein anderes Unternehmen denselben Namen führt. Muss dem Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung vorgelegt werden.
- Frist: Vor der notariellen Beurkundung.
- Zuständig: Handelsregister.
Notarielle Beurkundung
Die Gesellschafter genehmigen die Satzung, die Bestandteil der Urkunde ist. Die Gründungsgesellschafter unterzeichnen die Gesellschaftsgründung. Die Urkunde wird vom Notar und allen Gründungsgesellschaftern unterzeichnet.
Erforderliche Dokumente:
- Negativbescheinigung (siehe 1.1)
- Ausweisdokumente aller Gründungsgesellschafter
- Gesellschaftsvertrag (Satzung)
- Bankbestätigung über die Einzahlung der Kapitaleinlage
- Informationen zur Gesellschaft (Stammkapital, Geschäftsadresse, Unternehmenszweck, etc.)
- Frist: Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Negativbescheinigung (1.1).
- Zuständig: Notar.
Steuer-Identifikationsnummer (St-IdNr.)
Die Gesellschaft erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, unabhängig von späteren Änderungen.
- Frist: 30 Tage nach Beurkundung.
- Gültigkeit: Die vorläufige St-IdNr. ist 6 Monate gültig, bis die endgültige erteilt wird.
- Zuständig: Finanzamt.
Stempelsteuer auf Rechtsakte
Besteuerung der Kapitalerhöhung (z.B. 1% des Stammkapitals).
- Frist: [Frist einfügen].
- Zuständig: Finanzamt.
Eintragung ins Handelsregister
Offizielles Register für Unternehmen. Legalisiert die Geschäftsbücher und macht bestimmte Unternehmensdokumente (z.B. Jahresabschlüsse) öffentlich zugänglich. Für Kapitalgesellschaften obligatorisch.
- Frist: Innerhalb von Monaten nach Beurkundung.
- Zuständig: Handelsregister.
Verfahren vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE)
Anmeldung zur Gewerbesteuer, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeit, der Gemeinde und steuerlichen Kriterien.
- Frist: 10 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Zuständig: Finanzamt.
Steuerliche Erfassung (Zählungserklärung)
Mittels Formular 036/037 werden die steuerlichen Pflichten und die Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE) kommuniziert.
- Frist: Vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Zuständig: Finanzamt.
Arbeitsrechtliche Verfahren
Anmeldung bei der Sozialversicherung und Betriebsnummer
Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung
Siehe oben.
Anmeldung von Selbstständigen bei der Sozialversicherung
Obligatorisch für Einzelunternehmer und Freiberufler. Die Anmeldung schließt eine mögliche Mitgliedschaft in anderen Sozialversicherungssystemen nicht aus.
- Zuständig: Sozialversicherung.
- Frist: 30 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit.
Anmeldung zur Unfallversicherung
Abschluss von Arbeitsverträgen
Meldung der Arbeitsstättenöffnung
Erstellung eines Arbeitszeitkalenders
Lokale Verfahren
Antrag auf Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen der Stadtwerke, Genehmigungen für Gebäude, Anlagen und Umbauten.
Anmeldung industrieller Tätigkeit
Siehe oben.
Anmeldung der Geschäftsräume
Siehe oben.
Anmeldung beim Patent- und Markenamt
Siehe oben.
Wichtige Buchführungspflichten
Bücher für Gesellschaftsakte & Gesellschafter
Eine Ein-Personen-GmbH ist verpflichtet, ein Buch zu führen, das die Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem alleinigen Gesellschafter dokumentiert.
Buchhaltungsbücher
Führen von Inventar, Erstellung von Jahresabschlüssen und Führen eines Journals.
Wichtigste Steuerpflichten
Körperschaftsteuer
Die Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer (Regelsatz z.B. 30%). Für kleine Unternehmen mit einem Gewinn unter 8.000.000 € kann ein reduzierter Satz (z.B. 25%) gelten, für höhere Gewinne der Regelsatz.
Umsatzsteuer (MwSt.)
Unternehmer und Freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig. Es müssen Aufzeichnungen geführt werden über: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Investitionen in Immobilien, innergemeinschaftliche Vorgänge. Diese Aufzeichnungen müssen tagesaktuell geführt, aber nicht legalisiert werden.
Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte