GmbH vs. AG: Rechtsformen und Merkmale im Vergleich

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1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / S.L.)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, die sich besonders für Unternehmen mit wenigen Gesellschaftern und einem überschaubaren Kapitalbedarf eignet.

Allgemeine Eigenschaften der GmbH

  • Anzahl der Gesellschafter: Die Anzahl der Gesellschafter kann variieren. Gesellschaften mit nur einem Mitglied werden als Ein-Personen-GmbH bezeichnet.
  • Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Es wird ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet.
  • Stammkapital: Das Stammkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Es beträgt mindestens 3.005 Euro. Bei Gründung muss das Kapital vollständig gezeichnet und eingezahlt sein; ausstehende Einlagen sind nicht zulässig. Das Kapital kann in Form von Geld, Sachleistungen oder Rechten eingebracht werden.
  • Firmenname: Der Firmenname muss den Zusatz S.L. oder S.R.L. tragen.
  • Übertragung von Geschäftsanteilen: Die Absicht zur Übertragung von Geschäftsanteilen (einschließlich Anzahl, Erwerber und Preis) muss den Geschäftsführern mitgeteilt werden. Oft besteht ein Vorkaufsrecht für die übrigen Gesellschafter. Die Übertragung muss in einer öffentlichen Urkunde erfolgen.
  • Besteuerung: Die Gesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer.

Organe der GmbH

  • Gesellschafterversammlung: Sie ist das beratende und beschlussfassende Organ. Zu ihren Aufgaben gehören die Analyse der Geschäftsführung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie Satzungsänderungen. Alle Gesellschafter, auch diejenigen, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben, sind an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden.
  • Geschäftsführer: Die Geschäftsführung kann von einer oder mehreren Personen (Geschäftsführer) oder einem Verwaltungsrat wahrgenommen werden.

2. Aktiengesellschaft (AG / S.A.)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Kapital das zentrale Element darstellt. Sie eignet sich besonders für große Unternehmen.

Allgemeine Eigenschaften der AG

  • Anzahl der Aktionäre: Die Anzahl der Aktionäre kann variieren, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Gesellschaften mit nur einem Mitglied werden als Ein-Personen-AG bezeichnet.
  • Haftung: Die Haftung ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt.
  • Grundkapital: Das Kapital ist in gleiche Teile, sogenannte Aktien, unterteilt. Diese werden durch Aktienurkunden oder elektronische Bucheinträge repräsentiert.
  • Mindestkapital: Das Mindestkapital beträgt 60.101 Euro. Es kann in Namensaktien oder Inhaberaktien aufgeteilt werden.
  • Gründungsarten: Die Gründung kann simultan erfolgen (alle Aktien werden bei Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt) oder sukzessiv (die Aktien werden schrittweise ausgegeben und eingezahlt). Zum Zeitpunkt der Gründung muss das Kapital vollständig gezeichnet und zu mindestens 25 % eingezahlt sein.
  • Firmenname: Der Firmenname muss den Zusatz S.A. tragen.
  • Übertragung von Aktien: Die Übertragung von Aktien ist grundsätzlich frei.

Organe der AG

  • Hauptversammlung: Die Hauptversammlung der Aktionäre ist das oberste Beschlussorgan der Aktiengesellschaft.
  • Vorstand: Der Vorstand leitet das Unternehmen und vertritt es nach außen.
  • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und berät ihn.

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