Grenzen der Gesellschaftlichen Autorität: Das Harm-Prinzip nach Mill
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Zusammenfassung der Grenzen der gesellschaftlichen Autorität über den Einzelnen
Gliederung der Gesellschaftsstellung
- Der Ursprung der außervertraglichen Gesellschaft.
- Der Einzelne muss den Schutz dieser Gesellschaft gewährleisten:
- Nichtschädigung der Interessen und Rechte anderer.
- Zusammenarbeit bei der Verteidigung der Gesellschaft.
Grenzen der Bestrafung und das Recht auf Selbstbestimmung
Die Gesellschaft kann schädliche Handlungen, die von reifen Personen mit gewöhnlicher Einsicht begangen werden, nicht bestrafen, wenn diese Handlungen nicht gegen die Rechte der Gesellschaft oder anderer verstoßen, sondern nur deren Zustimmung betreffen.
Niemand ist berechtigt, einer reifen Person ein Verhalten aufzuerlegen, es sei denn, man weiß, dass dies einen größeren Nutzen bringt. Denn niemand ist mehr an seinem eigenen Wohl interessiert, und niemand kennt die Umstände seines Falles besser als er selbst. Andere können offene Ratschläge und Ermahnungen geben, aber sie dürfen ihm nicht aufzwingen, was sie für vorteilhaft halten. Sie können den Einzelnen zu einem bestimmten Verhalten beraten oder ermutigen, aber nicht zwingen.
Ausübung der Freiheit und das Recht auf Ablehnung
Bei der Ausübung unserer eigenen Freiheit können wir Personen oder Unternehmen meiden, ohne damit zu prahlen oder unsere Abneigung öffentlich zu bekunden. Wir können anderen Dienste verweigern, solange dies kein Unrecht darstellt oder deren Verbesserung verhindert. Wir haben das Recht und gegebenenfalls die Pflicht, andere zu warnen, ohne jedoch ihr Leben als Feinde der Gesellschaft zu beeinträchtigen.
Handlungen, die Verurteilung und Bestrafung rechtfertigen
Handlungen, die eine Verletzung der Rechte anderer darstellen, sind geeignete Objekte der moralischen Verurteilung und in schweren Fällen sogar der Feindseligkeit und Bestrafung. Dazu gehören:
- Die Auferlegung von Verlusten oder Schäden, die nicht durch die eigenen Rechte gerechtfertigt sind.
- Unwahrheit oder Falschheit im Umgang mit anderen.
- Rechtswidrige oder kleinliche Nutzung von Vorteilen gegenüber anderen.
- Die Enthaltung, andere gegen egoistische Übel zu verteidigen.
Kritik an der Harmlosigkeit individueller Handlungen
Jede Aktion beeinflusst andere
Einige Kritiker dieser Vorschläge sind der Ansicht, dass keine einzelne Maßnahme für die Gesellschaft harmlos ist. Jede einzelne Aktion beeinflusst direkt oder indirekt die nächsten Individuen und in geringerem Maße die weiter entfernten.
Das Argument des nachteiligen Beispiels (Mill's Reaktion)
Das Beispiel des Einzelnen wird sich nachteilig auswirken. Kritiker glauben, dass dieses Beispiel, das allgemein als ungesund gilt, verderbliche, schmerzhafte und erniedrigende Folgen offenbaren kann. Wenn das Verhalten zu Recht gerügt wird, muss dies in den meisten Fällen noch akzeptiert werden (im Sinne von Mill).
Intervention bei Unfähigkeit zur Selbstregierung
Die Gesellschaft ist verpflichtet, gegen diejenigen zu intervenieren, die unfähig sind, sich selbst zu regieren. Die Gesellschaft hatte absolute Macht über den ersten, jüngeren Teil ihrer Existenz (die gesamte Zeit der Kindheit), um sicherzustellen, dass sie zu rationalem Verhalten im Leben fähig werden. Wenn die Gesellschaft zulässt, dass eine Reihe ihrer Mitglieder wie Kinder heranwachsen, die unfähig sind, rationale Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, dann sollte die Gesellschaft selbst für die Konsequenzen verurteilt werden.
Die Gefahr der moralischen Überwachung und Einschränkung der Freiheit
Die Gesellschaft neigt dazu, zu überwachen und zu bestrafen, was die Erfahrung als sinnlos und unangebracht für das Individuum und die Gesellschaft erwiesen hat. Viele betrachten bereits als Straftat, was ihnen nicht gefällt, und sehen es als Beleidigung ihrer Gefühle.
Es ist leicht, sich ein ideales Zeitalter vorzustellen, in dem die Freiheit und die Wahl für Einzelpersonen in allen unsicheren Fragen intakt bleiben und nur verlangt wird, dass sie Handlungen unterlassen, die die universelle Erfahrung verurteilt hat. Um dies zu verhindern, müssen wir vorsichtig sein mit der universellen menschlichen Neigung, die Grenzen dessen, was man moralische Polizei nennen könnte, konsequent auszuweiten und legitime Freiheiten zu ersticken.
Mill zitiert historische Beispiele für solche Einschränkungen:
- Das mohammedanische Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch.
- Die katholische Ablehnung der Ehe protestantischer Geistlicher.
- Die Ablehnung von Musik, Tanz, Theater und Unterhaltungsmöglichkeiten durch Puritaner, Calvinisten und Methodisten.
- Die amerikanische Prohibition.
- Die demokratische Entwicklung, Mormonen-Polygamie als unmoralisch zu betrachten und sich in die Außenpolitik einzumischen, wobei die Mormonen als „Opfer“ betrachtet werden, die sich dessen nicht bewusst sind.