Grundgesetz: Föderalismus, Grundrechte und Institutionen
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Grundgesetz: Struktur und zentrale Ziele
Das Grundgesetz wurde im breiten Konsens über die wichtigsten Aspekte geschaffen:
- u. a. die vertikale und horizontale Teilung der Macht durch den Föderalismus;
- u. a. Verhinderung der Anhäufung übermäßiger Macht beim Präsidenten, vor allem bei der Ernennung der Regierung und der Auflösung des Parlaments;
- u. a. keine Ausnahme- oder Notstandsbefugnisse, die die verfassungsmäßige Ordnung aushöhlen;
- u. a. Stärkung föderativer Elemente gegenüber direkten Volksabstimmungen;
- u. a. Verhinderung einer parlamentarischen Diktatur durch das konstruktive Misstrauensvotum;
Obwohl nicht alle Details in der Verfassung selbst festgelegt waren, einigte man sich darauf, ein späteres Gesetz, namentlich ein Wahlsystem, zu schaffen, das den Pluralismus im Land gewährleistet und die parteiische Zersplitterung der Weimarer Republik vermeidet.
Artikel 146 und die Wiedervereinigung
Die Ausgestaltung der Besteuerung und der Zuständigkeiten führte zu Kompromissen, die den vorläufigen Charakter der Ordnung widerspiegeln, während das Gebiet geteilt blieb. Artikel 146 des Grundgesetzes legte fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren würde, wenn es durch eine Verfassung ersetzt würde, die das deutsche Volk frei beschlossen hat. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde der Wortlaut im Zusammenhang mit der Anwendung des Grundgesetzes auf das gesamte deutsche Volk klargestellt: Das Grundgesetz gilt nach der Vollendung der deutschen Einheit für das gesamte deutsche Volk. In der Präambel – dem wichtigen programmatischen Teil einer Verfassung – findet sich ein nationales Bekenntnis zur Einheit und Freiheit Deutschlands durch Selbstbestimmung. Die Reformen von 1990 betonten diese Einheit und Freiheit erneut. Während 1949 die Bereitschaft zur Mitarbeit in einem freien Europa betont wurde, bezieht sich die Formulierung von 1990 auf ein vereintes Europa.
Parlament, Kanzler und Bundespräsident
Die zentrale Rolle des Parlaments (Bundestag) ist klar in der Verfassung verankert: Wahl und Kontrolle spielen eine zentrale Rolle. Der Bundespräsident hat vorwiegend repräsentative Aufgaben; der Bundeskanzler hingegen ist als Regierungschef gestärkt und trägt die Führung der Staatsgeschäfte. Das Parlament kann dem Kanzler durch ein konstruktives Misstrauensvotum das Vertrauen entziehen und zugleich einen neuen Kanzler wählen; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kanzler das Parlament auflösen.
Parteien, Föderalismus und Bundesrat
Politische Parteien sind institutionell anerkannt. Bei der Parteienreform 1983 wurde vorgeschrieben, dass ihre interne Organisation demokratisch sein muss und der Umgang mit ihren Mitteln und Vermögen geregelt ist. Das föderale Prinzip ist ein zentrales Element der Verfassung und stärkt die operative Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die Funktionen des Bundesrates sind im Vergleich zur Weimarer Verfassung von 1919 aufgewertet worden.
Verfassungsänderungen erfordern in der Regel eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bestimmte Verfassungsgrundsätze gelten als besonders schutzwürdig und sind de facto unveränderlich: die Gliederung des Bundes in Länder, das föderale Prinzip in der Gesetzgebung und die Grundrechte.
Grundrechte, Sozialstaat und Rechtsstaat
Der Schutz der Grundrechte, die während der nationalsozialistischen Herrschaft aufgehoben worden waren, ist in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert. Die Grundrechte sind verbindlich für Legislative, Exekutive und Rechtsprechung und gelten unmittelbar. Das Eigentumsrecht ist durch seine Sozialpflichten geprägt: Die Nutzung privaten Eigentums soll dem Gemeinwohl dienen.
Die Verfassung betont den sozialen Charakter des Staates und das Prinzip der Volkssouveränität. Der soziale Charakter des Staates ist ein wesentliches Element des Grundgesetzes. Während die Idee des Rechtsstaats Rechtssicherheit durch rechtliche Garantien stärkt, schränkt der Sozialstaat die individuelle Freiheit zum Teil (z. B. durch verpflichtende Abgaben) zu Gunsten eines größeren kollektiven Wohlstands ein. So ist die individuelle Freiheit mit kollektiver Sicherheit und Chancengleichheit verbunden; Maßnahmen wie eine garantierte Mindestsicherung sollen Schutz und Teilhabe ermöglichen. Ebenso werden gesellschaftliche Anliegen wie Tierschutz als Teil der rechtlichen und sozialen Ordnung benannt und sollen im Leben geschützt werden.