Grundlagen der Aktiengesellschaft und Unternehmensformen

Eingeordnet in Wirtschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 5,04 KB

Die Aktiengesellschaft (AG)

Das Kapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien zerlegt. Die Aktien können frei übertragen werden, sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist. Die Einlagen können in Geld- oder Sachwerten erfolgen und unterliegen der Körperschaftsteuer.

Organe der Gesellschaft

Die Organe einer Aktiengesellschaft umfassen:

  • Hauptversammlung der Aktionäre: Die Versammlung der Mitglieder, die über wichtige Unternehmensangelegenheiten entscheidet.
  • Ordentliche Hauptversammlung: Findet innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres statt, um die Verwaltung des abgelaufenen Jahres zu prüfen und über die Gewinnverwendung zu beschließen.
  • Außerordentliche Hauptversammlung: Wird einberufen, wenn besondere Umstände dies erfordern.
  • Universalversammlung: Eine formlos einberufene Hauptversammlung, bei der das gesamte Aktienkapital vertreten ist und alle Anwesenden der Abhaltung zustimmen.

Rechte der Aktionäre

Aktionäre haben folgende grundlegende Rechte:

  • Recht auf Gewinnbeteiligung: Teilnahme an der Verteilung der Unternehmensgewinne (Dividende).
  • Bezugsrecht: Vorrecht beim Erwerb neuer Aktien bei einer Kapitalerhöhung.
  • Stimmrecht und Anfechtungsrecht: Das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen und soziale Regelungen anzufechten.
  • Informationsrecht: Das Recht auf Auskunft über Angelegenheiten, die in der Hauptversammlung diskutiert werden.

Arten von Aktien

Nach Rechten

  • Stammaktien: Gewähren die üblichen Rechte ohne besondere Privilegien.
  • Vorzugsaktien: Bieten bestimmte Vorrechte, wie zum Beispiel eine höhere oder garantierte Dividende, oft ohne Stimmrecht.

Nach Übertragbarkeit

  • Namensaktien: Die Aktie enthält den Namen des Eigentümers.
  • Inhaberaktien: Die Aktie gehört dem jeweiligen Besitzer und kann formlos übertragen werden.

Nach Art der Einlage

  • Aktien aus Bareinlagen: Werden gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgegeben.
  • Aktien aus Sacheinlagen: Werden als Gegenleistung für die Einbringung von Sachwerten ausgegeben.

Grundlegende Aktienkonzepte

  • Nennwert: Der auf der Aktie angegebene Wert, der einen Anteil am Grundkapital darstellt.
  • Marktwert: Der aktuelle Wert einer Aktie am Markt zum Zeitpunkt des Verkaufs.
  • Theoretischer Wert: Der Wert, den eine Aktie auf der Grundlage objektiver Bewertungskriterien hat.
  • Bezugsrecht: Das Vorrecht der Aktionäre, neue Aktien im gleichen Verhältnis zu ihrem bisherigen Anteil am Kapital zu erwerben.
  • Rentabilität: Die Fähigkeit des Kapitals, einen Ertrag zu erwirtschaften, d.h. das Verhältnis zwischen Gewinn und investiertem Kapital über einen bestimmten Zeitraum.

Die Arbeitnehmergesellschaft

Dies ist eine Gesellschaftsform (GmbH oder AG), bei der mindestens 51 % des Kapitals den Arbeitnehmern gehört.

Merkmale:

  • Kein Mitglied darf mehr als ein Drittel des Kapitals halten.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt.
  • Das Gesellschaftskapital ist in Aktien oder Geschäftsanteile aufgeteilt.
  • Das Unternehmen kann auch Arbeitnehmer einstellen, die keine Gesellschafter sind.
  • Der Firmenname kann einen entsprechenden Zusatz enthalten.
  • Für die Übertragung von Anteilen gelten besondere Regelungen, die oft Arbeitnehmer und Mitarbeiter bevorzugen.

Gesellschaft mit sozialem Zweck

Dies ist eine Gesellschaftsform, deren Hauptziel nicht die Gewinnerzielung ist, sondern die Erfüllung gemeinsamer Bedürfnisse ihrer Mitglieder.

Die Genossenschaft

Genossenschaften sind Gesellschaften von natürlichen oder juristischen Personen mit gemeinsamen Interessen und Bedürfnissen, die eine bestimmte Tätigkeit mit einer demokratischen Struktur und Funktionsweise ausüben. Die wirtschaftlichen Ergebnisse werden an die Mitglieder ausgeschüttet, nachdem die gemeinschaftlichen Mittel bedient wurden, und zwar entsprechend der von ihnen ausgeübten genossenschaftlichen Tätigkeit.

Merkmale:

  • Für die Gründung sind mindestens 3 Mitglieder erforderlich.
  • Die Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft ist auf den Nennwert ihrer Geschäftsanteile beschränkt.
  • Das Mindeststammkapital wird in der Satzung festgelegt und variiert je nach Mitgliederzahl.
  • Das Kapital ist in Geschäftsanteile zerlegt, die von den Mitgliedern gezeichnet werden müssen.
  • Der Name muss den Ausdruck „Genossenschaft“ enthalten.
  • Mindestens 30 % des Überschusses müssen dem gesetzlichen Reservefonds zugewiesen werden.

Verwandte Einträge: