Grundlagen des Arbeitsrechts
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Was ist Arbeitsrecht?
Arbeitsrecht ist ein Zweig des öffentlichen Rechts, der dem Schutz der Arbeitnehmer dient und versucht, Ungleichheiten durch bevorzugten rechtlichen Schutz zu kompensieren.
Definition von Arbeit
Arbeit bezeichnet die Menge und den Nutzen, den ein Arbeitnehmer durch seine Dienstleistungen für ein Unternehmen, eine öffentliche oder private Institution erbringt.
Arbeitszeiten
Typische Arbeitszeiten sind:
- Morgen
- Abend
- Nacht
Das 14. Monatsgehalt
Das 14. Monatsgehalt ist eine zusätzliche jährliche Zahlung, die einem Monatsgehalt entspricht.
Arten von Arbeitsverträgen
Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitsverträgen:
- Kollektivverträge (Tarifverträge)
- Individualverträge
Formen individueller Arbeitsverträge
Individualverträge können geschlossen werden als:
- Mündliche Individualverträge
- Schriftliche Individualverträge
Arten der Arbeitsaussetzung
Arbeitsaussetzung kann sein:
- Individuelle Teilaussetzung
- Kollektive Teilaussetzung
- Vollständige Aussetzung
Gründe für die teilweise Aussetzung individueller Arbeitsverträge
Ein Grund kann sein, wenn eine Vertragspartei ihre grundlegenden Verpflichtungen nicht erfüllt (z. B. bei Vertragsbruch).
Gründe für die teilweise Aussetzung von Tarifverträgen
Mögliche Gründe sind Fälle, die von Arbeitsgerichten oder im Rahmen der sozialen Prävention festgelegt wurden.
Lohn und Gehalt
Lohn oder Gehalt ist die Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht leisten muss.
Triftige Gründe für Kündigung durch Arbeitgeber
Ein triftiger Grund kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer sich grob ungebührlich verhält oder seine Pflichten schwerwiegend verletzt.
Anspruch auf bezahlte Freistellung
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung bei:
- Tod eines nahen Angehörigen
- Eigener Eheschließung
- Anderen genehmigten Anlässen
Bezahlte Freistellung für Wahlen
Ja, bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Wahlen ist möglich, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Freistellung bei Tod des Ehegatten
Bei Tod des Ehegatten besteht in der Regel Anspruch auf bis zu 3 Tage Freistellung.