Grundlagen des Arbeitsrechts
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Begriff des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit der Prinzipien und rechtlichen Institutionen, die das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer, der Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt, und einem Arbeitgeber, der Weisungsbefugnis besitzt, regeln. Diese Beziehung wird durch einen Arbeitsvertrag begründet, der nicht zwingend schriftlich vorliegen muss.
Eng damit verknüpft ist das Recht auf Vereinigungsfreiheit, welches die kollektiven Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgeber- bzw. Wirtschaftsverbänden regelt. Diese Beziehungen unterteilen sich in:
- Verhandlungsdirektiven: Kollektiv ausgehandelte Vereinbarungen.
- Kollektive Konfliktlösung: Regelungen bei Streitigkeiten zwischen Vertretern und Arbeitgebern.
Definition des Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer muss eine natürliche Person sein, die ihre Dienste frei und freiwillig erbringt. Merkmale sind:
- Vertragliche Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Entgeltlichkeit (Bezahlung).
- Fremdbestimmtheit (Arbeit für einen Dritten).
- Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit).
Quellen des Arbeitsrechts
Zu den Rechtsquellen zählen: EU-Recht, internationales Recht, Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, individuelle Autonomie, Arbeitsverträge, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Rechtsprechung.
Spanische Verfassung und Arbeitsrecht
Die spanische Verfassung bildet einen zentralen Rahmen:
- Artikel 7: Anerkennung von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden als Kerninstitutionen des Staates zur Förderung wirtschaftlicher und sozialer Interessen.
- Artikel 28: Grundlegende Rechte bei der Arbeit:
- 28.1: Recht auf Vereinigungsfreiheit (Gewerkschaftsgründung und -beteiligung).
- 28.2: Streikrecht (allgemein anerkannt, mit Ausnahmen für Militär und Guardia Civil).
Internationales und Gemeinschaftsrecht
Das Gemeinschaftsrecht unterteilt sich in Vorschriften und Richtlinien, wobei der Arbeitsplatz primär durch Richtlinien geregelt wird. Weltweit ist die ILO (International Labour Organization) mit ihren Konventionen von zentraler Bedeutung.
Rechtsvorschriften und Verordnungen
Verordnungen dienen der Ausführung bestehender Gesetze. Das Arbeitnehmerstatut regelt den Arbeitsvertrag, Arbeitsbedingungen, Gehälter sowie die Arbeitnehmervertretung und Tarifverhandlungen.
Wichtige Gesetze
- LETT 94: Recht von Leiharbeitnehmern.
- RD 77: Regelung des Streiks.
- TRLPL: Konsolidierte Fassung der Arbeitsabläufe.
- LPRL (95): Gesetz zur Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz.
- LOLS (85): Organisationsgesetz zur Vereinigungsfreiheit.
Tarifverhandlungen
Die Tarifverhandlung ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts, bei der Tarifpartner Arbeitsbedingungen aushandeln:
- Tarifverträge: Besitzen Gesetzeskraft und einen weiten Anwendungsbereich.
- Kollektive extraestatutario: Außerhalb des gesetzlichen Rahmens ausgehandelt; wirken wie ein Vertrag mit begrenzter persönlicher Effektivität.
- Branchenvereinbarungen: Spezifische Abkommen auf regionaler oder staatlicher Ebene.
Weitere Rechtsquellen
Ergänzend gelten:
- Individuelle Autonomie (Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
- Allgemeine Rechtsgrundsätze.
- Rechtsprechung.