Grundlagen des Arbeitsrechts: Änderungen und Beendigungen
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Änderungen im Arbeitsvertrag
Änderungen im Arbeitsvertrag beziehen sich auf vereinbarte Anpassungen der Dienstleistungen oder Bedingungen.
Arten der Mobilität
- Funktionale Mobilität
- Geografische Mobilität
- Inhaltliche Mobilität
Funktionale Mobilität
Der Arbeitnehmer übernimmt Rollen, die sich von den ursprünglich vereinbarten unterscheiden.
Geografische Mobilität
Bezieht sich auf Situationen, in denen ein sich änderndes Arbeitsumfeld einen Wohnortwechsel des Mitarbeiters erfordert.
Vorübergehende Versetzung (Leiharbeit)
Ein vorübergehender Wechsel des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes.
Zeitraum: Bis zu 12 Monate innerhalb von 3 Jahren.
Bei einer Dauer von über 3 Monaten muss der Arbeitnehmer fünf Tage im Voraus informiert werden.
Dauerhafte Versetzung
Eine dauerhafte oder langfristige Änderung des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes.
Zeitraum: Bis zu 12 Monate innerhalb von 3 Jahren.
Erhebliche Änderungen
Bezieht sich auf die grundlegenden Elemente des Arbeitsvertrags.
Wesentliche Vertragsänderungen
- Arbeitszeiten
- Schichtarbeit
- Vergütung
- Art der Arbeit und Leistung
- Außergewöhnliche funktionale Mobilität
Vertragsaussetzung
Eine vorübergehende Störung der grundlegenden Pflichten des Vertrages. Der Vertrag erlischt dabei nicht.
Ursachen für die Vertragsaussetzung
- Gegenseitiges Einvernehmen
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Haft
- Disziplinarmaßnahmen
- Rechtlich angeordnete Schließung des Unternehmens
- Beurlaubung (z.B. Elternzeit)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet den vollständigen Abbruch der Beschäftigung.
Ursachen für die Beendigung
- Gegenseitiges Einvernehmen
- Eigenkündigung und Verlassen des Arbeitsplatzes
- Tod des Arbeitnehmers
- Rücktritt des Arbeitnehmers (Eigenkündigung)
- Kündigung (individuell)
- Kollektive Entlassung (Massenentlassung)
Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Eine Erklärung des Mitarbeiters, die das Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Abfindung beenden kann.
Unberechtigtes Verlassen des Arbeitsplatzes
Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz unberechtigt verlässt, kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen.
Schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers
Dies kann Verzögerungen bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen oder die Nichtzahlung von Gehältern umfassen.
Verhaltensbedingte Kündigung
Diese Kündigung hat ihren Ursprung in einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers.
Ursachen für verhaltensbedingte Kündigung
- Mangelnde Anwesenheit und Pünktlichkeit
- Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin
- Körperliche oder verbale Angriffe
- Trunkenheit oder Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz
- Belästigung
Personenbedingte Kündigung
Diese Kündigung beruht auf Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitnehmers liegen.
Ursachen für personenbedingte Kündigung
- Mangelnde Eignung oder Fähigkeit
- Mangelnde Anpassungsfähigkeit
- Häufige oder lange Fehlzeiten
- Stellenabbau (oft betriebsbedingt)
Betriebsbedingte Kündigung (Massenentlassung)
Diese Kündigungen erfolgen aufgrund wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer oder produktionsbedingter Gründe.
Anfechtung einer Kündigung
Bei Nichtakzeptanz der Kündigung erfolgt zunächst eine Überprüfung durch die SMAC (Schlichtungsstelle) und anschließend eine gerichtliche Prüfung.
Schlichtungsverfahren (SMAC)
Ein Schlichtungsverfahren ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung jedes Kündigungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Mögliche Ergebnisse
Das Ergebnis kann ein Kompromiss sein; andernfalls kommt es zu keiner Einigung.
Gerichtliche Entscheidung bei Kündigung
- Sozial gerechtfertigt: Wenn die Kündigung des Arbeitgebers begründet ist.
- Sozial ungerechtfertigt: Wenn der Arbeitnehmer triftige Gründe gegen die Kündigung hat.
- Nichtig: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer wieder einstellen.