Grundlagen des Arbeitsrechts und Arbeitnehmerrechte in der EU

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Merkmale einer Arbeitstätigkeit im Arbeitsrecht

  • Freiwilligkeit: Der einzelne Arbeitnehmer sollte die Beziehung im Laufe der Beschäftigung frei entscheiden können, ob er für eine Person oder eine andere arbeitet.
  • Entgeltlichkeit: Sie arbeiten für jemand anderen und erhalten im Austausch für ihre Arbeit Lohn. Das Ergebnis der Arbeit führt zu Entgelt.
  • Abhängigkeit: Der Unternehmer bestimmt, wann, wo und wie die Arbeit ausgeführt wird.
  • Vergütung: Der Arbeitnehmer erhält für seine Arbeit ein Gehalt, und der Arbeitgeber erhält die Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer erstellt.

Besondere Rechtsquellen im Arbeitsrecht

Zitat: Tarifverträge, Arbeitsverträge, lokale Bräuche und Juristen

  • Normen: Rechtsnormen, die von der zuständigen Behörde aufgrund von Formalitäten erlassen werden, müssen ausreichend stabil und fair sein.
  • Tarifvertrag: Eine besondere Quelle des Arbeitsrechts, die in anderen Rechtsbereichen nicht existiert. Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt wird, um Arbeitsbedingungen und die Koexistenz in Unternehmen zu regeln. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist verfassungsrechtlich anerkannt.
  • Ortsübliche Sitten und Gebräuche: Rechtlich gesehen sind dies übliche Standardregeln sozialer Praxis, die aus wiederholter und konstanter Anwendung entstehen und von der Gemeinschaft als verbindlich angesehen werden. Der Status von Arbeitnehmern in lokalen Sitten und Gebräuchen ist in den Rechtsquellen des Arbeitsrechts aufgeführt.
    • Lokale Merkmale: Beziehen sich auf einen bestimmten Ort und nicht auf eine übliche Region oder Provinz. Ein Brauch an einem Ort kann nicht an einem anderen Ort geltend gemacht werden.
    • Professionelle Merkmale: Beziehen sich auf einen Beruf oder ein Gewerbe und werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines Produktionszweiges angewendet, oft unabhängig von lokalen Sitten.

Arbeitsrecht in der EU

Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • Unionsbürger: Haben das Recht, im Gebiet der Mitgliedstaaten zu leben und sich zu bewegen.
  • Niederlassungsfreiheit: Unabhängig davon, wie lange Arbeiter und Handwerker sich in einem EU-Land aufhalten (3 oder 6 Jahre), können sie in einem anderen EU-Land unter den gleichen Arbeits- und Gewerkschaftsbedingungen arbeiten und haben Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Dienstleistungsfreiheit: EU-Bürger haben die Möglichkeit, Unternehmen zu gründen und ihre eigenen Aktivitäten zu entwickeln.

Harmonisierte Arbeitsbedingungen

Schriftliche Arbeitsverträge, Gesundheitsschutz (z.B. Verbot der Arbeit von schwangeren Frauen unter bestimmten Bedingungen), Anerkennung von Berufsqualifikationen (Fachleute, Arbeiter und Angestellte können in einem anderen Land arbeiten, wenn ihre Titel gegenseitig anerkannt werden; die Europäische Kommission veröffentlicht Tabellen der Qualifikationsentsprechungen im Amtsblatt der Europäischen Union), Zugang zu öffentlichen Ämtern (mit Ausnahmen, z.B. Militär, unter Berücksichtigung der öffentlichen Beteiligung und nationalen Souveränität), Ausbildung (der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert die Ausbildung von Arbeitnehmern und Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose).

Grundsätze des Arbeitsrechts

Zitat: Gewährung von Lohn und Erläuterung der Grundsätze für die Anwendung der arbeitsrechtlichen Standards

Normen sind rechtlich bindend und werden gemäß dem Hierarchieprinzip angewendet. Schlussfolgerungsregeln können nicht Vorrang vor Grundsätzen haben:

  • Mindeststandard: Übergeordnete Standards legen den Mindestinhalt der Norm fest. Abweichende Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers sind, sind unzulässig. Tarifverträge können Arbeitsbedingungen festlegen, aber keine schlechteren Bedingungen als das Gesetz vorschreiben. Arbeitsverträge können keine ungünstigeren Bedingungen als der festgelegte Standard festlegen.
  • Günstigkeitsprinzip: Existieren zwei oder mehr Standards, gilt der für den konkreten Fall günstigere Standard.
  • Unverzichtbarkeit von Arbeitnehmerrechten: Arbeitnehmer können nicht auf ihre Rechte verzichten, die in Rechtsnormen und Tarifverträgen festgelegt sind (z.B. Gehalt, bezahlter Urlaub, Ruhezeiten).
  • Günstigkeitsklausel: Wenn Verträge ungünstige Bedingungen enthalten, gelten die günstigsten Bedingungen.
  • In dubio pro operario: Im Zweifelsfall über die Anwendung einer Regel ist die Auslegung zu wählen, die für den Arbeitnehmer am vorteilhaftesten ist.

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