Grundlagen des Arbeitsrechts: Arbeitsverhältnisse & Rechtsquellen
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Arbeitsverhältnisse und ihre Abgrenzung
Jede Arbeit begründet eine Beziehung zwischen der Person, die sie ausführt, und der Person, für die sie ausgeführt wird. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Beziehungen unterscheiden.
Abhängige Arbeitsverhältnisse
Diese werden durch das allgemeine Arbeitsrecht geregelt und weisen folgende Merkmale auf:
- Persönliche Arbeitsleistung: Die Arbeit wird persönlich vom Arbeitnehmer erbracht.
- Freiwilligkeit: Das Eingehen des Arbeitsverhältnisses geschieht freiwillig.
- Abhängigkeit: Der Arbeitnehmer ist in die Organisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt dessen Weisungen.
- Arbeit auf fremde Rechnung: Die Früchte der Arbeit gehören dem Arbeitgeber.
- Entgeltlichkeit: Die Arbeitsleistung wird vergütet.
Besondere Arbeitsverhältnisse
Diese unterliegen eigenen, spezifischen Regelungen, die von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften abweichen. Beispiele hierfür sind:
- Leitende Angestellte
- Hauspersonal
- Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten
- Berufssportler
- Künstler bei öffentlichen Darbietungen
- Hafenarbeiter
- Menschen mit Behinderungen in besonderen Beschäftigungszentren
- Handelsvertreter, die das Geschäftsrisiko nicht tragen
- Jedes andere durch ein spezifisches Gesetz geregelte Arbeitsverhältnis
Vom Arbeitsrecht ausgeschlossene Tätigkeiten
Bestimmte Tätigkeiten fallen nicht unter das Arbeitsrecht und haben ihre eigenen Regelungen. Dazu gehören:
- Beamte
- Obligatorische persönliche Leistungen
- Tätigkeiten von Unternehmensleitern (Organfunktion)
- Arbeiten aus reiner Gefälligkeit, Freundschaft oder Nachbarschaftshilfe
- Mitarbeit von Familienangehörigen unter bestimmten Bedingungen
- Selbstständige Händler, die das unternehmerische Risiko tragen
- Transportunternehmer mit behördlicher Genehmigung
- Selbstständige Arbeit im Allgemeinen
Grundlagen des Rechts
Definition von Recht
Recht ist die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze und Normen, die die menschlichen Beziehungen in einer Gesellschaft regeln und deren Einhaltung erzwungen werden kann.
Öffentliches Recht vs. Privatrecht
- Öffentliches Recht: Befasst sich mit allgemeinen, öffentlichen Interessen (z. B. Verwaltungsrecht, Finanzrecht, Prozessrecht).
- Privatrecht: Befasst sich mit den Interessen von Privatpersonen (z. B. Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht).
Rechtsquellen
Materielle Rechtsquellen (Wer schafft Recht?)
Recht wird von verschiedenen Instanzen geschaffen:
- Legislative: Parlament (Bundestag, Landtage)
- Exekutive: Regierung und Ministerien (z. B. durch Verordnungen)
- Verwaltungen auf unterer Ebene: Gemeinden und Kommunen (z. B. durch Satzungen)
- Soziale Gruppen: z. B. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften durch Tarifverträge
Formelle Rechtsquellen (In welcher Form erscheint Recht?)
Die Regeln des Rechts treten in verschiedenen Formen in Erscheinung:
- Das Gesetz: Die Gesamtheit der geschriebenen Regeln.
- Das Gewohnheitsrecht: Ungeschriebene Regeln, die durch langjährige, allgemeine Übung als verbindlich anerkannt werden.
- Die allgemeinen Rechtsgrundsätze: Gelten subsidiär, wenn weder ein Gesetz noch Gewohnheitsrecht eine Regelung vorsehen.