Grundlagen des Arbeitsrechts: Der Arbeitsvertrag
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Ausnahmen und besondere Arbeitsverhältnisse
Besondere Arbeitsverhältnisse: Leitungspersonal, Profisportler usw.
Ausgeschlossene Verhältnisse: Öffentliche Aufgaben, persönliche Dienstleistungen usw.
Der Arbeitsvertrag
Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erbringt dem Arbeitgeber Dienstleistungen im Austausch für ein Entgelt (Lohn).
Der Arbeitnehmer
- Alter: Mindestens 16 Jahre. Personen zwischen 16 und 17 Jahren benötigen die elterliche Erlaubnis zur Arbeit; sie dürfen keine Überstunden leisten und keine ungesunden Tätigkeiten ausüben.
- Behinderung: Physische oder psychische Gründe, die rechtlich dazu führen können, eine Person für arbeitsunfähig zu erklären.
- Qualifikation: Um bestimmte Tätigkeiten auszuführen, muss ein entsprechendes Diplom oder ein Abschluss erlangt worden sein.
- Nationalität: Jede Person innerhalb der EU hat das Recht auf Freizügigkeit.
Elemente des Arbeitsvertrags
Zustimmung: Der Arbeitnehmer akzeptiert den Vorschlag des Arbeitgebers.
Zweck: [Gegenstand des Vertrags]
Ursache: Der Arbeitgeber erhält die Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt.
Die Form des Vertrages
Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Wenn eine Frist von 4 Wochen überschritten wird, wird das Verhältnis als unbefristeter Vollzeitvertrag gewertet.
Regelungen zur Probezeit
Die Probezeit muss obligatorisch schriftlich vereinbart werden. Falls dies nicht geschieht, wird davon ausgegangen, dass sie nicht länger als 6 Monate dauert und das Arbeitsverhältnis als regulär gilt.
Vertragliche Nebenabreden
Exklusivität (Vollzeit): Der Arbeitnehmer darf keine Dienste für ein anderes Unternehmen erbringen.
Beständigkeit (Permanenz): Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine bestimmte Aufgabe zu entwickeln.
Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf keine selbstständige Erwerbstätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber ausüben.
Gültigkeit des Vertrags
Teilnichtigkeit: Der Vertrag kann in Teilen gelöst werden.
Gesamtnichtigkeit: Der Vertrag kann nicht gelöst werden, da er grundlegend fehlerhaft ist.
Arten von Verträgen
Es gibt unbefristete, befristete und gemischte Verträge.
1. Befristete Verträge (Temporary)
- Ausbildung: Verträge für Auszubildende, Ausbildung und Auftrag.
- Bestimmte Dauer: Für Arbeiten oder Dienstleistungen, die durch Produktionsumstände oder Zwischenberichte begründet sind.
2. Unbefristete Verträge
Dies ist der Regelfall in Unternehmen mit entsprechender Personalplanung.
- Teilzeit-Verträge: Es wird eine bestimmte Anzahl von Stunden gearbeitet, die geringer ist als bei einer Vollzeitstelle.
- Altersteilzeit: Voraussetzung ist ein Mindestalter von 60 Jahren, 30 Beitragsjahre und eine 6-jährige Betriebszugehörigkeit in derselben Firma.
- Arbeit über Zeitarbeitsunternehmen (TTE): Häufig beim ersten Job.
- Laufzeit: Unbefristet.
- Form: Schriftlich.
- Probezeit: Nicht mehr als 4 Monate.
- Gehalt: Wie bei anderen Arbeitnehmern.
- Entschädigung: Zwölf Tage pro Lohnperiode.
- Soziale Verpflichtungen: Sozialabgabenquote.
Praktikumsverträge
Ein Praktikum darf nicht länger als 4 Jahre nach Abschluss des Studiums angetreten werden.
- Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
- Arbeitszeit: Vollzeit.
- Probezeit: Nicht mehr als 2 Monate.
- Gehalt: 60 % im ersten Jahr und niemals weniger als 75 % des gesetzlichen Mindestlohns (SMI).
- Form: Schriftlich.
- Zertifizierung: Der Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über die Dauer des Praktikums ausstellen.
- Information: Der Arbeitgeber muss über die Art der Arbeit informieren.
Probezeit (Wiederholung)
Die Probezeit muss obligatorisch schriftlich vereinbart werden. Falls dies nicht geschieht, wird davon ausgegangen, dass sie nicht länger als 6 Monate dauert und das Arbeitsverhältnis als regulär gilt.
Vertragliche Nebenabreden (Wiederholung)
Exklusivität (Vollzeit): Der Arbeitnehmer darf keine Dienste für ein anderes Unternehmen erbringen.
Beständigkeit (Permanenz): Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine bestimmte Aufgabe zu entwickeln.
Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf keine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.