Grundlagen des Arbeitsrechts und der Beschäftigung
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 5,47 KB
1. Merkmale von Arbeitsverträgen
- Freiwilligkeit: Der Arbeitnehmer unterschreibt den Vertrag aus freiem Willen.
- Fremdnützigkeit: Die direkten Früchte der Arbeit sind nicht im Besitz des Arbeitnehmers, sondern gehören dem Arbeitgeber.
- Entgeltlichkeit: Die Beschäftigung ist eine Dienstleistung, d. h. Arbeit im Austausch für eine finanzielle Entschädigung.
- Höchstpersönlichkeit: Die Arbeit muss vom Arbeitnehmer persönlich verrichtet werden.
- Abhängigkeit: Der Unternehmer leitet die Arbeit, organisiert die Aktivität und der Arbeitnehmer ist dieser Ordnung unterstellt.
2. Quellen des Arbeitsrechts
Materielle Quellen (Wer die Regeln aufstellt)
Benennung von Individuen oder sozialen Gruppen, die die Macht und Autorität besitzen, Standards zu entwickeln:
- Verfassung von 1978
- Der Staat durch die Gerichte
- Autonome Gemeinschaften
- Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Gerichte
Formelle Quellen (Arten von Regeln)
- Die Verfassung.
- Gesetze und Verordnungen mit Gesetzeskraft: Genehmigt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Kongress und Senat). Dazu gehören: Organische Gesetze, ordentliches Recht, Gesetzesdekrete und Gesetzesverordnungen.
- Verordnungen: Normative Kräfte, die von der Regierung im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse entwickelt wurden.
- Tarifverträge.
- Arbeitsverträge.
- Sitten und Gebräuche.
3. Grundsätze der Rechtsanwendung
- Prinzip der Hierarchie: Höherrangige Normen stehen über den niederrangigen Normen.
- In dubio pro operario (Im Zweifel für den Arbeitnehmer): Wenn eine Regel nicht eindeutig ist, wird die Interpretation gewählt, die den Arbeitnehmer begünstigt.
- Grundsatz des Besitzstandswahrs: Wenn ein Vertrag nach einer Regel mit schlechteren Bedingungen genehmigt wird als jenen, die bereits genossen wurden, behält der Vertrag den wirtschaftlichen Vorrang.
- Grundsatz der Mindeststandards: Hierarchisch übergeordnete Standards setzen Mindestanforderungen fest; ein niedrigerer Standard darf diese nicht verschlechtern, sondern nur verbessern.
- Grundsatz der Unverzichtbarkeit von Rechten: Arbeitnehmer können nicht auf die notwendigen Rechte verzichten, die ihnen durch die Regeln gewährt werden.
Dies begünstigt den Arbeitnehmer.
- Grundsatz des Besitzstandswahrs: Wenn ein Vertrag nach einer Regel mit schlechteren Bedingungen genehmigt wird als jenen, die bereits genossen wurden, behält der Vertrag den wirtschaftlichen Vorrang.
- Grundsatz der Mindeststandards: Hierarchisch übergeordnete Standards setzen Mindestanforderungen fest; ein niedrigerer Standard darf diese nicht verschlechtern, sondern nur verbessern.
- Grundsatz der Unverzichtbarkeit von Rechten: Arbeitnehmer können nicht auf die notwendigen Rechte verzichten, die ihnen durch die Regeln gewährt werden.
4. Arbeitsorganisation nach Artikel 36
Der Artikel 36 des Arbeitnehmerstatuts spricht von speziellen Formen der Arbeitsorganisation:
- Nachtarbeit: Arbeit, die zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt wird, es sei denn, es wurde eine spezifische Vergütung oder freie Tage vereinbart. Nachtarbeit ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
- Schichtarbeit: Arbeitnehmer besetzen die gleichen Positionen, jedoch zu unterschiedlichen Zeiten über einen Zeitraum von Tagen oder Wochen.
5. Methoden der Flexibilität am Arbeitsplatz
- Vertragsgestaltung in Bezug auf Umfang und Arbeitszeit.
- Dauer des Arbeitslebens.
- Gehaltsgestaltung.
- Funktionale Mobilität.
- Geografische Mobilität.
- Produktive Flexibilität.
6. Arten von Lohnzuschlägen
Persönliche Zuschläge
- Diese leiten sich aus den persönlichen oder beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers ab, sofern sie nicht bereits im Grundgehalt berücksichtigt wurden. Dazu gehören:
- Dienstalter
- Spezifische Kenntnisse des Arbeiters, wie Sprachen oder Titel.
Arbeitsplatzbezogene Zuschläge
- Diese hängen von der ausgeübten Tätigkeit oder den Besonderheiten der Arbeit ab. Highlights sind:
- Gefahrenzulage und Verantwortungszulage
- Nachtschichtzuschlag und Flexibilitätsbonus
- Schichtzulage (Turnicidad) und Residenzzulage
Leistungsbezogene Zuschläge (Quantität oder Qualität)
- Incentives sowie Pünktlichkeits- und Anwesenheitsprämien.
- Produktivitätsprämien und Provisionen.
Zuschläge basierend auf dem Unternehmenserfolg
- Gewinnbeteiligung: Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den tatsächlichen Gewinnen des Unternehmens (kein drittes Extra-Bonus-Gehalt).
- Prämien für die Unternehmensproduktivität: Basierend auf der Gesamtleistung der Unternehmensproduktivität.