Grundlagen des Arbeitsrechts: Öffentliches vs. Privatrecht & Arbeitsbeziehungen
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Grundlagen des Arbeitsrechts
1. Öffentliches Recht vs. Privatrecht
Öffentliches Recht regelt die Tätigkeit des Staates und seiner Organe, z.B. in den Bereichen internationales Recht, politisches Recht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Finanzrecht und Gemeinschaftsrecht.
Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Einzelpersonen oder zwischen Einzelpersonen und dem Staat, wenn dieser als Privatperson handelt. Beispiele hierfür sind das Internationale Privatrecht, das Zivilrecht und das Handelsrecht.
2. Charakteristika des Arbeitsrechts
- Freiwilligkeit: Arbeitnehmer müssen bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses frei entscheiden.
- Arbeit im Namen anderer: Arbeitnehmer arbeiten für eine andere Person (Arbeitgeber) und erhalten dafür ein Gehalt.
- Abhängigkeit: Der Arbeitgeber bestimmt, wann, wo und wie die Arbeit zu erledigen ist.
- Entschädigung: Alle Arbeit muss bezahlt werden.
3. Ausnahmen vom Arbeitsrecht
Artikel 1 des Arbeitsgesetzes schließt folgende Tätigkeiten aus:
- Arbeit von Beamten im öffentlichen Dienst
- Obligatorische Sozialleistungen
- Tätigkeit als Berater oder Mitglied eines Verwaltungsrates
- Freundschaftsdienste und Familienarbeit
4. Arbeitsbeziehungen
Beispiele für Arbeitsbeziehungen sind:
- Betriebsrat – Mitarbeiter
- Mitarbeiter – Geschäftsleitung
- Hauspersonal
- Profisportler
- Künstler
- Beschäftigte in Sonderschulen für Behinderte
- Anwälte
5. Quellen des Arbeitsrechts
Die Quellen des Arbeitsrechts sind vielfältig und lassen sich in interne (nationale) und externe (internationale) Quellen unterteilen.
5.1 Interne Quellen
- Die Verfassung: Die Verfassung von 1978 ist die oberste Rechtsnorm in Spanien. Sie enthält Grundrechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger sowie wirtschaftliche und soziale Grundsätze.
- Gesetze: Gesetze werden vom Parlament erlassen. Organische Gesetze regeln die Entwicklung der Grundrechte und benötigen eine absolute Mehrheit. Gewöhnliche Gesetze regeln alle anderen Bereiche.
- Regierungsverordnungen: In dringenden Fällen kann die Regierung Gesetze in Form von Dekreten erlassen.
- Verordnungen: Verordnungen sind Rechtsnormen, die auf Gesetzen basieren.
- Tarifverträge: Tarifverträge sind eine besondere Quelle des Arbeitsrechts.
- Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er darf jedoch nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen abweichen.
5.2 Externe Quellen
- EU-Recht
- Internationale Abkommen