Grundlagen des Arbeitsrechts: Quellen, Prinzipien & Beendigung
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Hierarchie der Quellen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gilt die Hierarchie der Rechtsquellen. Bei Konflikten zwischen verschiedenen Quellen (z. B. Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ist der Grundsatz der Günstigkeit für den Arbeitnehmer maßgeblich. Es setzt sich die Regelung durch, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist.
Funktionen der arbeitsrechtlichen Grundsätze
Kreative Funktion
Die Grundsätze inspirieren den Gesetzgeber bei der Schaffung neuer Normen.
Integrative Funktion
Die Grundsätze dienen dazu, Lücken in der Gesetzgebung zu schließen.
Interpretative Funktion
Die Grundsätze beeinflussen die Auslegung gesetzlicher Vorschriften.
Normative Funktion
Die Grundsätze können in bestimmten Fällen direkt angewendet werden, wenn keine spezifischen gesetzlichen Regelungen existieren oder diese unklar sind.
Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis
Definition Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein Rechtsgeschäft, durch das sich eine Person (Arbeitnehmer) gegen Zahlung eines Entgelts (Gehalt) zur Leistung von Arbeit im Dienste einer anderen natürlichen oder juristischen Person (Arbeitgeber) verpflichtet, die das Weisungsrecht ausübt.
Unterscheidung: Arbeit und Beschäftigung
Die charakteristischen Elemente eines Arbeitsverhältnisses sind: persönliche Leistung des Arbeitnehmers, nicht-selbstständige (abhängige) Arbeit, Weisungsgebundenheit (Subordination), und die Zahlung eines Entgelts (vgl. Artikel 3 CLT).
'Arbeit' ist eine allgemeine Bezeichnung für jede Tätigkeit, bezahlt oder unbezahlt. 'Beschäftigung' im Sinne des Arbeitsrechts bezeichnet typischerweise eine abhängige, entgeltliche und weisungsgebundene Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, leistet 'Arbeit', aber nicht jede 'Arbeit' wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet (z. B. ehrenamtliche Arbeit, selbstständige Tätigkeit).
Erkennung eines Arbeitsverhältnisses: Fallbeispiel
Márcio erbrachte auf Anraten von Freunden Dienstleistungen im IT-Bereich für eine bestimmte Genossenschaft. Er arbeitete täglich über drei Jahre hinweg, persönlich und weisungsgebunden, und erhielt monatliche Zahlungen in fester Höhe.
In dieser Situation muss trotz der formalen Bezeichnung als 'partnerschaftliche Zusammenarbeit' ein echtes Arbeitsverhältnis anerkannt werden. Alle Elemente eines Arbeitsverhältnisses liegen vor: persönliche Leistung, rechtliche Unterordnung, finanzielle Abhängigkeit und das Fehlen eines unternehmerischen Risikos ('Nicht-Ereignis' / Integration in die Organisation des Arbeitgebers).
Gemäß dem Grundsatz des 'Primat der Realität' (Vorrang der tatsächlichen Verhältnisse) ist entscheidend, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird, nicht die Bezeichnung des Vertrags. Da die Elemente eines Arbeitsverhältnisses vorliegen und die kooperative Struktur zur Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften diente, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, die als Arbeitsverhältnis zu behandeln ist.
Unterbrechung und Aussetzung des Arbeitsvertrags
Man unterscheidet zwischen Unterbrechung und Aussetzung des Arbeitsvertrags:
Unterbrechung
Der Arbeitnehmer leistet keine Arbeit, behält aber seinen Anspruch auf Vergütung.
Beispiele: Urlaub, Feiertage, kurzfristige Krankheit.
Aussetzung
Der Arbeitnehmer leistet keine Arbeit und hat in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer der Aussetzung.
Beispiele: Elternzeit, längere Krankheit (nach Ablauf der Entgeltfortzahlung), Wehrdienst.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung beendet die Wirkungen des Arbeitsvertrags. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptarten:
Auflösung (Beendigung wegen Fehlverhaltens)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.
Modalitäten der Auflösung
- Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber
- Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer (indirekte Kündigung)
- Beendigung durch gegenseitiges Verschulden
Die Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer sind typischerweise in Artikel 482 CLT aufgeführt. Diese Liste ist abschließend, d. h., ein Arbeitnehmer kann nur aus einem in diesem Artikel genannten Grund entlassen werden.
Resilião (Beendigung ohne Fehlverhalten)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ein schwerwiegendes Fehlverhalten einer Partei vorliegt.
Modalitäten der Resilião
- Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Kündigung durch den Arbeitgeber (ordentliche Kündigung)
- Beendigung durch gegenseitiges Einvernehmen (Aufhebungsvertrag)