Grundlagen des Bundesarbeitsrechts: Definitionen und Ansprüche

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 10,72 KB

Grundlagen des Arbeitsrechts

Allgemeine Bestimmungen und Prinzipien

Art. 123. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Person persönliche Dienste gegen Vergütung leistet.

Geltungsbereich: Das Bundesarbeitsrecht gliedert sich in zwei Abschnitte: a) Bundesarbeitsrecht und b) Arbeitsrecht für die Zustellung von Edo (Bundesstaaten).

Merkmale des Arbeitsrechts: Im Allgemeinen sind alle Gesetze abstrakt, allgemein und obligatorisch. Sie dienen dem sozialen und öffentlichen Interesse, nicht dem privaten.

Grundprinzipien des Arbeitsrechts:

  • Recht: Jeder hat das Recht auf Arbeit.
  • Pflicht: Beitrag zur sozialen Entwicklung.
  • Diskriminierungsverbot: Keine Unterschiede bei der Einstellung (Geschlecht, soziale Klasse, Religion usw.).

Weitere Allgemeine Bestimmungen: Internationale Verträge, Bestimmungen, die eine Auslegung zugunsten des Arbeitnehmers vorsehen, keine Steuer-, Unternehmens- oder Betriebsebene.

Gewerkschaftsgründung: Erfordert 20 aktive Arbeitnehmer.

Ungültigkeit: Eine Regelung außerhalb des Gesetzes ist nichtig.

Definitionen der Arbeitsakteure

Arbeitnehmer: Die Person, die einer anderen physischen oder moralischen Person persönliche, untergeordnete Arbeit leistet.

Vertrauensarbeitskraft: Arbeitnehmer, deren Funktionen Management, Kontrolle, Überwachung und Aufsicht umfassen, sofern diese allgemeiner Natur sind und das persönliche Arbeitsmuster innerhalb des Unternehmens oder der Einrichtung betreffen.

Arbeitgeber: Die Person oder Körperschaft, die die Dienste eines oder mehrerer Arbeitnehmer nutzt.

Vermittler (Broker): Eine Person, die Verträge abschließt oder an der Einstellung eines anderen oder anderer Dienstleistungsverkehrs für den Arbeitgeber beteiligt ist.

Unternehmen/Betriebsstätte: Agentur oder eine Zweigniederlassung, in der die Dienstleistung erbracht oder der Verkauf eines Unternehmens getätigt wird.

Schlichtung und Schiedsordnung

Zuständig sind die Schlichtungs- und Schiedsstellen.

Individuelle Arbeitsbeziehungen

Begründung und Arbeitsvertrag

Beschäftigung: Die Handlung, die Anlass dazu gibt, dass eine Person persönliche, untergeordnete Arbeit gegen Zahlung einer Vergütung leistet.

Inhalt des Arbeitsvertrags: Name, Nationalität, Alter, Geschlecht, Familienstand und Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers; ob das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Arbeit, Zeit oder auf unbestimmte Zeit besteht; die zu erbringenden Dienste oder Dienstleistungen; der Ort der Arbeit; die Dauer der Arbeitstage; die Form und Höhe des Lohns; Datum und Ort der Lohnzahlung; sonstige Arbeitsbedingungen.

Arbeit im Ausland: Regelungen bezüglich Kosten, Sicherheit usw.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ursachen für die Beendigung: Gegenseitige Zustimmung, Tod des Arbeitnehmers, Beendigung der Arbeiten, geistige und körperliche Behinderungen.

Konvention (Vereinbarung): Eine Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Vorteile für die Arbeitnehmer angeben muss.

Vergütung und Arbeitszeit

Lohn und Mindestlohn

Gehalt: Die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dessen Arbeit zahlt.

Mindestlohn: Der niedrigste Betrag in bar, den der Arbeitnehmer für die erbrachten Dienste an einem Arbeitstag erhält.

Festlegung des Mindestlohns:

  • Unterteilt in allgemeine und berufliche Mindestlöhne.
  • Unterteilt in Zonen oder geografische Gebiete (A Nord, B Mittlerer Westen, C Süd).
  • Festgelegt durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Bundesregierung.
  • Beispiel Yucatan Mindestlohn: 54.47 (Pesos).

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit, während der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, um zu arbeiten.

Schichtzeiten:

  • Tagschicht: 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr (8 Stunden).
  • Nachtschicht: 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr (7 Stunden).
  • Gemischte Schicht: 7,5 Stunden, einschließlich Fristen der Tag- und Nachtschicht. Wenn die Nachtzeit weniger als dreieinhalb Stunden beträgt, gilt sie als Tagschicht. Beträgt sie dreieinhalb Stunden oder mehr, wird sie als Nachtschicht betrachtet.

Jährliche Leistungen und Prämien

Jährliche Ansprüche: Urlaub, Überstunden, der siebte Tag (Ruhetag).

Urlaub

Der Anspruch steigt gestaffelt nach Dienstjahren:

  • 1 Jahr: 6 Tage
  • 2 Jahre: 8 Tage
  • 3 Jahre: 10 Tage
  • 4 Jahre: 12 Tage
  • 5–9 Jahre: 14 Tage
  • 10–14 Jahre: 16 Tage
  • 15–19 Jahre: 18 Tage
  • Weniger als ein Jahr: (Anspruch proportional zur gearbeiteten Zeit).

Urlaubsgeld (Prima): Entspricht einem Viertel (1/4) der Urlaubsvergütung.

Weihnachtsgeld (Aguinaldo): 15 Tage Lohn pro Jahr. Bei weniger als einem Jahr Dienstzeit wird der Anspruch proportional berechnet (1,25 Tage pro gearbeitetem Monat).

Gewinnbeteiligung (UTILITIES)

Zuerst muss festgestellt werden, ob das Unternehmen einen Gewinn erzielt hat. Die Gewinnbeteiligung gliedert sich in zwei Teile:

  • 50% basierend auf der gearbeiteten Zeit.
  • 50% basierend auf den erhaltenen Löhnen.

Ausnahmen von der Gewinnbeteiligung:

  • Start-ups im ersten Jahr ihrer Tätigkeit.
  • Start-up-Unternehmen, die sich der Entwicklung eines neuen Produkts widmen, während der ersten zwei Jahre der Tätigkeit.
  • Private Wohlfahrtseinrichtungen, die Unterstützung für humanitäre oder gemeinnützige Zwecke leisten.

Beendigung und Abfindungen

Mögliche Maßnahmen bei Beendigung

Freiwilliger Rückzug, Urlaub, Urlaubsgeld, Gratifikationen.

Abfindung bei ungerechtfertigter Entlassung

Konstitutionelle Abfindung: 90 Tage Lohn.

Senioritätsprämie: 12 Tage Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (Mindestens zwei Gehälter).

Abfindung bei Reszission durch den Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund kündigt (Reszission):

Konstitutionelle Abfindung: 20 Tage Gehalt pro Dienstjahr.

Senioritätsprämie: Zusätzlich zur konstitutionellen Abfindung.

Berechnungsbeispiele (Basis: 80 Pesos/Tag, 2 Jahre Betriebszugehörigkeit)

Annahme: Ungerechtfertigte Entlassung nach 2 Jahren.

  • Konstitutionelle Abfindung (90 Tage): 90 x 80 = 7.200 Pesos.
  • Senioritätsprämie (24 Tage): 24 x 80 = 1.920 Pesos.
  • Feiertage: 8 x 80 = 640 Pesos (falls nicht gearbeitet).
  • Urlaubsgeld (Prima Resort): 640 / 4 = 160 Pesos.
  • Weihnachtsgeld (Aguinaldo): 1,25 x 80 = 100 Pesos (proportional, falls das Jahr nicht vollendet wurde).
  • Beitritt (Reszission durch Arbeitnehmer): 40 x 80 = 3.200 Pesos (20 Tage x 2 Jahre x 80 Pesos).

Besondere Arbeitsgruppen

Frauenarbeit

Frauen genießen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie Männer. Es besteht ein besonderer Schutz der Mutterschaft.

Beschränkungen: Wenn eine Gefahr für die Gesundheit der Frau oder des Produkts besteht (während der Schwangerschaft oder Stillzeit), darf sie ohne Schaden an ihren Löhnen, Sozialleistungen und Rechten nicht eingesetzt werden bei:

  • Ungesunder oder gefährlicher industrieller Nachtarbeit.
  • Arbeit in Geschäfts- oder Servicebetrieben nach 22:00 Uhr.
  • Überstunden.

Ruhezeiten: Frauen genießen einen Zeitraum von 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt. Während der Stillzeit haben sie Anspruch auf zwei halbstündige Ruhepausen.

Kinderarbeit

Personen über 14 und unter 16 Jahren müssen ein ärztliches Zeugnis über ihre Arbeitsfähigkeit vorlegen und sich regelmäßig ärztlichen Untersuchungen durch die Arbeitsinspektion unterziehen. Ohne diese Bescheinigung darf kein Arbeitgeber ihre Dienste in Anspruch nehmen.

Artikel 175: Verbotener Einsatz von Kinderarbeit

I. Für Personen unter 16 Jahren verboten:

  1. Verkauf von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr.
  2. Arbeiten, die ihre Moral und ihren Anstand beeinträchtigen können.
  3. Ambulante Arbeit, wenn nicht ausdrücklich von der Arbeitsinspektion genehmigt.
  4. Arbeit unter Tage oder unter Wasser.
  5. Gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeit.
  6. Arbeit, die ihre Stärke übersteigt und ihre normale körperliche Entwicklung verhindern oder verzögern kann.
  7. Nicht-industrielle Betriebe nach 22:00 Uhr abends.
  8. Andere gesetzlich festgelegte Tätigkeiten.

II. Für Personen unter 18 Jahren verboten:

  • Industrielle Nachtarbeit.

Arbeitszeit und Urlaub für Kinder

Die Tagesarbeitszeit von Kindern unter 16 Jahren darf sechs Stunden täglich nicht überschreiten und sollte in höchstens drei Stunden aufgeteilt werden. Zwischen den verschiedenen Perioden des Tages muss eine Ruhezeit von mindestens einer Stunde gewährt werden.

Der Einsatz von Kinderarbeit unter 16 Jahren bei Überstunden, Sonntags- und obligatorischer Ruhetagsarbeit ist verboten. Im Falle von Verstößen gegen dieses Verbot sind Überstunden mit hundert Prozent des Grundgehalts der Tagesstunden zu zahlen, ebenso wie der Lohn für Sonn- und obligatorische Ruhetage.

Alle Kinder unter 16 Jahren genießen einen jährlichen bezahlten Urlaub von mindestens 18 Tagen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber, die Personen unter 16 Jahren beschäftigen, sind verpflichtet:

  1. Ärztliche Bescheinigungen zu verlangen, aus denen hervorgeht, dass die Jugendlichen für die Arbeit geeignet sind.
  2. Eine spezielle Umfrage zu führen, in der Geburtsdatum, Art der Arbeit, Arbeitszeit, Löhne und Arbeitsbedingungen angegeben sind.
  3. Die Arbeit so zu verteilen, dass die notwendige Zeit zur Umsetzung ihrer Schulprogramme verbleibt.
  4. Ausbildung und Unterricht im Sinne dieses Gesetzes zu gewährleisten.
  5. Den Arbeitsbehörden die angeforderten Berichte zu übermitteln.

Verwandte Einträge: