Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts

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Gesetze im Arbeitsrecht

Rangfolge der Rechtsquellen

  1. Europarecht
  2. Nationale Gesetze
  3. Rechtsprechung
  4. Tarifverträge
  5. Betriebsvereinbarungen
  6. Betriebliche Übung
  7. Individueller Arbeitsvertrag

Prinzipien

  • Rangprinzip: Die ranghöhere Rechtsquelle dominiert.
  • Günstigkeitsprinzip: Nachrangige Vorschriften werden vorgezogen, wenn sie vorteilhafter für den Arbeitnehmer (AN) sind.

Wichtige Gesetze

  • AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): Benachteiligungen aufgrund von Rasse, Religion, Behinderung etc. sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für Arbeitsbedingungen, Stellenausschreibungen (muss männliche und weibliche Form enthalten), Arbeitsentgelt, Bildung und Sozialschutz.
  • BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz): Bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn personelle Maßnahmen gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen oder eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist.
  • NachwG (Nachweisgesetz): Nachweispflicht. Der Arbeitgeber (AG) hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.
  • KSchG (Kündigungsschutzgesetz): Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sie muss auf einem der drei Gründe basieren: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt.

Arbeitsvertrag

Gegenseitiger Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei dem ein Austausch von Dienstleistung gegen Entgelt vereinbart wird. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, das grundsätzlich formfrei ist, jedoch spätestens vier Wochen nach Arbeitsbeginn schriftlich fixiert werden muss.

Mindestinhalt

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
  2. Zeitpunkt des Beginns
  3. Vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  4. Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte
  5. Kurze Beschreibung der Tätigkeiten
  6. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  7. Arbeitszeit
  8. Dauer des Urlaubs
  9. Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  10. Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Pflichten des Arbeitnehmers (Rechte des Arbeitgebers)

  1. Pflicht zur Arbeitsleistung
  2. Gehorsamspflicht
  3. Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht
  4. Wettbewerbsverbot

Pflichten des Arbeitgebers (Rechte des Arbeitnehmers)

  1. Vergütungspflicht
  2. Fürsorgepflicht (Respektierung von Gesundheit und Würde)
  3. Urlaubsgewährung
  4. Erteilung eines Arbeitszeugnisses bei Vertragsende

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