Grundlagen des Familienrechts: Ehe, Scheidung, Vaterschaft, Adoption

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Familienrecht: Grundlagen und Beziehungen

Das **Familienrecht** regelt die Beziehungen, Ehen, eingetragenen Partnerschaften und damit verbundene Themen.

Verwandtschaft und Abstammung

**Verwandtschaft** betrifft familiäre Beziehungen. Sie kann durch Blut oder Adoption begründet werden. Es gibt die aufsteigende Linie (Eltern, Großeltern) und die absteigende Linie (Kinder, Enkel). Die Seitenlinie (kollateral) verbindet Personen über eine gemeinsame Abstammung (z.B. Geschwister, Cousins). Der Grad der Verwandtschaft wird durch die Anzahl der Geburten bestimmt. Dies hat Auswirkungen auf das Erbrecht und die Unterhaltspflicht.

Unterhaltspflicht

Die **Unterhaltspflicht** besteht zwischen Verwandten in gerader Linie nach Bedarf und Leistungsfähigkeit. Unter Geschwistern besteht sie nur für den Lebensunterhalt.

Die Ehe im Familienrecht

Die Ehe ist **einzigartig** (bürgerlich, religiös) und kann verschiedene **Formen** haben (z.B. subsidiär oder fakultativ).

Seit 1998 gibt es in Katalonien (CAT) eine gesetzliche Regelung für Paare, wenn sie 2 Jahre zusammenleben, Kinder haben oder eine notarielle Urkunde vorlegen. Das Wesentliche bei der Eheschließung ist die **Zustimmung**, die nicht von Verwandten in gerader Linie oder dritten Seitenlinien unterstützt werden muss.

Nichtigkeit der Ehe

Die **Nichtigkeit der Ehe** wird durch Art. 73 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Sie tritt ein, wenn die Zustimmung nicht frei gegeben wurde.

Die Putativehe

**Die Putativehe**: In diesem Fall entstehen die Wirkungen der Ehe, auch wenn sie für nichtig erklärt wird, zugunsten der Kinder und des Ehegatten, der in gutem Glauben gehandelt hat.

Trennung und Scheidung

Trennung

**Trennung** ist der Bruch der häuslichen Gemeinschaft, aber nicht der ehelichen Bindung.

Scheidung

**Scheidung** ist die Auflösung der Ehe.

Scheidung durch gegenseitige Vereinbarung

Bei **gegenseitiger Vereinbarung** reichen die Parteien eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein, in der sie die Auswirkungen der Scheidung regeln und eine Einigung über die Maßnahmen oder Auswirkungen der Trennung oder Scheidung anstreben.

Streitige Scheidung

Wenn keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Scheidung auf **streitigem Weg**, bei dem der Richter über die strittigen Punkte entscheidet. Maßnahmen können auch aufgrund von Notfällen angeordnet werden, z. B. bei häuslicher Gewalt, wo bestimmte Schritte vor der Klageerhebung erforderlich sind. Die Klage muss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung eingereicht werden.

Elternschaft und elterliche Rechte

Vaterschaft: Definition und Arten

Die **Vaterschaft** ist die rechtliche Anerkennung einer familiären Beziehung in gerader Linie ersten Grades. Sie kann sein:

  • **Natürliche Vaterschaft**: Basiert auf einer biologischen oder genetischen Verbindung.
  • **Eheliche Vaterschaft**: Die Eltern sind verheiratet.
  • **Nichteheliche Vaterschaft**: Die Eltern sind nicht verheiratet.
  • **Adoptivvaterschaft**: Eine rechtliche Verbindung durch Adoption.

Vermutung der ehelichen Vaterschaft

Dieses Thema bezieht sich auf die **Vermutung der ehelichen Vaterschaft**: Die Mutterschaft ist immer klar (durch Geburt), während der Vater einer Frau als ihr Ehegatte vermutet wird. Bei unverheirateten Paaren wird der Vater des Kindes vermutet, wenn er mit der Mutter zusammenlebt. Ein DNA-Test kann die Vaterschaft klären.

Wirkungen der Vaterschaft

Die Vaterschaft bestimmt den Nachnamen, das Erbrecht und die Unterhaltspflicht.

Abstammung durch Adoption

**Abstammung durch Adoption**: Dies ist eine rechtliche Zugehörigkeit, die von einem Gericht festgelegt wird. Sie ist der biologischen Abstammung gleichgestellt (alle Kinder sind gleichberechtigt).

Voraussetzungen für Adoption

**Voraussetzungen für Adoption**: Volljährigkeit, Mindestalter 25 Jahre, Altersunterschied zum Kind von mindestens 14 Jahren. Die Adoption kann von einer Einzelperson oder von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern durchgeführt werden.

Elterliche Sorge (Elterliche Gewalt)

**Elterliche Sorge (Elterliche Gewalt)**: Dies ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten zwischen Eltern und minderjährigen Kindern und ist in Art. 154 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

Elterliche Sorge bei Minderjährigen

Diese Sorge endet mit der Volljährigkeit oder der Emanzipation des Minderjährigen. Bei emanzipierten Minderjährigen geht die elterliche Sorge weitgehend verloren, es besteht jedoch weiterhin eine Verbindung. Was unter elterlicher Sorge steht: Der emanzipierte Minderjährige wird von den Eltern administrativ vertreten, insbesondere bezüglich seines Vermögens.

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