Grundlagen und Funktionsweise von Leasing
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Leasing
Leasing (spanisch: arriendo) ist ein Vertrag zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer. Dabei erwirbt der Leasinggeber im eigenen Namen bestimmte bewegliche oder unbewegliche Vermögensgegenstände, um sie dem Leasingnehmer für einen vereinbarten Zeitraum gegen feste oder variable Raten zur Nutzung zu überlassen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Leasinggegenstand zum Restwert vom Mieter erworben, zurückgegeben oder der Vertrag verlängert werden.
Beteiligte Personen
- Unternehmen: Benötigt ein bestimmtes Wirtschaftsgut (in der Regel Anlagevermögen).
- Finanzinstitut: Finanziert das Objekt.
- Hersteller oder Lieferant: Verkauft die Ausrüstung an das Finanzinstitut.
Die drei Phasen des Leasings
- Auftrag: Der Leasinggeber erwirbt das Gut im Auftrag des Kunden beim tatsächlichen Lieferanten.
- Nutzungsüberlassung: Die zeitlich befristete Überlassung des Gutes zwischen den Parteien.
- Option: Der Kunde kann am Ende der Nutzungsdauer über das Eigentum entscheiden.
Leasing-Bestimmungen
- Beschreibung der Waren: Gegenstand des Vertrages.
- Vertragsdauer: Die vereinbarte Frist zwischen den Parteien, die einen Teil oder die gesamte wirtschaftliche Nutzungsdauer abdecken kann.
- Zahlungsmodalitäten: Raten können während der Laufzeit konstant bleiben, steigen oder sinken.
- Nebenkosten: Steuern, Maklergebühren, Versicherung und Wartung werden zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer aufgeteilt.
- Kündigung: Regelungen zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls unter Zahlung einer Vertragsstrafe.
- Nichtzahlung: Folgen bei ausbleibenden Mietzahlungen sowie festgelegte Pflichten und Privilegien.
- Optionen am Ende des Vertrages: Rückgabe des Gutes, Kauf zum Restwert oder Vertragsverlängerung.
- Restwert: Der Preis, der beim Kauf des Gutes nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu zahlen ist.