Grundlagen des Gesellschaftsrechts und Aktionärsrechte
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Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Aktionärsrechte
- Das Recht auf Teilnahme an den Leistungen und Ergebnissen der Gesellschaft.
- Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien.
- Recht auf Teilnahme und Stimmabgabe bei den Versammlungen.
- Recht zur Anfechtung von Beschlüssen oder Vereinbarungen.
- Recht auf Information über Aktionärsfragen, die im Verwaltungsrat diskutiert werden, sowie über abgegebene Stimmen.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein Abkommen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen, das die Arbeitsbedingungen und Regeln des Zusammenlebens regelt.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Merkmale
- Kann von einem oder mehreren Gesellschaftern oder Rechtsträgern gegründet werden. Bei einem einzigen Gesellschafter spricht man von einer Ein-Personen-Gesellschaft.
- Die Haftung der Aktionäre ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt.
- Das Kapital ist in Aktien eingeteilt.
- Das Mindestkapital beträgt € 60.101,21.
- Es können Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben werden.
- Die Gründung erfolgt gleichzeitig oder nacheinander. Das Kapital muss gezeichnet und zu mindestens 25 % eingezahlt sein.
- Freie Übertragung von Aktien, sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.
- Die Gesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer.
Organe der Aktiengesellschaft
Die Hauptversammlung (HV)
Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan, in dem Entscheidungen zu wichtigen Fragen der Gesellschaft mit der absoluten Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen getroffen werden.
Arten von Hauptversammlungen:
- Ordentliche Hauptversammlung: Findet innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Jahres statt. Hier wird das Management analysiert, der Jahresabschluss für das vorhergehende Jahr genehmigt und über die Verwendung der Ergebnisse entschieden. Muss vom Vorstand einberufen werden.
- Außerordentliche Hauptversammlung: Findet zu verschiedenen Zeiten im Jahr und bei Bedarf statt. Muss ebenfalls vom Vorstand einberufen werden.
- Universalversammlung: Gilt als wirksam zustande gekommen und einberufen, um jede Frage zu erörtern, vorausgesetzt, dass das gesamte Kapital vertreten ist und die Teilnehmer den Beschluss einstimmig fassen.
Die Administratoren (Vorstand/Verwaltungsrat)
Die Geschäftsführung kann einer Einzelperson oder einer Gruppe (dem Verwaltungsrat) anvertraut werden. In diesem Fall werden Entscheidungen mit absoluter Mehrheit getroffen. Die Hauptversammlung ist das Organ, das die Administratoren ernennt.