Grundlagen der Gewerkschaft und Kollektivverhandlungen
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Grundlagen der Gewerkschaft (Sindicación)
Definition der Gewerkschaft
Eine Gewerkschaft ist der dauerhafte Zusammenschluss von Personen, die in bestimmten Berufen tätig sind, zur Vertretung und Verbesserung ihrer beruflichen Interessen und Arbeitsbedingungen. In Spanien existieren verschiedene territoriale Gewerkschaftsorganisationen.
A. Gewerkschaftliche Organisationen
Gewerkschaften, die von Arbeitnehmern nach Tätigkeiten oder Branchen gebildet werden, unabhängig von ihren beruflichen Kategorien oder Gruppen, werden als gewerkschaftliche Qualifikationsgruppen (Cluster) bezeichnet. Die Zusammenfassung aller Verbände derselben Gewerkschaft, die die Arbeitnehmer vertritt, bildet die Gewerkschaftskonföderation.
B. Vertretung
Die Vertretung kann auf zwei Arten erfolgen:
Einheitliche Vertretung
Die Delegierten des Betriebsausschusses und die Geschäftspartner kanalisieren die Beteiligung aller Arbeitnehmer.
Gewerkschaftliche Vertretung
Dies sind die Kanäle der Beteiligung der Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen. Die Teilnahme erfolgt über die Betriebsgewerkschaftssektionen und die Gewerkschaftsdelegierten.
C. Repräsentativste Gewerkschaften
Staatliche Ebene
Sie müssen mindestens 10 % der Delegierten und Mitglieder von Betriebsräten im gesamten Staat stellen.
Autonomer Bereich
Als repräsentativste Gewerkschaften gelten jene, die in jeder autonomen Gemeinschaft mindestens 15 % der Arbeitgeber vertreten, vorausgesetzt, diese Arbeitgeber beschäftigen den gleichen Prozentsatz der Arbeitnehmer in der autonomen Gemeinschaft.
Kollektivverhandlungen (Negociación Colectiva)
A. Inhalt von Kollektivvereinbarungen
Es gibt zwei Arten von Inhalt:
Normativer Inhalt
Enthält die Klauseln zur Regelung der Vereinbarung, die im Wesentlichen Folgendes umfassen: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen, Löhne, Gesundheit und Sicherheit. Der normative Inhalt ist eine Rechtsquelle der Arbeit, und seine Einhaltung ist für beide Parteien verbindlich.
Obligatorischer Inhalt
Bezieht sich auf die Klauseln, die die Einhaltung der Vereinbarung durch beide Parteien regeln.
B. Geltungsbereich von Kollektivvereinbarungen
Persönlicher Geltungsbereich
Die Vereinbarungen gelten für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dem beruflichen oder wirtschaftlichen Bereich, in dem die Unternehmen die Vereinbarung aushandeln.