Grundlagen des internationalen Handels und Organisationen
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Punkt 12: Freier Handel
Die Grundlage für die Existenz des internationalen Handels ist die internationale Arbeitsteilung und die Vorteile, die dieser Grundsatz mit sich bringt. Es ist ein theoretisch wünschenswertes Ziel, unter anderem weil:
- Spezialisierung und eine stärkere Rationalisierung der Produktion zwischen verschiedenen Ländern ermöglicht werden.
- Der Konsument einen niedrigeren Preis für eingeführte Waren zahlen müsste und Zugang zu einer breiteren Palette von Waren und Dienstleistungen hätte.
- Die Bildung internationaler monopolistischer Gesellschaften vermieden wird.
Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
In einer allgemeinen historischen Phase der internationalen Beziehungen, in der im Gegensatz zur Zeit des freien Handels bilaterale Abkommen dominierten (zwischen zwei Ländern), wurden diese sowohl für den Austausch von Produkten (Abkommen mit Kontingenten oder Quoten) als auch für Zahlungen (Verrechnungs- oder Clearing-Abkommen) genutzt.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Weltwirtschaftskrise und die Zunahme bilateraler Abkommen, welche die autarke Produktion geprägt hatten, trugen zum Rückgang der Rohstoffpreise bei. Um diese zu stützen, wurde die baldige Annahme von Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit notwendig, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals wurden die Vereinten Nationen gegründet, die sich der Schaffung von Institutionen und Organisationen wie dem IWF oder der Weltbank widmeten, um diesen Prozess zu unterstützen.
Wirtschaftskommissionen
Diese Organisationen sind vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen abhängig. Ihre Aufgabe besteht grundsätzlich darin, Studien zu erstellen, welche die Wirtschaftsstruktur der jeweiligen Gebiete analysieren, um Lösungen für potenzielle Probleme zu finden, sodass die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die regionale Integration unterstützt werden.
GATT und die Welthandelsorganisation (WTO)
Das GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) war, wie der Name schon sagt, nie eine offizielle Sonderorganisation der Vereinten Nationen, wurde aber als solche betrachtet. Seit fast fünfzig Jahren ist es die weltweit führende Organisation für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Regulierung internationaler Handelsbeziehungen. Das GATT war ein multilaterales Handelsabkommen mit Rechten und Pflichten, die auf vier Prinzipien basieren:
- Erstens: Der Handel sollte auf allgemeinen Grundsätzen beruhen, nämlich Freihandel, Nichtdiskriminierung und Gegenseitigkeit.
- Zweitens: Der Schutz der nationalen Produktion sollte sich in erster Linie auf Zölle konzentrieren; andere Schutzmaßnahmen wie Quoten sind zu verbieten.
- Drittens: Die Notwendigkeit von Konsultationen zwischen den Parteien, um Schäden für den internationalen Handel zu verhindern.
- Viertens: Das GATT nutzt Verhandlungsrunden, um Handelshemmnisse aller Art abzubauen und einen Rechtsrahmen für die Ergebnisse dieser Verhandlungen zu schaffen (Varela 1991).
Internationaler Währungsfonds (IWF)
Er ist eine Institution, die allen Ländern offensteht. Das Abkommen wurde im Jahr 1969 überarbeitet, um die Sonderziehungsrechte aufzunehmen, und im Jahr 1978 durch die Annahme flexibler Wechselkurse, die Demonetisierung von Gold und das Auslaufen des ursprünglichen Abkommens angepasst. Die Ziele des IWF sind in seinem ersten Artikel dargelegt und in zwei große Abschnitte unterteilt:
- Regulierung des internationalen Währungssystems (IMS).
- Unterstützung der Mitgliedsländer bei der Behebung von Ungleichgewichten in ihrer Zahlungsbilanz.
Die Weltbank-Gruppe
Diese Gruppe besteht aus der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD oder Weltbank), der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA). Ihr Hauptziel ist es, den Wiederaufbau und die Entwicklung ihrer Mitgliedsländer zu unterstützen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1947 bietet sie finanzielle Hilfe für die Mitgliedsländer an. Die Weltbank beschafft den Großteil ihrer Ressourcen durch Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten, wobei ihr Eigenkapital als Garantie für solche Darlehen dient.