Grundlagen des Jahresabschlusses und Rechnungslegungsvorschriften

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Jahresabschluss und getreues Bild

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und dem Anhang.

Der Jahresabschluss soll ein klares und verständliches Bild vermitteln, sodass die Informationen für die Nutzer nützlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Er muss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zeigen.

Anforderungen an Informationen im Jahresabschluss

  • Relevant: Informationen sind relevant, wenn sie für wirtschaftliche Entscheidungen nützlich sind.
  • Zuverlässig: Informationen sind zuverlässig, wenn sie keine wesentlichen Fehler enthalten und neutral sind.
  • Vollständigkeit (Integrität): Finanzinformationen müssen vollständig sein, d.h. alle Daten enthalten, die eine Entscheidung beeinflussen können, ohne wesentliche Informationen auszulassen.
  • Vergleichbarkeit: Die Rechnungslegung sollte so gestaltet sein, dass der Jahresabschluss über die Zeit hinweg und mit dem anderer Unternehmen vergleichbar ist, um die Situation und Rentabilität zu beurteilen. Dies beinhaltet eine ähnliche Behandlung für Transaktionen und sonstige wirtschaftliche Ereignisse, die unter ähnlichen Umständen auftreten.
  • Verständlichkeit (Klarheit): Bei angemessenen Kenntnissen der wirtschaftlichen Tätigkeiten, Rechnungslegung und Unternehmensfinanzierung sollten Nutzer der Abschlüsse durch sorgfältige Prüfung der bereitgestellten Informationen Urteile bilden können, die die Entscheidungsfindung erleichtern.

Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften

1. Unternehmensfortführung (Going Concern)

Es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortsetzen wird, es sei denn, es gibt gegenteilige Anhaltspunkte.

2. Periodengerechte Abgrenzung (Accrual Basis)

Die Auswirkungen von Transaktionen und sonstigen wirtschaftlichen Ereignissen werden erfasst, wenn sie eintreten, und den Perioden zugeordnet, auf die sie sich beziehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung oder des Zahlungseingangs. Dies betrifft sowohl Aufwendungen als auch Erträge, die den Jahresabschluss beeinflussen.

3. Stetigkeit (Consistency)

Nach ihrer erstmaligen Anwendung ist eine gewählte Bilanzierungs- und Bewertungsmethode beizubehalten und gleichmäßig auf ähnliche Geschäftsvorfälle und andere Ereignisse und Bedingungen anzuwenden, solange keine Gründe vorliegen, die eine Änderung rechtfertigen. Sollte eine Änderung dieser Annahmen notwendig sein, müssen die Umstände und Auswirkungen im Anhang des Berichts erläutert werden.

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