Grundlagen der Kostenrechnung und des Rechnungswesens

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Kalkulatorische Kostenarten

Kalkulatorische Zinsen: Dies sind Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital (inklusive Eigenkapital!).

Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Der Unternehmer einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wird mit einem Teil des Gewinnes des Unternehmens entlohnt (er ist also kein Mitarbeiter). Dies ist deswegen vonnöten, weil der Unternehmerlohn nicht in die GuV-Rechnung einfließt, da dieser kein Aufwand ist.

Kalkulatorische Miete: Stellt ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft dem Unternehmen Räume oder ein Gebäude unentgeltlich zur Verfügung, dann sollte die dafür ortsübliche Miete als kalkulatorische Miete in die Kostenrechnung einfließen. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer Änderung dieses Umstandes die Mietkosten auch in der Kalkulation berücksichtigt sind.

Kalkulatorisches Wagnis: Risiken, die direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung und deren Vertrieb in Zusammenhang stehen, können als betrieblicher Werteverzehr in der Kosten- und Leistungsrechnung als kalkulatorische Wagnisse verrechnet werden. So sollen nicht durch Versicherungen abgedeckte, eventuelle Schadensfälle ihre Berücksichtigung finden. Dies sind in erster Linie Risiken, die zeitlich und der Höhe nach nicht vorhersehbar sind, also unerwartet und zufällig auftreten. Versicherungstechnisch abgesicherte Risiken werden nicht als kalkulatorische Wagnisse erfasst, da die Beiträge in der ordnungsgemäßen Buchführung bereits als Aufwand verbucht werden.

Kalkulatorische Abschreibung (AfA): Diese kann linear, degressiv, variabel oder progressiv sein. Es wird kein buchhalterischer Wert der Lebensdauer verwendet, sondern ein realistisch geschätzter Wert.

Aufgaben und Teilgebiete des Rechnungswesens

Aufgaben des Rechnungswesens:

  • Planung: (z. B. Selber machen oder kaufen?)
  • Kontrolle
  • Dokumentation: (Wann, von wem, was, wie viel …)

Teilgebiete des Rechnungswesens:

  • Bilanzrechnung
  • Kosten- und Erlösrechnung: (Gliederung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). Siehe dazu Grafik S. 10.
  • Investitionsrechnung
  • Finanzrechnung: (Liquidität eines Unternehmens erhalten)

Unterteilung der Kostenrechnung:

  • Kostenarten: (Einzel- und Gemeinkosten)
  • Kostenstellen: (Räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen, die Kosten produzieren)
  • Kostenträger: (Wofür wurde Geld verwendet?)

Merkmale des Kostenbegriffs

Kostenbegriffe werden durch drei Merkmale gekennzeichnet:

  1. Es muss ein „Güterverzehr“ vorliegen. Güter werden verbraucht, z. B. Produktionsmaterial, Patente, Lizenzen usw.
  2. Leistungsbezogenheit muss gegeben sein: Eine Spende an das Rote Kreuz ist beispielsweise nicht leistungsbezogen, daher liegen keine Kosten vor.
  3. Der Güterverzehr muss bewertet werden (keine Ahnung, was das genau sein soll, einfach glauben).

Stromgrößen und Bestandsgrößen

Stromgrößen:

  • Auszahlung: Abgang liquider Mittel (Bargeld und Sichtguthaben) pro Periode (z. B. Monat etc.).
  • Einzahlung: Zugang liquider Mittel pro Periode (= p. P.).
  • Ausgabe: Wert aller zugegangenen Güter und Dienstleistungen p. P.
  • Einnahme: Wert aller veräußerten Leistungen p. P.
  • Aufwand: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen p. P.
  • Ertrag: Wert aller erbrachten Leistungen p. P.
  • Kosten: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen p. P., und zwar für die Erstellung der „eigentlichen“ betrieblichen Leistungen.
  • Betriebsertrag: Wert aller erbrachten Leistungen p. P. im Rahmen der „eigentlichen“, typischen betrieblichen Tätigkeit (= Erlös).

Bestandsgrößen:

  • Kasse: Bestand an liquiden Mitteln.
  • Geldvermögen: Kasse + Forderungen – Verbindlichkeiten.
  • Gesamtvermögen: Geldvermögen + Sachvermögen.
  • Betriebsnotwendiges Vermögen: Gesamtvermögen (kostenrechnerisch bewertet) – nicht betriebsnotwendiges (neutrales) Vermögen.

Zusätzliche Definitionen und Wiederholungen

Aufgaben des Rechnungswesens (Wiederholung):

Planung (selber machen oder kaufen?), Kontrolle, Dokumentation (Wann, von wem, was, wie viel …)

Aufgaben des Rechnungswesens (Detailliert):

  • Planung (selber machen oder kaufen?)
  • Kontrolle
  • Dokumentation (Wann, von wem, was, wie viel …)

Teilgebiete des Rechnungswesens (Ergänzung):

  • Bilanzrechnung
  • Kosten- und Erlösrechnung (Gliederung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). Siehe dazu Grafik S. 10.
  • Investitionsrechnung
  • Finanzrechnung (Liquidität eines Unternehmens erhalten)

Unterteilung der Kostenrechnung (Ergänzung):

  • Kostenarten (Einzel- und Gemeinkosten)
  • Kostenstellen (Räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen, die Kosten produzieren)
  • Kostenträger (Wofür wurde Geld verwendet?)

Merkmale des Kostenbegriffs (Wiederholung):

1. Es muss ein „Güterverzehr“ vorliegen. Güter werden verbraucht, z. B. Produktionsmaterial, Patente, Lizenzen usw.

2. Leistungsbezogenheit muss gegeben sein: z. B. Spende an das Rote Kreuz ist nicht leistungsbezogen, daher liegen keine Kosten vor.

3. Güterverzehr muss bewertet werden (keine Ahnung, was das genau sein soll, einfach glauben).

Teilgebiete des Rechnungswesens (Zusammenfassung):

  • Bilanzrechnung
  • Kosten- und Erlösrechnung (Gliederung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung)
  • Investitionsrechnung
  • Finanzrechnung (Liquidität eines Unternehmens erhalten)

Unterteilung der Kostenrechnung (Zusammenfassung):

  • Kostenarten (Einzel- und Gemeinkosten)
  • Kostenstellen (Räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen, die Kosten verursachen)
  • Kostenträger (Wofür wurde Geld verwendet?)

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