Grundlagen der Lohnabrechnung und Sozialversicherung
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1. Inhalt der Löhne
Hier werden die grundlegenden Bestandteile der Entlohnung definiert.
2. Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit
Überstunden: Dies sind die Stunden, die ein Arbeitnehmer tatsächlich über die maximale Dauer des normalen Arbeitstages hinaus leistet.
Mehrarbeit: Jene Stunden, die über die vereinbarte Zeit bei einem Teilzeitvertrag (unbestimmte Wahlperiode) hinausgehen und deren Ableistung durch eine besondere Vereinbarung mit dem Mitarbeiter geregelt ist.
3. Dienstalter und Betriebszugehörigkeit
Das Dienstalter ist ein Konzept, dessen Ausgestaltung den Tarifverhandlungen entspricht. In der Regel wird hierfür eine Ergänzung (Zulage) gezahlt. Es hindert jedoch nichts daran, Tarifverträge abzuschließen, die eine Lohnstruktur ohne diese Beilage enthalten.
4. Schematische Darstellung der Lohnwahrnehmungen
Übersicht über die verschiedenen Lohnbestandteile und deren Erfassung.
5. Berechnungsgrundlage für Geldleistungen
Diese Basis ist die regelmäßige Grundlage. Die gesetzliche Basis für die Berechnung der Höhe der Geldleistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird ermittelt, indem der Betrag der Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers für den jeweiligen Fall herangezogen wird.
6. Struktur der Löhne und Arbeitsfähigkeit
1. Unternehmen
2. Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben die volle Kapazität zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- a) Personen über 18 Jahre.
- b) Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die emanzipiert sind (durch Heirat, eigenständiges Leben oder mit Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten).
Soziale Sicherheit und Anmeldung
1. Bürger in der sozialen Sicherheit
2. Anmeldung der Arbeitnehmer
2.1 An- und Abmeldungen
2.2 Meldepflicht
3. Kategorie oder Berufsgruppe
3.1 Abgrenzung
3.2 Regelung durch Tarifverträge
4. Dienstalter
5. Beitragsgruppen
Es bezieht sich auf jede der 11 Gruppen, in die Arbeitnehmer klassifiziert sind. Die Gruppen 1 bis 7 bestehen aus monatlichen Beitragsbemessungsgrundlagen, während die Gruppen 8 bis 11 auf täglichen Grundlagen basieren.
7. Anmeldung in der Sozialversicherung
Arbeitgeber müssen als wesentliche Voraussetzung vor Beginn ihrer Tätigkeit die Eintragung in das Sozialversicherungssystem beantragen. Dabei wird angegeben, ob das National Institute of Social Security (INSS) oder eine Berufsgenossenschaft (Mutual) den Schutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für die Mitarbeiter übernimmt.
8. Delegierte Zahlungen und Direktzahlungen
Zahlung durch den Arbeitgeber (Delegierte Zahlung): Einzelne Unternehmen sind verpflichtet, im Namen der Versicherung das Krankengeld (z. B. bei allgemeiner Erkrankung) an ihre Mitarbeiter auszuzahlen.
Direktzahlung: Diese wird direkt durch den Versicherungsträger (z. B. INSS oder ISM) gezahlt (Beispiel: Mutterschaft).
9. Sachbezüge
Der Verbrauch oder die Nutzung von Vermögenswerten oder Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf, die kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis als dem Marktpreis vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, gelten als Sachbezüge im Rahmen der Verordnungen, Tarifverträge oder Arbeitsverträge.