Grundlagen der Mehrwertsteuer
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Allgemeine Merkmale der Steuer
- Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen: Es handelt sich um eine Steuer, die anfällt, wenn ein Unternehmen oder Freiberufler im Rahmen seiner Tätigkeit Waren oder Dienstleistungen erwirbt.
- Berechnung anhand eines Prozentsatzes (Steuersatz): Die Mehrwertsteuer wird dem Käufer von Waren oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Der Betrag wird durch Anwendung eines Steuersatzes auf den Nettopreis berechnet. Die derzeitigen Sätze sind: 19% (Regelsatz), 7% (ermäßigter Satz).
Steuersätze und Beispiele
- Regelsatz (19%): Gilt für alle Umsätze, die nicht dem ermäßigten Satz unterliegen.
- Ermäßigter Satz (7%): Gilt z. B. für:
- Allgemeine Nahrungsmittel
- Unterkunft
- Gastfreundschaft (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, außer Getränke)
- Arzneimittel
- Brot, Getreide, Milch, Käse, Eier
- Obst, Gemüse
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
Steuerfreie Umsätze
Steuerfreie Umsätze sind von der Mehrwertsteuer befreit, obwohl sie grundsätzlich steuerbar wären. Das Gesetz nimmt sie von der Steuerpflicht aus.
Es gibt zwei Arten von Steuerbefreiungen:
- Echt steuerfrei: Der Unternehmer kann die Vorsteuer aus seinen Eingangsleistungen abziehen, muss aber keine Umsatzsteuer auf seine Ausgangsleistungen abführen. Gilt z. B. für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen.
- Unecht steuerfrei: Der Unternehmer muss keine Umsatzsteuer auf seine Ausgangsleistungen abführen, kann aber auch die Vorsteuer aus den damit zusammenhängenden Eingangsleistungen nicht abziehen. Gilt z. B. für folgende Umsätze:
- Öffentliche Postdienste
- Gesundheitsdienstleistungen
- Bildungsdienstleistungen
- Versicherungen
- Lotterien
Nicht steuerbare Umsätze
Das Gesetz betrachtet bestimmte Vorgänge nicht als steuerbare Umsätze im Sinne der Mehrwertsteuer.
- Die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines Teilbetriebs im Ganzen an einen Erwerber (Geschäftsveräußerung im Ganzen).
- Die unentgeltliche Abgabe von Warenmustern und Werbegeschenken von geringem Wert.
- Die Entnahme von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens, wenn kein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde.
- Dienstleistungen, die Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbringen (z. B. Überstunden).
- Bestimmte Dienstleistungen, die Genossenschaften für ihre Mitglieder erbringen.
- Die Entnahme von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen für private Zwecke des Unternehmers, wenn die Voraussetzungen für eine Besteuerung nicht erfüllt sind.
- Bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit.
- Die Lieferung von Geld als Zahlungsmittel.
Vereinfachtes Verfahren
Steuerzahler, die sich für diese Regelung qualifizieren, ermitteln die Mehrwertsteuerbeträge. Dabei wird der Gesamtbetrag der geschuldeten Steuer aus den fortgeführten Geschäftsbereichen berechnet, vor Abzug der Beträge aus dem Erwerb oder der Einfuhr von Waren und Dienstleistungen. Zusätzlich kann ein Betrag von 1% der geschuldeten Steuer als schwer zu rechtfertigende Vorsteuer abgezogen werden. Die Differenz ergibt den zu zahlenden Betrag, der sich aus der Multiplikation der jährlichen Steuerschuld ergibt.
Zahlungen im Rahmen von Reisen, Hotels oder Restaurants können abgezogen werden.
Am Ende des Jahres wird die Datenbasis für die Verwendung im 4. Quartal bereinigt.