Grundlagen der öffentlichen Einnahmen und Besteuerung

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Öffentliche Einnahmen

Öffentliche Einnahmen sind die finanzielle Unterstützung, die dem Staat zur Deckung sozialer Bedürfnisse und zur Erfüllung der Anforderungen des Gemeinwohls dient.

Abgaben

Abgaben sind der bedeutendste Beitrag zu den staatlichen Einnahmen.

Merkmale der Abgaben

Dies sind öffentliche Einnahmequellen mit regelmäßigem Status, deren ursprünglicher Eigentümer der Staat ist.

Klassifizierung der Abgaben

A) Nach der zuständigen Gebietskörperschaft: staatliche, kommunale und regionale Abgaben.

B) Nach den Kriterien ihrer Quantifizierung: fixe und variable Abgaben.

C) Nach dem verwendeten Regulierungssystem: steuerliche und steuerähnliche Abgaben.

D) Nach dem allgemeinen Steuerrecht: Steuern, Gebühren und Sonderbeiträge.

Steuern

Steuern sind Abgaben, die ohne direkte Gegenleistung erhoben werden. Sie sind an ein steuerpflichtiges Ereignis geknüpft, das Unternehmen, Handlungen oder Fakten umfasst, und spiegeln die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers wider.

Merkmale der Steuern

Steuern sind rechtliche Verpflichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Abschluss eines steuerpflichtigen Ereignisses für den Bürger entstehen.

Klassifizierung der Steuern

Direkte Steuern

Direkte Steuern sind persönlich und werden direkt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben.

Indirekte Steuern

Indirekte Steuern sind allgemeine Steuern, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erfassen, wenn dieser sie für den Konsum von Waren oder Dienstleistungen nutzt.

Grundlegende Steuerbegriffe

  1. Steuerpflichtiger Tatbestand: Ein Ereignis, dessen Verwirklichung die Entstehung der Steuerpflicht bewirkt.
  2. Steuerpflichtige Parteien: Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht gibt es den Gläubiger (Aktiv) und den Schuldner (Passiv).
  3. Steuerbares Einkommen: Ein Messelement des steuerpflichtigen Ereignisses.
  4. Bemessungsgrundlage: Dies ist der Wert, auf den der Steuersatz angewendet wird, nachdem gesetzlich festgelegte Abzüge berücksichtigt wurden.
  5. Steuersatz: Der Steuersatz ist der gesetzlich festgelegte Prozentsatz, der auf die Bemessungsgrundlage angewendet wird.
  6. Steuerschuld: Der Betrag, der sich aus der Anwendung des Steuersatzes auf das zu versteuernde Einkommen ergibt.

Gebühren

Gebühren sind Abgaben, deren kostenpflichtiger Tatbestand die Nutzung des öffentlichen Eigentums oder einer öffentlichen Leistung ist. Sie erfordern zwei Bedingungen: dass sie eine Leistung des Staates betreffen und nicht vom privaten Sektor erbracht oder zur Verfügung gestellt werden können.

Merkmale der Gebühren

Gebühren sind gebunden, sind das Ergebnis einer Verwaltungstätigkeit im Namen des Staates. Die erhobene Gebühr deckt die Verwaltungskosten ab.

Sonderbeiträge

Sonderbeiträge sind Abgaben, deren steuerpflichtiger Tatbestand der Erwerb einer Leistung durch den Steuerpflichtigen ist, die den Wert seines Eigentums erhöht.

Merkmale der Sonderbeiträge

Sonderbeiträge sind gebunden und ergeben sich aus einer Verwaltungstätigkeit, die im eigenen Interesse des Steuerpflichtigen liegt. Der Betrag orientiert sich an den Kosten der Verwaltungstätigkeit.

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