Grundlagen des Personalwesens: Auswahl, Verträge und Sicherheit
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Das Auswahlverfahren im Personalwesen
Die Auswahl ist der Prozess, der die Merkmale der einzelnen Kandidaten bewertet – ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Grenzen sowie ihre Passung zur Unternehmenskultur. Kurz gesagt, ist das Ziel, die beste Person für eine bestimmte Stelle zu finden.
Das Auswahlverfahren ist komplex und spezialisiert und oft schwer intern zu realisieren. Daher ist es häufig notwendig, diese Aufgabe an spezialisierte Agenturen (z. B. Zeitarbeitsfirmen, ETT) zu vergeben.
Phasen des Auswahlprozesses
Vorauswahl (Screening): In vielen Fällen ist die Zahl der Bewerber zu groß, weshalb ein Screening notwendig ist. Andernfalls wäre das Verfahren zu langwierig und kostspielig. Anhand der Lebensläufe der Kandidaten kann das am besten passende Profil für die Stelle diagnostiziert werden.
Prüfverfahren (Tests und Interviews): Die erfolgreichen Bewerber der vorherigen Phase werden häufig aufgefordert, eine Reihe von Tests durchzuführen. Manchmal wird jedoch zuerst ein Vorgespräch geführt.
Arten von Tests
Psychologische Tests (Psycho-Tests): Bestehen aus einer Reihe geschlossener Fragen. Ziel ist es, Intelligenz und Einstellung zu bestimmen.
Professionelle Tests: Dies sind Aufgaben, die den Kandidaten gegeben werden, um ihre Eignung für die betreffende Position zu prüfen.
Wissenstests: Schriftliche oder mündliche Prüfungen zu einem im Voraus festgelegten Themenkatalog. Generell sind sie für den Zugang zu Positionen im öffentlichen Dienst (Beamtenlaufbahn) reserviert.
Praktische Prüfungen: Manchmal ist für die Ausübung der Arbeit ein bestimmter physischer Zustand erforderlich.
Graphologische Tests: Versuchen, bestimmte Aspekte der Persönlichkeit eines Subjekts anhand der Analyse seiner Handschrift zu bestimmen.
Arbeitsverträge und Vertragsmodelle
Ein Arbeitsvertrag ist eine Willenserklärung zwischen einem Unternehmen und einem Arbeitnehmer. Letzterer verpflichtet sich, dem Unternehmen seine Dienste persönlich und entgeltlich zur Verfügung zu stellen, nach dessen Anweisung zu handeln und das vereinbarte Ergebnis zu erzielen.
Arten von Arbeitsverträgen
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Dies ist ein Vertrag, bei dem die Parteien keine Frist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
Befristeter Arbeitsvertrag: Dies ist ein Vertrag, bei dem die Vertragsparteien eine Frist für das Erlöschen des Arbeitsverhältnisses festlegen, sofern dieser nicht verlängert wird. Derzeit sind befristete Arbeitsverträge detailliert als Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung geregelt. Zu den befristeten Verträgen gehören strukturelle, konjunkturelle, Ausbildungs- und andere weniger häufige Arten. Im Folgenden werden wir uns die Ausbildungsverträge genauer ansehen.
Verträge mit prägendem Charakter (Ausbildung)
Diese Verträge ermöglichen es jungen, unvorbereiteten Menschen, sich zu einem Handwerk oder qualifizierten Arbeitsplätzen zu entwickeln. Wenn sie bereits eine Ausbildung haben, können sie ihre Vorkenntnisse anwenden und verfeinern. Es gibt zwei Arten:
Der Vertrag in der Praxis (Praktikumsvertrag): Sein Ziel ist die Bereitstellung bezahlter Arbeit, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine Kenntnisse anzuwenden, zu verbessern und praktische Erfahrungen auf Studienniveau zu sammeln.
Der Ausbildungsvertrag: Sein Ziel ist, dass der Arbeitnehmer theoretische und praktische Ausbildung erwirbt, die ihm ermöglicht, ein Handwerk oder einen qualifizierten Job richtig auszuüben.