Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS: Konzepte & Definitionen

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1. Definition von Umlaufvermögen

Umlaufvermögen sind Vermögenswerte, die voraussichtlich innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens realisiert, verkauft oder verbraucht werden. Dazu gehören Vermögenswerte, die:

  • in erster Linie für Handelszwecke gehalten werden;
  • voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden; oder
  • Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente sind, deren Verwendung nicht eingeschränkt ist.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

2. Kontrolle über ein Unternehmen nach IFRS

Kontrolle über ein Unternehmen liegt vor, wenn ein Investor die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um Nutzen aus dessen Geschäftstätigkeit zu ziehen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn der Investor:

  • mehr als die Hälfte der Stimmrechte besitzt (auch durch Vereinbarungen mit anderen Investoren);
  • die Macht hat, die Finanz- und Geschäftspolitik der Einheit durch Satzung oder Vereinbarung zu bestimmen;
  • die Befugnis hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats oder eines gleichwertigen Gremiums zu bestellen oder abzuberufen, und dieses Gremium das Unternehmen kontrolliert;
  • die Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen des Verwaltungsrats oder eines gleichwertigen Gremiums besitzt und dieses Gremium das Unternehmen kontrolliert; oder
  • potenzielle Stimmrechte kontrolliert, die ihm die Kontrolle verschaffen.

Dies gilt auch für sogenannte Special Purpose Entities (Zweckgesellschaften).

3. Grundlegende Postulate des Rahmenkonzepts

Das Rahmenkonzept der Rechnungslegung basiert auf zwei grundlegenden Postulaten:

  • Die Prämisse der periodengerechten Abgrenzung (Accrual Basis);
  • Die Prämisse der Unternehmensfortführung (Going Concern).

4. Definition von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden versteht man die spezifischen Grundsätze, Grundlagen, Konventionen, Regeln und Verfahren, die ein Unternehmen bei der Erstellung und Darstellung seines Jahresabschlusses anwendet.

5. Konzept des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value)

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist der Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachkundigen, unabhängigen und zum Geschäftsabschluss bereiten Parteien getauscht werden könnte, oder zu dem eine Schuld zwischen sachkundigen, unabhängigen und zum Geschäftsabschluss bereiten Parteien beglichen werden könnte.

6. Nutzer von Jahresabschlüssen gemäß Rahmenkonzept

Zu den Nutzern von Jahresabschlüssen gehören gegenwärtige und potenzielle Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kunden, staatliche Stellen und die breite Öffentlichkeit. Sie nutzen die Jahresabschlüsse, um ihre unterschiedlichen Informationsbedürfnisse zu erfüllen.

7. Begriff der Wertminderung (Impairment)

Wertminderung (Impairment) bedeutet, dass der Buchwert eines Vermögenswerts höher ist als sein erzielbarer Betrag.

Anzeichen für Wertminderung:

Externe Indikatoren:

  • Deutlicher Rückgang des Marktwerts;
  • Nachteilige Veränderungen in Technologie oder Markt;
  • Erhöhung der Marktzinssätze, die den Diskontsatz für künftige Cashflows beeinflussen.

Interne Indikatoren:

  • Schäden oder Veralterung des Vermögenswerts;
  • Pläne zur Einstellung der Nutzung oder Umstrukturierung;
  • Schlechte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Vergleich zu ursprünglichen Plänen.

Die Bestimmung der Wertminderung eines Vermögenswerts erfolgt durch einen sogenannten Impairment-Test. Dieser Test muss zum Bilanzstichtag durchgeführt werden, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Auch die Daten aus Zwischenabschlüssen können für die Anwendung des Tests berücksichtigt werden.

8. Erträge und Aufwendungen nach dem Rahmenkonzept

Gemäß dem konzeptionellen Rahmen werden definiert:

Erträge (Income):

Erträge sind Zunahmen des wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder Verminderungen von Schulden, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen, die nicht auf Einlagen der Eigentümer zurückzuführen ist. Sie umfassen sowohl Umsatzerlöse als auch Gewinne (Gains), die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen können oder auch nicht.

Aufwendungen (Expenses):

Aufwendungen sind Abnahmen des wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögenswerten oder Erhöhungen von Schulden, die zu einer Verminderung des Eigenkapitals führen, die nicht auf Ausschüttungen an die Eigentümer zurückzuführen ist. Sie umfassen sowohl gewöhnliche Aufwendungen als auch Verluste (Losses), die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen können oder auch nicht.

9. Definition eines Joint Ventures

Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die einer gemeinsamen Führung unterliegt. Es ist eine vertragliche Vereinbarung, die die gemeinsame Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik einer wirtschaftlichen Tätigkeit begründet. Ein Joint Venture kann identifiziert werden durch:

  • einen Vertrag zwischen den beteiligten Parteien;
  • Protokolle von Gesprächen zwischen den Parteien;
  • die Gründung einer juristischen Einheit;
  • die Regelung in schriftlicher Form;
  • die gemeinsame Kontrolle, die ohne die Möglichkeit einer einseitigen Kontrolle ausgeübt werden muss.

10. Konzept der periodengerechten Abgrenzung

Das Konzept der periodengerechten Abgrenzung (Accrual Basis) besagt, dass die Auswirkungen von Transaktionen und anderen Ereignissen erfasst werden, wenn sie eintreten (und nicht erst, wenn Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente empfangen oder gezahlt werden). Sie werden in den Büchern erfasst und in den Jahresabschlüssen der Perioden ausgewiesen, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.

11. Kosten von Vorräten gemäß IAS 2

Gemäß IAS 2 umfassen die Kosten von Vorräten:

  • den ursprünglichen Kaufpreis;
  • nicht erstattungsfähige Steuern (z. B. Zölle);
  • weitere Kosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung der Vorräte zuzurechnen sind.

12. Wann werden immaterielle Vermögenswerte erfasst?

Ein immaterieller Vermögenswert kann erfasst werden, wenn:

  • er identifizierbar ist (d.h. separierbar ist oder aus vertraglichen/rechtlichen Rechten entsteht);
  • es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird; und
  • die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bewertet werden können.

Immaterielle Vermögenswerte sind nicht-monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, über die das Unternehmen die Kontrolle hat.

13. Quellen immaterieller Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte können entstehen aus:

  • Unternehmenszusammenschlüssen und/oder dem Erwerb von unabhängigen Dritten;
  • interner Entwicklung im Unternehmen.

14. Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind die geernteten Produkte von biologischen Vermögenswerten. Beispiele hierfür sind:

  • Wolle (von Schafen);
  • Milch (von Kühen);
  • Holzstämme (von Bäumen).

15. Wann können Subventionen erfasst werden?

Subventionen können nur erfasst werden, wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, dass:

  • das Unternehmen die Bedingungen für die Gewährung der Subvention erfüllen wird; und
  • die zugesprochenen Beträge empfangen werden.

16. Forschung und Entwicklung (F&E)

Forschung:

Forschung ist die ursprüngliche und planmäßige Suche mit dem Ziel, neues wissenschaftliches oder technisches Wissen und Verständnis zu erlangen.

Beispiele für Forschungsaufwendungen:

  • Kosten für Grundlagenforschung in einem Labor;
  • Ausgaben für die Suche nach alternativen Materialien;
  • Kosten für die Formulierung und Gestaltung neuer Produkte.

Entwicklung:

Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder wesentlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Prozessen, Systemen oder Dienstleistungen vor dem Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung.

Beispiele für Entwicklungsaufwendungen:

  • Kosten für den Bau und Test von Prototypen;
  • Ausgaben für die Gestaltung von Werkzeugen und Formen, die neue Technologien nutzen;
  • Kosten für die Entwicklung von Software für interne Nutzung.

17. Definition von bedeutendem Einfluss

Bedeutender Einfluss ist die Möglichkeit, an den Entscheidungen über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens mitzuwirken, ohne jedoch die Kontrolle über diese Politik zu haben.

18. Definition von biologischen Vermögenswerten

Biologische Vermögenswerte sind lebende Tiere oder Pflanzen, die zur biologischen Transformation fähig sind, um landwirtschaftliche Produkte zu erzeugen oder zu weiteren biologischen Vermögenswerten heranzuwachsen.

19. Arten und Abgang immaterieller Vermögenswerte

Arten immaterieller Vermögenswerte:

  • Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer;
  • Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Abgang und Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte:

Ein immaterieller Vermögenswert ist auszubuchen (d.h. aus der Bilanz zu entfernen), wenn:

  • er veräußert wird (z.B. durch Verkauf); oder
  • voraussichtlich kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung, seinem Verkauf oder sonstiger Verfügung erwartet wird.

20. Abschreibung und Wertminderung immaterieller Vermögenswerte

Die Behandlung von immateriellen Vermögenswerten hinsichtlich Abschreibung und Wertminderung hängt von ihrer Nutzungsdauer ab:

  • Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer: Diese Vermögenswerte werden planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben (amortisiert). Zusätzlich werden sie regelmäßig auf Wertminderung getestet (Impairment-Test), wenn Anzeichen dafür vorliegen.
  • Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer: Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen müssen sie mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung einem Wertminderungstest unterzogen werden.

Ähnlichkeiten und Unterschiede:

  • Ähnlichkeit: Beide Arten von immateriellen Vermögenswerten unterliegen dem Wertminderungstest.
  • Unterschied: Nur Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben. Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern ausschließlich auf Wertminderung getestet.

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