Grundlagen der rechtlichen und moralischen Haftung

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Grundlagen der Verantwortung und Haftung

Paul Rodriguez: "Es ist die Haltung einer Person, die Konsequenzen ihres Handelns zu übernehmen."

Mehr als eine ernsthafte Haltung – es ist ein Muss.

Kompetenzregelung und Verantwortungsbereiche

In unterschiedlichen Branchen trägt das Recht die Konsequenzen des Handelns. In jedem Sektor unterscheiden sich Merkmale und Prinzipien für Einzelpersonen.

1. Moralische Verantwortung

Diese liegt in der Verantwortung jenseits der rechtlichen Durchsetzbarkeit.

2. Rechtliche Haftung

Die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, kann durch staatliche Gewalt aufgezwungen werden.

Wir unterscheiden verschiedene Bereiche der gesetzlichen Haftpflicht:

  • a) Zivilrechtliche Haftung (R. Civil): Sie zielt darauf ab, den entstandenen Schaden zu reparieren.
  • b) Strafrechtliche Haftung (R. Criminal): Sie verfolgt unter anderem einen strafenden Zweck.
  • c) Administrative Haftung (R. Management): Diese ist als Sanktion gedacht, jedoch nur für bestimmte Personen, die Teil der staatlichen Verwaltung sind und einem besonderen Status unterliegen. (Der Bruch des öffentlichen Status begründet die administrative Verantwortung).
  • d) Politische Haftung (R. Policy): Diese Art der Politik ist schwer zu definieren. Dieser Verantwortung unterliegen jene, die durch eine Volksabstimmung oder ihre Vertreter gewählt wurden; es ist die Verpflichtung, für Aktionen im Rahmen der Amtsausübung einzustehen.

[Hinweis: Die gleiche Tatsache könnte eine Haftung in mehr als einem Gebiet begründen.]

I. Haftung: Die Verpflichtung zum Schadensersatz

Die gemeinsame Grundlage ist der entstandene Schaden.

Begründung: 1. Neminem laedere? Das gesellschaftliche Leben schreibt eine allgemeine Pflicht vor, schädigendes Verhalten gegenüber anderen zu vermeiden.

[Hinweis: Die Empfänger der Standardthemen gewinnen im Schadensrecht immer mehr an Bedeutung. Schadensersatzansprüche haben zweifellos ein explosives Wachstum erlebt, was auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist, darunter der Mangel an Toleranz gegenüber Schäden.]

Bereiche der Haftung

  1. Vertragliche Haftung: Der Schaden wird durch einen Vertragsbruch verursacht.
  2. Deliktische Haftung (Torts): Wenn der Schaden aus der Verletzung der Pflicht resultiert, andere nicht zu schädigen, ohne dass eine vorherige vertragliche Beziehung besteht.

Monistische Theorie

Die Autoren haben die Vereinigung dieser Gebiete vorgeschlagen, um nur noch von der Haftung zu sprechen. Die Begründung ist, dass sie ein gemeinsames Ziel haben: die Entschädigung.

Entscheidend für diese Theorie: Die Entstehung der Verbindung erfolgt auf unterschiedliche Weise:

  • Die vertragliche Haftung basiert auf einer vorbestehenden Verbindung, die durch die Vertragsverletzung geschädigt wird.
  • Das Delikt tritt zwischen (rechtlich) Fremden auf, die durch eine mögliche Straftat oder eine zivilrechtliche unerlaubte Handlung verbunden sind.

3. Vorvertragliche Haftung

Einige Autoren behandeln diese separat vom Vertrag. Enrique Barros beansprucht, dass dies eine unerlaubte Handlung (Delikt) darstellt.

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