Grundlagen des Rechts: Begriffe, Gebiete und Rechtstheorien

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Grundlegende Rechtsbegriffe

Tatsache des Lebens

Jedes Ereignis oder jede Form des Lebens.

Rechtliche Tatsache

Jede Tatsache des Lebens mit Rechtsfolgen.

Rechtsakt

Übung des Willens mit dem unmittelbaren Ziel, Rechte zu erstellen, zu ändern oder zu löschen.

Aktivposten (Gläubiger)

Personen, die Rechte haben.

Passivposten (Schuldner)

Personen, die Verpflichtungen erfüllen müssen.

Rechtliche Hermeneutik und Auslegungsmethoden

Rechtliche Hermeneutik

Die Kunst der Interpretation von Rechtsnormen.

  • Wörtliche Auslegung (Exegese): Fokus auf dem reinen Wortlaut.
  • Teleologische Auslegung: Berücksichtigt die Zwecke der Norm.
  • Historische Auslegung: Berücksichtigt die Zeit und die Umstände der Entstehung der Norm.
  • Soziologische Auslegung: Berücksichtigt die sozialen Gegebenheiten.
  • Systematische Auslegung: Berücksichtigt den logischen Zusammenhang im Rechtssystem (Vermeidung logischer Antinomien).

Rechtsgebiete im Überblick

Öffentliches Recht: Schutz öffentlicher Interessen

Schützt die Interessen der Öffentlichkeit. Regelt die Beziehungen zur Regierung. Grundsatz: Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

Privatrecht: Schutz individueller Interessen

Schützt die Interessen des Einzelnen. Regelt private Beziehungen. Grundsatz: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Zentrales Element: der Vertrag.

Internationales Recht (Völkerrecht)

Koordiniert Beziehungen und rechtliche Situationen zwischen souveränen Staaten. Ziel: Schaffung einer internationalen Gemeinschaft. Souveräne Nationen sind auf Augenhöhe platziert. Funktion: Schutz nationaler Interessen. (Ausländische Rechtsquelle/Produktion)

Innerstaatliches Recht

Umfasst öffentliches und privates Recht. Gilt nur in einem bestimmten Land. (Heimische Rechtsquelle/Produktion)

Wichtige Rechtsschulen und Theorien

Exegese: Der Kult des Gesetzes und Legalitätsprinzip

Der Kult des Gesetzes, der den „Form-Code“ verehrt. Identifiziert das Gesetz als Ausdruck des allgemeinen Willens und des Prinzips der Legalität. Entstand aus der Aufklärung und rationalistisch-naturrechtlicher Inspiration. Grundsatz der Rechtssicherheit. Der Fokus liegt auf dem gesetzlichen Text.

Die Historische Rechtsschule (Volksgeist)

Das Recht entsteht durch die Geschichte, als spontane Entstehung eines jeden Volkes. Schwerpunkte: Gewohnheitsrecht, Geist des Volkes, gemeinsame Überzeugung.

Thibaut: Forderung nach einem Zivilgesetzbuch

Forderte die Notwendigkeit eines Zivilgesetzbuches in Deutschland (gekennzeichnet durch Klarheit und Rationalität). Ziel: Vereinigung Deutschlands und Überwindung von Unklarheiten in den bestehenden Gesetzen.

Savigny: Kritik an der Kodifizierung (Lebendes Recht)

Im Gegensatz zur Kodifizierung: Der Jurist soll das Recht des Volkes erfassen, das bereits latent in den Lebensbeziehungen existiert (Lebendes Recht). Der Gesetzgeber kann es explizit machen und integrieren, aber nicht willkürlich schaffen. (Kodifizierung widerspricht den historischen Traditionen und dem gemeinsamen Glauben des Volkes.)

Puchta: Juristischer Formalismus und Positivismus

Unterscheidet zwischen Gewohnheitsrecht, Gesetzesrecht (Legislative) und wissenschaftlichem Recht. Seine Methode konzentriert sich auf Rationalismus und Wissenschaftlichkeit. Priorisiert den systematischen Aufbau der Gesetzesregelung, losgelöst von historischen und sozialen Quellen (Juristischer Formalismus / Wissenschaftlicher Positivismus).

Jhering: Kampf ums Recht und Interessenjurisprudenz

Die Herkunft des Rechts ist der Kampf um Interessen. Die Rolle des Gesetzes ist der Schutz dieser Interessen. Das Gesetz ist von Werten durchzogen und kein neutrales Universum, losgelöst von der sozialen Welt (im Gegensatz zu Puchta). Der Kampf zwischen Individuen und sozialen Gruppen ist die Quelle des Rechts.

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