Grundlagen des Rechts und der Gesellschaftsformen
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Das Gesetz und seine Normen
Das Gesetz
Recht: Eine Reihe von rechtlichen Vorschriften für das Leben in der Gesellschaft.
Gesetzliche Normen
Diese bestehen aus 3 verschiedenen Arten von Regeln, die sich zusammensetzen:
- Soziale Normen: Eine Reihe von Regeln, die von Anstand, der Gemeinschaft oder einer bestimmten Gruppe auferlegt werden, wie z.B. Ritterlichkeit, gute Gesprächsführung, Etikette usw. Ihre "Strafe" ist die Ablehnung oder Annahme durch die Gruppe.
- Religiöse Vorschriften: Sie sind Gebote, die von Gott für die Menschen festgelegt wurden. Ihre Verletzung wird durch Belohnung oder Bestrafung im ewigen Leben geahndet. Der wesentliche Unterschied zum Recht ist, dass die rechtliche Sanktion erst nach der Anwendung des Gesetzes erfolgt.
- Moralische Normen: Eine Reihe von internen Leitlinien des menschlichen Verhaltens, die angeben, was gut oder schlecht ist, um Sanktionen zu vermeiden oder zu erhalten. Die Moral regelt nur die internen Handlungen, die psychologische Ursache, die das menschliche Verhalten angesichts der Sanktionen, die "das schlechte Gewissen" hervorrufen. Diese 3 Regeln bilden die Grundlage für die rechtlichen Normen und das Gesetz.
Eigenschaften von Rechtsnormen
Rechtsnormen haben 3 Eigenschaften:
- Heteronom: Sie werden durch einen uns fremden Willen (z.B. das Parlament) auferlegt.
- Sanktionsbewehrt: Neben dem Inhalt (Erlauben, Verbieten) legen sie Sanktionen für die Nichtbeachtung fest.
- Staatlicher Wille: Sie spiegeln den Willen des Staates wider. Dies ist die Philosophie der Regierung, die das Land leitet.
Rechtsquellen
Es geht vom Recht aus (wie in Artikel 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert).
Das Gesetz ist die Erklärung des souveränen Willens, der in der durch die Verfassung vorgegebenen Form ausgedrückt wird und das, was verboten oder erlaubt ist, festlegt.
Klassifikation des Rechts
Nach Form
- Geschriebenes Recht: In geschriebenen Gesetzen und Dokumenten erfasst, die bekannt sind (was nicht geschrieben wird, wird nicht bestraft).
- Gewohnheitsrecht (Common Law): Recht, das auf Bräuchen basiert und von Generation zu Generation weitergegeben wird.
Nach Geltungsbereich
- Nationales Recht: Gilt in einem bestimmten Staat (z.B. für Botschaften, Schiffe unter nationaler Flagge).
- Völkerrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Staaten, internationalen Organisationen usw.
Nach Inhalt (Testfrage)
- Öffentliches Recht: Regelt die Tätigkeit des Staates, der öffentlichen Dienste und ihrer Vertreter. Es dient dem Wohl aller, daher ist das Grundprinzip, dass man nur tun darf, was das Gesetz erlaubt (z.B. organische Gesetze).
- Privatrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Menschen und dem Staat, wenn dieser wie eine Privatperson handelt. Das Grundprinzip ist, dass man alles tun darf, was das Gesetz nicht verbietet.
Arten von Rechtsnormen und Normenhierarchie
Die Schichtung von Regeln: Eine Norm geringerer Qualität kann niemals eine Norm höheren Ranges außer Kraft setzen.
Staatsverfassung
Die Verfassung oder Charta. Sie enthält die Grundsätze eines Staates, legt die Grundsätze oder Menschenrechte fest und begründet die Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative).
Gesetz
Art. 1 BGB: Eine Erklärung des souveränen Willens, die in der vorgegebenen Form das zeigt, was die Verfassung verbietet oder erlaubt.
Gesetzeserlass
Die Rechtsnorm, die Regierungen de facto oder in einer Diktatur diktieren (sie hat die gleiche Reichweite wie das Gesetz und äußert sich in anderen Regierungsformen).
Dekret des geltenden Rechts
Rechtsnorm, die der Exekutive die Befugnis gibt, im Auftrag des Gesetzgebers zu handeln (gleicher Inhalt wie Normen und zur Erfüllung von Anordnungen).
Verordnung
Rechtsnorm und Ergänzungen, die detaillieren, was das Gesetz besagt.
Erlass
Rechtsnorm, die die Exekutive im Rahmen ihrer Kompetenzen erlässt.
Verwaltungsvorschrift
Rechtsnorm der obersten Dienstleitung.
Zeitliche Geltung von Rechtsnormen
Die allgemeine Regel lautet, dass das Gesetz für die Zukunft gilt. Es hat jedoch nur in zwei Fällen Rückwirkung:
- Bei der Verbesserung des zivilrechtlichen Status von Personen (z.B. Kinder, die heute innerhalb oder außerhalb der Ehe legitimiert werden).
- In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).
Das Gesetz ist nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt allgemein verbindlich. In Ausnahmefällen tritt es zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft (damit die Menschen im Voraus informiert werden können).
Wird das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht, wird vermutet, dass es allen bekannt ist, und niemand kann sich auf Unwissenheit berufen. Wenn jemand Bösgläubigkeit behauptet, spricht man von der Theorie der Fiktion der Gesetzeskenntnis.
Aufhebung eines Gesetzes
Die Aufhebung eines Gesetzes macht es nichtig, und es kann aufgehoben werden, weil es abgelaufen ist.
Nach Umfang
- Totale Aufhebung: Bedeutet, dass ein Gesetz vollständig außer Kraft gesetzt wird (z.B. totale Aufhebung des Gesetzes Nr. xx).
- Partielle Aufhebung: Einige Artikel des Gesetzes werden aufgehoben, andere bleiben in Kraft (z.B. Aufhebung der §§ a, b, c des Gesetzes Nr. xx).
Nach Art
- Ausdrückliche Aufhebung: Wenn das Gesetz ausdrücklich sagt "aufgehoben", "entzogen" usw. Ein neuer Gesetzestext ersetzt den alten.
- Stillschweigende Aufhebung: Wenn der Inhalt des neuen Gesetzes mit dem Inhalt des alten Rechts unvereinbar ist.
Grundsätze bei der Aufhebung
In diesem Fall gelten die folgenden Grundsätze:
- Das neueste Recht hat Vorrang vor dem älteren.
- Das spezielle Recht hat Vorrang vor den allgemeinen Gesetzen.
Hinweis: Eine höherrangige Norm hat Vorrang vor einer Norm niedrigeren Ranges.
Die Rechtsperson
Es gibt zwei Arten von Rechtspersonen:
Natürliche Personen
Art. 55 BGB: Menschen sind alle Individuen der Spezies Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse oder Status, ohne Unterschied zwischen Chilenen und Ausländern. Die Geburt ist definiert als das Ausstoßen aus dem Mutterleib, die Trennung zwischen Mutter und Neugeborenem für eine Sekunde, danach wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Damit eine Person als geboren gilt, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein:
- Sie muss aus dem Mutterleib ausgestoßen sein.
- Sie muss absolut von ihrer Mutter getrennt sein.
- Sie muss eine sofortige Trennung überlebt haben.
Ende des Lebens
- Real: Einstellung des Lebens (klinischer Tod, Hirntod).
- Angeblich: Wenn eine Person für über 5 Jahre verschwindet (Verschollenheit).
Juristische Personen
Bürgerliches Gesetzbuch Artikel 545: Fiktive Gebilde können Rechte erwerben und Pflichten eingehen sowie gerichtlich und außergerichtlich vertreten werden.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Z.B. Finanzverwaltung, Kirchen, TVN, Zoll, Gemeinden usw.
Private juristische Personen
- Gemeinnützige Unternehmen (erzielen keine Gewinne, dienen dem Gemeinwohl)
- Stiftungen (zeichnen sich durch eine Reihe von Gütern aus)
- Vereine (Menschen, die für ein gemeinsames Gut arbeiten, z.B. UVM)
- Erwerbswirtschaftliche Unternehmen (streben nach Gewinn und Beschaffung)
- Gesellschaften:
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaften (KG) (einfach oder auf Aktien)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) (offen oder geschlossen)
- Ein-Personen-GmbH
- Spezielle Formen: Genossenschaften, Sportvereine, Nachbarschaftsvereine, Mütterzentren
Attribute der Persönlichkeit
Dies sind inhärente Merkmale, die jeder Person allein aufgrund ihres Seins zustehen.
Die Attribute sind: Name, Wohnsitz, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vermögen und Geschäftsfähigkeit.
Name
Worte, die verwendet werden, um eine Person rechtlich zu identifizieren.
- Vorname und Nachname: Der Name des Vorfahren, Familienname, der die Verbindung zu den Menschen herstellt (diese Art von Name ist erforderlich).
Merkmale des Namens
- Muss kastilisiert werden (oder an die Landessprache angepasst).
- Nicht verkäuflich.
- Kann geändert werden (aus 3 Gründen: Hohn oder Spott, Vorurteile, um den Namen und den Besitz der Zeit zu ändern).
Wohnsitz
Der tatsächliche oder gewollte Aufenthaltsort, begleitet von der Absicht, dort zu bleiben.
Familienstand (Personenstand)
Die dauerhafte Situation, die eine Person in der Gesellschaft in ihren familiären Beziehungen einnimmt (ledig, verheiratet, verwitwet, gerichtlich getrennt, geschieden, Kind aus der Familie und Kind nichtfamiliärer Abstammung).
Staatsangehörigkeit
Dies ist die rechtliche Bindung, die eine Person mit einem bestimmten Staat verbindet und eine Quelle von Rechten und Pflichten ist.
Vermögen
Aus wirtschaftlicher Sicht sind dies die Aktiva und Passiva einer Person; aus rechtlicher Sicht ist es die Summe der in Geld messbaren Rechte.
Geschäftsfähigkeit
Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Rechte zu erwerben, Pflichten einzugehen und zu handeln.
Die Fähigkeit wird wie folgt klassifiziert:
- Rechtsfähigkeit: Bezieht sich auf die Fähigkeit, Rechte zu erwerben.
- Geschäftsfähigkeit: Bezieht sich auf die Fähigkeit, ihre Rechte auszuüben.
Die allgemeine Regel ist, dass jeder Rechte erwerben und ausüben kann. Die Ausnahme ist die Geschäftsunfähigkeit, d.h., dass Personen zwar Rechte haben, diese aber nicht selbst in die Praxis umsetzen können. Es gibt 2 Arten von Geschäftsunfähigkeit:
- Absolute Geschäftsunfähigkeit: Betrifft Geisteskranke, Minderjährige (Frauen unter 12 Jahren, Männer unter 14 Jahren), Taubstumme, die sich nicht verständlich machen können. Sie müssen einen gesetzlichen Vertreter haben (Eltern, Vormund, Kurator (wenn ein Vermögen vorhanden ist), Adoptiveltern usw.). Sie können nur vertreten werden und nicht selbst handeln.
- Relative Geschäftsunfähigkeit: Betrifft minderjährige Erwachsene (Frauen 12-18 Jahre, Männer 14-18 Jahre) und Verschwender. Sie handeln auf 2 Arten: Sie werden von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten oder sind berechtigt, mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zu handeln.
Verträge
Ein Vertrag oder eine Vereinbarung ist ein Rechtsgeschäft, durch das sich eine Partei verpflichtet, einer anderen etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen. Jede Vertragspartei kann eine oder mehrere Personen umfassen.
Bestandteile eines Vertrages
Die Parteien
Bestehen aus 2 Arten:
- Aktivpartei: Der Gläubiger ist berechtigt, die Leistung durchzusetzen.
- Passivpartei: Der Schuldner ist verpflichtet, eine Bestimmung zu erfüllen.
Das Rechtsverhältnis
Rechtliche Wirkung und ist daher einklagbar.
Die Leistung
Geben, Tun und Unterlassen.
- Geben: Etwas zu liefern.
- Tun: Die Umsetzung von etwas Wichtigem, das materieller oder ideeller Art sein kann.
- Unterlassen: Enthaltung einer Handlung.
Klassifikation von Verträgen
Nach der Zahl der Schuldner
Unterscheidung zwischen einseitigen und zweiseitigen Verträgen.
- Einseitige Verträge: Dies sind diejenigen, bei denen nur eine Partei verpflichtet ist.
- Zweiseitige Verträge: Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig.
Haupt- und Nebenverträge
- Hauptverträge: Diejenigen, die unmittelbar im Rechtsleben entstehen.
- Nebenverträge: Dienen nur dann, wenn ein Hauptvertrag besteht, da sie die Einhaltung der Pflichten der Hauptverträge sicherstellen. Erlischt der Hauptvertrag, erlischt auch der Nebenvertrag, aber ein erloschener Nebenvertrag führt nicht zum Erlöschen des Hauptvertrages.
Nach ihrer Vollendung (Art. 1443 BGB)
- Konsensualverträge: Entstehen im Rechtsleben, bestehen und werden durch den bloßen Willen der Parteien perfektioniert. Es genügt, dass die Parteien zustimmen.
- Realverträge: Dies sind diejenigen, die die Übergabe der Sache erfordern. Beispiel: Darlehen, unentgeltliche Leihe.
- Formelle Verträge: Sind solche, bei denen Formalitäten oder Rituale erfüllt werden müssen, die das Gesetz vorschreibt; wenn diese nicht erfüllt sind, gibt es keinen Vertrag. Z.B. Eheschließung (Unterzeichnung, Zeugen), Kauf einer Immobilie (notarielle Beurkundung).
Verträge mit freier Verhandlung und Beitrittsverträge
- Freie Verhandlung: Dies sind diejenigen, bei denen die Parteien alle ihre Klauseln aushandeln.
- Beitrittsverträge: Dies sind diejenigen, bei denen eine Partei die Klauseln auferlegt. (Wenn es Zweifel über die Bedingungen gibt, werden sie nicht gegen denjenigen ausgelegt, der sie durchsetzt. Die Unterschrift wird erbeten.)
Kommutative und aleatorische Verträge
- Kommutativ: Dies sind diejenigen, bei denen das Gegebene als gleichwertig mit dem Empfangenen betrachtet wird.
- Aleatorisch: Dies sind diejenigen, die vom Gewinn oder Verlust einer unsicheren Eventualität abhängen.
Nominierte und innominierte Verträge
- Nominierte Verträge: Haben einen Namen und eine gesetzliche Regelung, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag.
- Innominierte Verträge: Haben keine gesetzliche Regelung; es sind die Parteien, die nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit Auswirkungen und Folgen, Umfang, d.h. Rechte und Pflichten, Verantwortlichkeiten, Erlöschen usw. zuweisen. Beispiel: Know-how, atypische Verträge (aus der Praxis entstanden).
Elemente eines Vertrages
- Wesentliche Elemente (Essentialia Negotii): Sind diejenigen, ohne die der Vertrag seine Wirkungen nicht entfaltet oder in einen anderen Vertrag ausartet.
- Natürliche Elemente (Naturalia Negotii): Sind diejenigen, die als zum Vertrag gehörend verstanden werden, ohne dass sie ausdrücklich genannt werden müssen. Z.B. die Zahlung des Preises (Standard: Bargeld).
- Zufällige Elemente (Accidentalia Negotii): Sind diejenigen, die zu einem Vertrag gehören, aber ausdrücklich angegeben werden müssen, z.B. Zahlungsmodalitäten, Gebühren, Bußgelder.
Gesellschaften
Eine Gesellschaft ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, die etwas Gemeinsames einbringen, um die daraus resultierenden Vorteile zu teilen.
Rechtsform: Eine Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, die von den Partnern individuell betrachtet wird.
Elemente der Gesellschaft
Der Beitrag
Das Kapital der Gesellschaft wird durch die Beiträge gebildet, die die Partner leisten oder zu leisten versprechen. Der Beitrag kann Geld, Immobilien, Eigentum, Patente, Marken und überhaupt alle Arten von marktfähigen Gütern umfassen, die einen gewissen Nutzen bieten. Geldbeiträge sollten bewertet werden; die Bewertung kann nach Vereinbarung erfolgen oder eine dritte Person damit beauftragt werden. Die Beiträge können als Eigentum oder Nießbrauch eingebracht werden.
- Nießbrauch: Nutzung, Genuss und Verteilung der Sache.
- Eigentum: Nutzung, natürliche oder zivile Früchte daraus ziehen, damit handeln.
Wenn ein Partner den Beitrag nicht leistet, können die anderen:
- Die Gesellschaft auflösen.
- Gerichtlich auf Pfändung des Eigentums klagen.
Die Beiträge sollten an dem im Vertrag vorgesehenen Tag eingereicht werden. Wenn nichts gesagt wird, müssen sie so bald wie möglich nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde geliefert werden. Sie sollten an dem angegebenen Ort schriftlich oder am Sitz des Unternehmens geliefert werden.
Gewinnbeteiligung
Die Aufteilung der Gewinne und Verluste erfolgt gemäß dem Gesellschaftsvertrag. Wenn nichts gesagt wird, ist es notwendig, zwei Arten von Partnern zu unterscheiden:
- Der Kapitalgesellschafter trägt Gewinne und Verluste im Verhältnis seiner Beiträge.
- Der Industriegesellschafter (Arbeitsgesellschafter):
- Gewinne: Erhält einen Anteil, der über den bescheidenen Beitrag hinausgeht.
- Verluste: Trägt keine Verluste.
Affectio Societatis
Dies ist der ausdrückliche, präzise, spezifische, unverwechselbare Wille, eine Partnerschaft und keine andere Art von Vertrag zu bilden.
Klassifikation von Gesellschaften
Nach tatsächlicher und rechtlicher Existenz
Tatsächliche Gesellschaften sind solche, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten unterliegen. Rechtliche Gesellschaften werden nach den gesetzlichen Vorschriften gebildet, alle werden registriert, die AG und die GmbH werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Personen- und Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass die Partner im Vordergrund stehen (z.B. OHG, KG). Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch ihr Kapital aus (z.B. AG, KGaA).
Handels- und Zivilgesellschaften
Handelsgesellschaften sind solche, die Handelsgeschäfte betreiben; Zivilgesellschaften sind alle anderen.
Handelsgesetzbuch für Handelsgeschäfte. Bürgerliches Gesetzbuch für Zivilgeschäfte.
Lesen Sie Artikel 3 des Handelsgesetzbuches.
Handelsgeschäfte nach Artikel 3 HGB
- Der Erwerb und Tausch von beweglichen Sachen, die mit der Absicht des Verkaufs, Tauschs oder der Vermietung in gleicher oder anderer Form getätigt werden, sowie der Verkauf, Tausch oder die Vermietung derselben Sachen. Ausgenommen sind jedoch Kauf- oder Tauschgeschäfte von Gegenständen, die zur Ergänzung der Haupttätigkeit eines nicht-kaufmännischen Gewerbes dienen.
- Der Kauf einer Handelsniederlassung.
- Die Vermietung von beweglichen Sachen, die in der Absicht der Untervermietung erfolgt.
- Das Kommissions- oder Handelsgeschäft.
- Unternehmen in Anlagen, Fabriken, Lagerhäusern, Geschäften, Basaren, Gasthöfen, Cafés und ähnlichen Einrichtungen.
- Land-, Fluss- oder Seetransportunternehmen.
- Unternehmen für Warenlagerung, Lieferungen oder Versorgungen, Handelsagenturen und Auktionshäuser.
- Unternehmen für öffentliche Unterhaltung, vorbehaltlich der polizeilichen Maßnahmen, die von der Verwaltungsbehörde getroffen werden.
- Wasserversicherungsunternehmen gegen Prämien, einschließlich derer, die den Transport von Waren durch Kanäle und Flüsse versichern.
- Operationen mit Wechseln, Solawechseln und Orderpapieren, unabhängig von ihrer Ursache und ihrem Zweck und den daran beteiligten Personen, sowie Geldüberweisungen von einem Ort zum anderen im Rahmen eines Wechsels.
- Der Betrieb von Bank-, Wechsel- und Maklergeschäften.
- Das Aktiengeschäft.
- Bauunternehmen, Ausstattung, Kauf und Verkauf von Schiffen sowie deren Ausrüstung und Vorräte.
- Reeder in Gesellschaften.
- Expeditionen, Transport, Lagerung oder Versand von Sendungen.
- Charterverträge, Versicherungen und andere Verträge des Seehandels.
- Tatsachen, die Verpflichtungen in Fällen von Havarien, Wracks und Bergungen begründen.
- Die Vereinbarung über die Löhne der Zahlmeister, Kapitäne, Offiziere und Besatzung.
- Die Verträge der Schifffahrtswege, Lotsen und Seeleute, die Dienstleistungen für Schiffe erbringen.
- Bauunternehmen von Immobilien durch Anhaftung, wie Gebäude, Straßen, Brücken, Kanäle, Entwässerungsanlagen, Industrieanlagen und andere ähnliche Anlagen.
Gesellschaften mit partikularem und universellem Zweck
Partikulare Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie spezifische Vermögenswerte einbringen. Universelle Gesellschaften sind solche, bei denen das gesamte Vermögen eingebracht wird. (Nur eine Art ist erlaubt).
Arten von Gesellschaften
Offene Handelsgesellschaften (OHG)
Achtung! Äußerst gefährlich, da jeder Partner gesamtschuldnerisch haftet, nicht nur bis zur Höhe des eingebrachten Betrags. Art. 370: Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Die Haftung wird durch die Höhe einer Forderung des Unternehmens nicht aufgehoben.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sie sind Personengesellschaften mit maximal 50 Personen. Hier haftet man bis zur Höhe seines Beitrags (wird die Gesellschaft verklagt und dieser Betrag reicht nicht aus, um die Partner zu decken, wird ein Partner nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, um den Rest zu ergänzen; andernfalls geht die Haftung auf alle gesamtschuldnerisch über). Im Todesfall geht der Anteil am Unternehmen auf die Erben über. Eine GmbH kann auch von einer juristischen Person gegründet werden.
Gründung einer Gesellschaft
- Das Gründungsprotokoll wird erstellt, in dem die Anteile des Unternehmens, die vollständigen Namen der Partner, die Höhe des Beitrags jedes Partners (z.B. 1 Mio. innerhalb von 2 Jahren), die Dauer der Gesellschaft (die verlängert werden kann), der Schiedsrichter im Konfliktfall, der gesetzliche Vertreter, die Adresse, das Kapital, der Name, der Fantasiename und andere Details festgelegt werden.
- Anschließend beurkunden die Partner die Gründung vor einem Notar (5 Ausfertigungen der Urkunde und 3 Auszüge).
- Die Auszüge werden innerhalb von 60 Tagen in das Handelsregister eingetragen.
- Ein Auszug wird in der Zeitung veröffentlicht.
- Mit der Veröffentlichung werden die Formalitäten beim Finanzamt erledigt.
- Die Gewerbesteuer wird bei der Gemeinde entrichtet (halbjährlich, ca. 30.000 USD, inklusive Abfallentsorgung). Wenn die Gemeinde keine Dienstleistungen verlangt (z.B. nicht zum Wohle der Allgemeinheit), kann die Abfallentsorgung ausgeschlossen werden und ca. 15.000 USD gezahlt werden.