Grundlagen des Rechts: Normen, Sicherheit und Menschenwürde

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,54 KB

Grundlagen des Rechts

Was ist eine Rechtsnorm?

Eine Rechtsnorm ist eine Regel, die unser Verhalten bestimmt, vom Staat geschützt wird und zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Die zwei Bedeutungen von "Recht"

Der Begriff „Recht“ hat zwei Hauptbedeutungen:

  • Objektives Recht: Bezieht sich auf die Gesamtheit der Normen und Regeln, die einzuhalten sind.
  • Subjektives Recht: Bezieht sich auf die Handlungsfähigkeit, die uns das objektive Recht ermöglicht. Rechtsnormen verbieten nicht nur, sondern verteidigen auch unsere Freiheiten, z. B. das Recht auf Leben und Gewissensfreiheit.

Menschenrechte: Positive und natürliche Rechte

Menschenrechte können unterschieden werden in:

  • Positive Menschenrechte: Diese sind durch Gesetze festgelegt und anerkannt.
  • Moralische/Natürliche Menschenrechte: Diese sind nicht immer gesetzlich anerkannt, gelten aber als grundlegend.

Die Gesetze eines Landes müssen sich auf die in der Verfassung verankerten Rechte beziehen.

Zweck von Gesetzen

Der Zweck von Gesetzen ist die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung, des Friedens und der Gerechtigkeit.

Grundlagen des Rechts

Grundlegende Konzepte im Recht sind:

  • Person: Ein Individuum.
  • Rechts- und Geschäftsfähigkeit: Die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben und Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Arbeitsfähigkeit: Die Fähigkeit, Arbeit zu verrichten, die die Ausübung bestimmter Rechte ermöglicht.
  • Öffentliches Recht: Regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern sowie zwischen staatlichen Organen.
  • Privatrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen.

Rechtsstaat und Rechtssicherheit

Der Rechtsstaat und Rechtssicherheit

In einem Rechtsstaat kontrolliert das Gesetz die Macht und den Erwerbsstatus. Es gewährleistet Rechtssicherheit, die uns vor Ungerechtigkeit schützt.

Aspekte der Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bedeutet unter anderem:

  • Gesetze werden nur von Richtern angewendet.
  • Niemand darf länger als 72 Stunden ohne Anklage vor einem Richter festgehalten werden (basierend auf dem Habeas Corpus-Prinzip).
  • Folter ist verboten.
  • Während der Haft hat eine Person das Recht auf einen Anwalt; kann sie sich keinen leisten, wird ihr einer gestellt.

Legalität einer Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm ist legal, wenn sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften genehmigt wurde.

Legitimität einer Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm ist legitim, wenn sie nicht nur legal, sondern auch gerecht ist.

Begründung der Legitimität

Die Legitimität des Rechts kann auf zwei Weisen begründet werden:

  1. Rechtspositivismus: Die Legitimität ergibt sich aus dem Recht selbst (formale Korrektheit).
  2. Theorie der Gerechtigkeit: Die Legitimität ergibt sich aus ethischen Prinzipien, die außerhalb des Gesetzes liegen.

Menschenwürde und Diskriminierung

Umgang mit Ausländern und Diskriminierung

Die Behandlung von Ausländern und Diskriminierung ist ein weit verbreitetes Problem. Feindseligkeit gegenüber Ausländern ist in vielen Gesellschaften üblich. Oft wird die volle Anerkennung der Menschenwürde nur Mitgliedern der eigenen Gemeinschaft zugestanden. Diskriminierung findet auch aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Lebensstil, sexueller Orientierung und anderen Merkmalen statt.

Falsche Ansätze bei Diskriminierung

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Zugehörigkeit zu einer Nation, Kultur, Religion, ethnischen Herkunft oder einer bestimmten Ideologie die Würde einer Person definiert. Ebenso ist es falsch, Ausländer zu zwingen, ihre Kultur aufzugeben, um sich in eine andere Nation einzufügen.

Richtige Ansätze zur Menschenwürde

Die Würde des Menschen leitet sich nicht aus kulturellen, religiösen oder rassischen Merkmalen ab, sondern aus der Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die grundlegende Lösung für dieses Problem findet sich in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Verwandte Einträge: