Grundlagen der Rechtsanwendung
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Kriterien der Gesetzesauslegung
- Wörtliche Auslegung: Ermittlung der Bedeutung der einzelnen Wörter.
- Systematische Auslegung: Berücksichtigung der Stellung der Norm im Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung.
- Historische Auslegung: Untersuchung der Entstehungsgeschichte und der Probleme, die die Norm lösen sollte.
- Soziologische Auslegung: Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wirklichkeit und der herrschenden Anschauungen zur Zeit der Normsetzung.
- Teleologische Auslegung: Ermittlung von Sinn und Zweck der Norm.
- Logische Auslegung: Anwendung der Regeln des menschlichen Denkens auf die Norm.
Analogie
Anwendung einer Regel, die für eine bestimmte Situation geschaffen wurde, auf einen anderen, sachlich ähnlichen Fall, der nicht ausdrücklich geregelt ist.
Zeitliche Geltung von Rechtsnormen
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Rechtsnormen treten in Kraft nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Zeitspanne zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten wird als vacatio legis bezeichnet und beträgt laut Text 20 Tage.
Verlust der Wirksamkeit (Aufhebung)
Gesetze sind grundsätzlich auf unbestimmte Zeit wirksam. Ihre Wirkung kann durch eine spätere gesetzliche Bestimmung aufgehoben werden.
- Arten der Aufhebung:
- Ganz oder teilweise: Die Norm verliert ihre Wirkung vollständig oder nur in Teilen.
- Ausdrücklich oder stillschweigend: Die Aufhebung wird explizit erklärt oder ergibt sich daraus, dass eine neue Norm denselben Sachverhalt regelt und mit der alten Norm unvereinbar ist.
Rückwirkung
Eine Norm wirkt rückwirkend, wenn sie auf Sachverhalte angewendet wird, die sich vor ihrem Inkrafttreten ereignet haben. Das Rückwirkungsverbot besagt, dass Gesetze grundsätzlich nicht rückwirkend in belastender Weise angewendet werden dürfen. Eine Unterscheidung wird oft zwischen echter Rückwirkung (Anwendung auf abgeschlossene Sachverhalte unter altem Recht) und unechter Rückwirkung (Anwendung auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte oder zukünftige Wirkungen) getroffen.
Handlungen gegen das Gesetz
- Handlungen im Widerspruch zum Gesetz: Direkter Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung.
- Rechtsmissbrauch / Umgehung des Gesetzes: Die Verletzung des Zwecks oder Sinns einer Norm, indem ein anderer, an sich legaler Weg gewählt wird, um das Ergebnis zu erzielen, das die umgangene Norm verhindern soll.