Grundlagen der Rechtsordnung: Naturrecht, Positives Recht & Subjektive Rechte
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Grundlagen der Rechtsordnung und rechtliche Standards
Naturrecht
Das Naturrecht ist ein Satz von Regeln, die das Ideal der Gerechtigkeit repräsentieren (das Sollen). Es beschreibt die grundlegenden Prinzipien, die für das menschliche Zusammenleben notwendig sind und ohne die ein geordnetes Leben nicht möglich wäre.
Positives Recht
Das positive Recht umfasst eine Reihe von Normen, die nicht dem freien Willen des Einzelnen überlassen sind, sondern zwangsweise auferlegt werden. Es ist positiv, weil es in einer bestimmten Zeit gilt, d.h. in Kraft ist. Ein Beispiel hierfür ist das Zivilgesetzbuch von 1889, das bis heute in Kraft ist.
Legitimation des Positiven Rechts
Theoretisch sollte sich das positive Recht am Naturrecht orientieren, indem es dessen Prinzipien unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände von Ort und Zeit weiterentwickelt. Gerade die Korrelation zwischen positivem Recht und Naturrecht legitimiert das positive Recht; andernfalls wäre es nicht rechtmäßig, sondern lediglich ein Befehl. Tatsächlich ist das positive Recht der Satz von Regeln, die von der zuständigen staatlichen Gewalt erlassen und durchgesetzt werden. Es ermöglicht uns, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, da es mit den Naturgesetzen übereinstimmt.
Subjektives Recht
Das Recht ist nicht nur eine Reihe von Regeln (objektives Recht), sondern bezeichnet auch die Befugnis einer Person über eine Sache oder eine Handlung (facultas agendi).
Eigentum
Eigentum ist eine zentrale Rechtsinstitution, die alle Befugnisse einer Person über eine Sache umfasst:
- Verfügungsbefugnis: Die Fähigkeit, etwas zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu veräußern.
- Belastungsbefugnis: Die Möglichkeit, eine Hypothek aufzunehmen oder andere Lasten auf die Sache zu legen.
- Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis: Die Befugnis, die Sache zu verwalten und zu nutzen.
Rechtspersönlichkeit und Geburt
Artikel 29: Beginn der Rechtspersönlichkeit
Die Geburt begründet die Rechtspersönlichkeit. Ein ungeborenes Kind gilt jedoch für alle Zwecke, die ihm günstig sind, als geboren, sofern die im folgenden Artikel genannten Bedingungen erfüllt sind.
Artikel 30: Definition der Geburt für zivilrechtliche Zwecke
Artikel 30 legt fest: Für zivilrechtliche Zwecke gilt ein Fötus nur dann als geboren, wenn er eine menschliche Gestalt hat und nach der vollständigen Ablösung von der Gebärmutter vierundzwanzig Stunden lang lebt.
Kernbereiche des Rechts
Das Zivilrecht und das Zivilprozessrecht gelten als der primäre Kern des Gesetzes. Der allgemeine Teil des Rechts ist die allgemeine Theorie des positiven Rechts. Das Recht ist mehr als nur eine Reihe von Regeln.