Grundlagen der Sozialethik: Tugend, Pflicht und Gerechtigkeit

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Sozialethik: Grundlagen und Konzepte

Ethische Ausbildung nach Aristoteles

Aristoteles argumentiert, dass man nicht nur wissen muss, was richtig ist, sondern auch, wie man danach handelt. Die Verinnerlichung des richtigen Verhaltens geschieht durch Wiederholung. Durch unsere Handlungen entwickeln wir in uns einen Weg zur Verantwortung. Niemand wird verantwortlich oder unverantwortlich geboren. Wenn wir gute Gewohnheiten in der Ethik erwerben, nennen wir diese Tugenden. Wenn nicht, nennen wir sie das Gegenteil (Laster).

Tugend (Virtus)

Tugend bedeutet Stärke (abgeleitet vom lateinischen virtus). Manchmal fehlt Menschen diese Fähigkeit. Eine Dimension der Stärke ist die Konsistenz, das heißt, so zu handeln, wie man denkt.

Klugheit (Prudentia)

Klugheit besteht darin, geeignete Schritte zu unternehmen, um ein noch nicht erreichtes Ziel zu verwirklichen.

Die Pflicht und die Grundrechte

Die Pflicht ist eine Verpflichtung, die uns durch unser menschliches und soziales Wesen von Natur aus auferlegt wird. Als Menschen haben wir alle Pflichten.

Wir leiten daraus drei grundlegende Rechte ab, die respektiert werden müssen:

  1. Recht auf Leben: Das Recht auf Leben muss respektiert werden.
  2. Recht auf Eigentum: Das Eigentum anderer muss respektiert werden (nicht stehlen).
  3. Recht auf Freiheit: Die Freiheit der anderen muss respektiert werden.

Eine einfache Überlegung besagt, dass das, was gut für uns ist, auch gut für andere sein sollte.

Umgang mit Gesetzesverstößen und Empathie

Was ist mit jenen, die das Gesetz nicht einhalten?

  1. Wer raubt, tötet oder missbraucht, hört nicht auf, eine Person zu sein, und kann daher rehabilitiert werden.
  2. Ein Wesensmerkmal des Menschen ist die Fähigkeit zur Nachahmung, weshalb wir schuldfähig sind.

Sich in die Lage eines anderen zu versetzen, bedeutet Empathie durch Erfahrung. Dies ist nicht mit rationaler Begründung zu verwechseln.

Gerechtigkeit und Recht

Die Notwendigkeit des Rechts

Warum gibt es „dir oder mir“? Weil der Inhaber dazu berechtigt ist. Es gäbe keine Gerechtigkeit ohne Recht, damit jeder seinen Anteil erhält. Nur ein Mensch, der sich selbst Rechte zuschreibt, kann diese auch einfordern. Bei jeder Handlung müssen die Rechte anderer respektiert werden.

Gerechtigkeit kann nur mit beobachtbaren Fakten in Verbindung gebracht werden und darf nicht von persönlichen Meinungen abhängen (obwohl Gerechtigkeit und Subjektivität untrennbar zusammengehören, muss die Anwendung objektiv sein).

Drei Formen der Gerechtigkeit

Wir unterscheiden drei Pflichten im öffentlichen Raum:

  1. Tauschgerechtigkeit (Commutative Justice): Eine Verpflichtung zwischen Individuen. Sie beinhaltet die Wiederherstellung, d. h. die Rückgabe dessen, was jedem gehört.
  2. Verteilungsgerechtigkeit (Distributive Justice): Pflichten der Partnerschaft mit dem Einzelnen. Sie umfasst die Verteilung von Nutzen und Lasten unter den Mitgliedern der Gesellschaft. Dies ist die Verantwortung der Regierenden und Gesetzgeber. Sie sollen Leben, Freiheit und Sicherheit gewährleisten. Dies bedeutet: Gleichheit vor dem Gesetz, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Wohnen und soziale Dienste. Eine gerechte Verteilung in der Gesellschaft sollte fair sein.
  3. Gesetzliche Gerechtigkeit (Legal Justice): Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft. Der Staat benötigt eine zuständige Behörde (Anwälte, Richter, Polizei) zur objektiven und unparteiischen Durchsetzung des Gesetzes.

Definition und Arten des Rechts

Recht ist die rationale Steuerung der Gesellschaft.

  • Naturrecht (Ius Naturale): Entspricht den Rechten, die wir von Natur aus besitzen. Es ist der gesamten Menschheit gemein.
  • Positives Recht (Ius Positivum): Eine Reihe von Regeln, die entwickelt wurden, um das Naturrecht zu erhalten und zu konkretisieren.

Das Gemeinwohl

Wir müssen alle Aktivitäten in der Gesellschaft gerecht gestalten. Dies wird als Gemeinwohl bezeichnet: eine Reihe von Bedingungen, die die Gesellschaft schaffen muss, um die Entwicklung jedes Einzelnen zu gewährleisten. Das Gemeinwohl darf daher nicht im Widerspruch zu den Interessen des Einzelnen stehen, wenn wir davon ausgehen, dass Menschen nicht aus Egoismus handeln. Wir beteiligen uns in zwei Bereichen, in denen die potenzielle Rolle jedes Einzelnen gefördert wird, wobei nicht vergessen werden darf, dass der Mensch ein soziales Wesen ist.

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