Grundlagen: Steuern, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
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Steuern: Direkte und Indirekte Abgaben
Direkte Steuern
Direkte Steuern fallen unmittelbar auf Personen oder Unternehmen an, die einen Gewinn oder ein Einkommen erzielen.
- Einkommensteuer: Wird auf das persönliche Einkommen natürlicher Personen erhoben, das aus Arbeit, Kapital oder anderen Quellen stammt.
- Körperschaftsteuer: Wird von Unternehmen auf ihre Gewinne und Vorteile gezahlt. Der zu zahlende Betrag ist proportional zum erzielten Nutzen.
- Gewerbesteuer (IAE): Wird jährlich für die Ausübung von Geschäfts-, Berufs- oder künstlerischen Tätigkeiten gezahlt.
Indirekte Steuern
Indirekte Steuern werden beim Erwerb eines Produkts oder der Nutzung einer Dienstleistung gezahlt.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, MwSt): Wird in den meisten wirtschaftlichen Transaktionen erhoben, sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Der Betrag ist ein Prozentsatz des Wertes der erworbenen Waren oder Dienstleistungen.
- Grunderwerbsteuer: Muss insbesondere beim Erwerb von Immobilien gezahlt werden.
- Verbrauchsteuern: Werden auf den Konsum bestimmter Produkte erhoben (z. B. Herstellung, Einfuhr oder Registrierung bestimmter Fahrzeuge).
Die sieben Elemente der Besteuerung
Die steuerlichen Regelungen basieren auf folgenden grundlegenden Elementen:
- Steuertatbestand: Die gesetzlich festgelegte Situation, deren Eintreten die steuerliche Regelung auslöst.
- Bemessungsgrundlage: Der Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird. Er wird in der Regel in Geld ausgedrückt.
- Liquide Basis (Liquidationsgrundlage): Der Betrag, der sich nach Abzug der gesetzlich zulässigen Freibeträge von der Bemessungsgrundlage ergibt. Falls keine Abzüge vorhanden sind, entspricht die liquide Basis der Bemessungsgrundlage.
- Steuersatz: Der Prozentsatz, der auf die Bemessungs- oder Liquidationsgrundlage angewendet wird.
- Proportionale Steuer: Der Satz ist konstant, unabhängig von der Höhe der Bemessungsgrundlage.
- Progressive Steuer: Der Steuersatz oder Prozentsatz steigt, wenn die Bemessungsgrundlage zunimmt.
- Steuerquote (Steuerbetrag): Das Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf die Basis.
- Steuerschuld: Der endgültige Betrag, der zu zahlen ist. Er ergibt sich aus der Addition oder Subtraktion von Steuergutschriften zur Steuerquote.
- Steuersubjekt: Die natürliche oder juristische Person, auf die die Steuer fällt.
- Steuerpflichtiger: Die natürliche oder juristische Person, die zur Einhaltung der materiellen oder formalen steuerlichen Pflichten verpflichtet ist. Der Steuerzahler kann dem Steuersubjekt entsprechen.
Rechnungslegung: Grundsätze und Rahmenwerk
Struktur des Allgemeinen Rechnungslegungsplans (PGC)
Der PGC gliedert sich in folgende Teile:
- Konzeptioneller Rahmen (obligatorisch)
- Registrierungs- und Bewertungsstandards für KMU (obligatorisch)
- Jahresabschlüsse (obligatorisch)
- Kontenrahmen (freiwillig)
- Definitionen und Beziehungen der Bilanzierung (freiwillig)
Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze
- Unternehmensfortführung (Going Concern): Vermögenswerte müssen gemäß den Bewertungsregeln des Plans und nicht zum Marktwert bilanziert werden, es sei denn, das Unternehmen steht kurz vor der Veräußerung.
- Periodenabgrenzung (Accrual Principle): Wenn eine Ware am 31. Dezember geliefert, aber noch nicht bezahlt wurde, muss die finanzielle Bewertung der Transaktion im laufenden Geschäftsjahr verbucht werden, auch wenn die Zahlung erst im nächsten Jahr erfolgt.
- Homogenität (Konsistenz): Wenn der Wert der Bestände nach der PMP-Methode (Periodische Durchschnittspreise) erfasst wird, darf die Methode nicht ohne triftigen Grund auf FIFO (First In, First Out) umgestellt werden, da das Ergebnis sonst verfälscht würde.
- Vorsicht (Prudence): Am Jahresende müssen Aktiva an Wert verlieren, wenn eine Wertminderung wahrscheinlich ist (z. B. wenn ein lokales Gut ein Jahr alt ist und verkauft werden soll, hat es an Wert verloren).
- Saldierungsverbot (Non-Compensation): Wenn Sie etwas kaufen und gleichzeitig etwas verkaufen, müssen die Posten getrennt verbucht werden.
- Wesentlichkeit (Relative Größe): Wenn ein Sachverhalt unwesentlich ist und das Gesamtbild nicht verzerrt, muss er nicht detailliert erfasst werden.
Wirtschaftsprüfung (Audit)
Zweck der Prüfung
Die Wirtschaftsprüfung untersucht, ob die Buchungen in den Unterlagen die tatsächlichen Sachverhalte, die sich im Unternehmen ereignet haben, angemessen darstellen. Sie liefert objektive Informationen über die Zuverlässigkeit der analysierten Daten.
Der Prüfbericht soll allen Personen, die eine Beziehung zum Unternehmen haben, klare und authentifizierte Informationen liefern, wie z. B. Managern, Eigentümern, Aktionären, Banken, Gläubigern, Mitarbeitern und öffentlichen Behörden.
Der Prüfbericht über den Jahresabschluss muss zusammen mit dem Abschlussprüfer im Handelsregister hinterlegt und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, den Jahresabschluss des Unternehmens prüfen zu lassen, wenn ein zuständiges Gericht dies für angemessen hält.
Klassifizierung der Prüfungen
Nach Unabhängigkeit
- Externe Prüfung: Jährliche Überprüfung der Konten durch von der Firma unabhängige Fachleute.
- Interne Prüfung: Wird von Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt und dient der Überprüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen und der Einhaltung der Organisationsrichtlinien.
Nach Zweck und Inhalt
- Operative Prüfung (AUD. Operations): Überprüfung der Verfahren der Unternehmensorganisation. Sie analysiert und bewertet die Effizienz der gesamten Unternehmensstruktur im Hinblick auf Ziele und Planung, einschließlich der internen Kontrollsysteme.
- Finanzielle Prüfung (AUD. Financial): Dient der Überprüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses des Unternehmens, um die Richtigkeit der dargestellten Daten zu bestätigen.
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
Art. 25.1: Buchführungspflicht
Ein Arbeitgeber muss eine angemessene und geordnete Buchführung über die Tätigkeit des Unternehmens führen, sodass ein chronologischer Überblick über alle Vorgänge sowie eine regelmäßige Bilanzierung und Inventur möglich ist. Er muss zwingend ein Inventar- und Jahresabschlussbuch sowie ein Tagebuch führen.
Art. 25.2: Verantwortlichkeit
Die Buchführung muss direkt vom Arbeitgeber oder ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen geführt werden, unbeschadet der Verantwortung des Arbeitgebers.
Art. 26.1: Protokollbuch
Unternehmen müssen stets ein Protokollbuch führen, in dem alle Vereinbarungen der Hauptversammlung, der Sonderversammlungen und anderer Organe der Gesellschaft festgehalten werden. Es muss Angaben zur Einberufung und Konstitution des Organs, eine Zusammenfassung der besprochenen Themen, die Interventionen, die getroffenen Vereinbarungen und das Abstimmungsergebnis enthalten.
Obligatorische Bücher der Rechnungslegung
- Tagebuch (Journal): Erfasst alle chronologisch stattfindenden Geschäftsvorfälle des Unternehmens in regelmäßigen Abständen.
- Inventar- und Jahresabschlussbuch: Enthält die Eröffnungsbilanz, die Überprüfung der Beträge, vierteljährliche Bilanzen und den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, aktueller Stand der Eigenkapitalveränderungen und Anhang).
- Protokollbuch: Erfasst die Vereinbarungen der Gesellschaftsorgane.
Hinweis zur Führung: Alle Bücher können klassisch geführt werden (müssen vor der Nutzung beim Handelsregister beglaubigt werden) oder in Loseblattform. Im letzteren Fall müssen die Seiten am Ende des Geschäftsjahres gebunden und innerhalb von maximal vier Monaten nach Abschluss beim Handelsregister zur Beglaubigung eingereicht werden.
Körperschaftsteuer (IS)
Definition und Bemessungsgrundlage
Die Körperschaftsteuer ist eine direkte und persönliche Abgabe, die auf das Einkommen von Gesellschaften und anderen juristischen Einheiten erhoben wird. Der Steuertatbestand ist die Erzielung von Vorteilen durch den Steuerpflichtigen.
Die Besteuerungsgrundlage ist das steuerpflichtige Einkommen der Periode. Der allgemeine Steuersatz beträgt in der Regel 30%.
Bestandteile des Jahresabschlusses (PGC)
Wenn Unternehmen nicht das KMU-Modell anwenden, müssen sie folgende Bestandteile des Jahresabschlusses vorlegen:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals
- Kapitalflussrechnung
- Anhang (Speicher)